Die Regelung, die "Schiko" anspricht betrifft den Beginn des Beamtenverhältnisses. Bei Beginn vor dem 01.01.1966 erhält der Beamte IMMER 40% der ges. Rente kürzungsfrei unabhängig von der Versorgungshöhe (75 oder 71,75%).
Wenn Sie bereits "Alterspensionsbeamter" sind, können Sie die fehlenden 2 Monate sowieso nicht mehr einzahlen, auch nicht über die Möglichkeit des Aufstockens bei einem Mini-Job! Sind Sie DU-Beamter ginge das noch.
Lassen Sie sich bei einer AuB Stelle der DRV eine fiktive Berechnung geben, in der hervorgeht wie viel eine Erstattung brächte.