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Vorruhestand+58 Mon.Rentenbeiträge

von Manfred10.02.2008 | 11:50
1365 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Fachleute, ich bin Beamter im Vorruhestand und habe 58 Mon. Rentenbeiträge. Ist es sinnvoll über versicherungspfl. Nebentätigkeiten die 2 Mon noch voll zu machen,oder schade ich mir? Mir ist bekannt, dass bei Rentenanspruch die Rente von der Pension abgezogen wird. Gibt es doch noch Gründe dies trotzdem zu tun oder besser mit 65 Jahren auszahlen zu lassen? M.f.G.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Regelung, die "Schiko" anspricht betrifft den Beginn des Beamtenverhältnisses. Bei Beginn vor dem 01.01.1966 erhält der Beamte IMMER 40% der ges. Rente kürzungsfrei unabhängig von der Versorgungshöhe (75 oder 71,75%).

Wenn Sie bereits "Alterspensionsbeamter" sind, können Sie die fehlenden 2 Monate sowieso nicht mehr einzahlen, auch nicht über die Möglichkeit des Aufstockens bei einem Mini-Job! Sind Sie DU-Beamter ginge das noch.

Lassen Sie sich bei einer AuB Stelle der DRV eine fiktive Berechnung geben, in der hervorgeht wie viel eine Erstattung brächte.

1 Antworten

Schiko.am 10.02.2008 | 12:36
Gleich vorneweg. ein fachmann ( experte bin ich nicht). Grundsätzlich aber gilt, durch die erstattung eigener bei- träge geht der beitragsanteil des früheren arbeitgebers für sie verloren. Angerechnet werden in der regel 60% der späteren brutto- rente- im klartext gekürzt von der pension- sodass sie nur 40% von der bruttorente bekommen minus krankenver- sicherungsbeitrag /pflegeversicherung. Ergeben sich als pension 75% bzw. später sogar 71,75 % ruhegeldfähige dienstbezüge werden auch die 40% von der pension nochmals gekürzt, verbleibt also von der rente nichts mehr. Trifft dies auf sie zu, ist es sinnvoll, dass sie sich die bei- träge für die 58 monate auszahlen lassen. Mit freundlichen Grüßen.
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