Als Erwerbsunfähigkeitsrenter (ohne Beschäftigung und ohne weiteren Sozialleistungsbezug) kann man für zertifizierte Altersvorsorgeprodukte keine Riesterförderung erhalten, da man nicht zum förderfähigen Personenkreis gehört. Sollten Sie verheiratet sein, können Sie evtl. über den Ehepartner die Förderberechtigung erwerben (der Ehepartner muß dann zum unmitttelbar förderberechtigten Personenkreis gehören).
Für eine sinnvolle Altersvorsorge gibt es sehr viele unterschiedliche Möglichkeiten. Sie können sich darüber innerhalb dieser Homepage unter den einzelnen Rubriken informieren. Selbstverständlich können Sie sich auch an eine der Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in ihrer Nähe wenden. Anschriften finden Sie hierfür unter www. deutsche-rentenversicherung.de.
Die Volkshochschulen bieten im Rahmen der Kampagne Altersvorsorge macht Schule einen Informationskurs an. Fachleute der Deutschen Rentenversicherung geben Ihnen in einem kompakten Kurs an der Volkshochschule Antworten auf Ihre Fragen. Nähere Informationen finden Sie unter www.altersvorsorge-macht-schule.de.