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Vorteil oder Nachteil

von Grübel20.08.2017 | 19:09
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Angenommen ich erfülle vor der Regelaltersgrenze nicht mehr die 45 Jahre. Vorher kann ich also – da 35 Jahre vorhanden - nur eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Dann bleiben ja die Abschläge auch für die Rente ab der Regelaltersgrenze. Beispiel: aktueller Rentenwert = 30,00 € Vorhandene EP = 40,0000, vorzeitige Inanspruchnahme 20 Monate = Abschlag 6 % Altersrente also nur aus 37,6000 PEP * 30,00 € = 1128,00 € / Monat für 20 Monate also ein Gewinn von 22560,00 € Abschlag dafür aus 2,4000 PEP * 30,00 = 72,00 € / Monat Der Gesamtvorteil beträgt bis zum Regelalter also 22560,00 €. Der dauerhafte Nachteil ab Regelaltersgrenze in Höhe von 72,00 € bleibe für die ersten 313 Monate immer noch ein Vorteil und schlägt erst nach gut 26 Jahren (also in einem Alter von irgendwo oberhalb 91) in einen Nachteil um. Wenn ich stattdessen aber eine Teilrente von 70 % beziehe, weil ich noch hinzuverdiene. Wäre dann die folgende Berechnung richtig? aktueller Rentenwert = 30,00 € theoretische Teilrente ohne Abschlag aus EP = 28,0000 PEP * 30,00 € = 840,00 € vorzeitige Inanspruchnahme 20 Monate = Abschlag 6 % Altersteilrente also nur aus 26,3200 PEP * 30,00 € = 789,60 € Abschlag dafür aus 1,6800 PEP * 30,00 = 50,40 € Für den Hinzuverdienst gibt es ja ab Regelalter noch Extra EP mit dem Zugangsfaktor 1,000. Lassen wir das mal außer Acht. Ebenso die wegen der Teilrente nicht in Anspruch genommenen EP. Und natürlich die Rentendynamik Das würde doch im Ergebnis bedeuten: Vorteil für 20 Monate * 789,60 = 15792 € bleibender monatlicher Nachteil ab Regelalter aus 2,4000 – 1,6800 = 0,7200 pEP * 30,00 € = 21,60 € Das heißt dann doch: Der Gesamtvorteil von 15792 € vor der Regelaltersgrenze wird wegen des monatlichen Nachteils von 21,60 € nach der Regelaltersgrenze für die ersten 731 Monaten immer noch ein Vorteil sein und erst nach knapp 61 Jahren (also in einem Alter von irgendwo oberhalb 120) in einen Nachteil umschlagen. Ist das richtig oder was ist an dieser Überlegung falsch?

9 Antworten

Genervteram 20.08.2017 | 19:54
Tolle Rechenaufgabe für den Experten. Sie haben wohl sonst nichts zu tun? Mal abwarten, wer sich mit Ihrer theoretischen Rechenaufgabe beschäftigen will. Ich auf jeden Fall nicht.
Grübchenam 20.08.2017 | 19:44
...deine gesamte Überlegung ist was fürn Arsch. Haste keinen anderen Zeitvertreib. :-)
W*lfgangam 20.08.2017 | 20:18
Hallo Grübel, wenn Sie schon so eine (Quatsch)Rechnung aufmachen, können Sie natürlich die dann rentensteigernden Momente nicht 'außer Acht' lassen - planen Sie daneben noch insbesondere Ihre weiteren Pflichtbeiträge/ansonsten ersparten Pflichtbeiträge ein, und vergessen Sie nicht die steuerliche Komponente ...natürlich auch die bei steigendem Rentenzugangsalter. Und was Sie letztendlich als Zeitwert investieren, bei unterm Strich mehr als 6300 zulässigem Jahreshinzuverdienst - gut, muss jeder selbst für sich rechnen/bewerten :-) Mein Fazit: wenn Sie gern Workaholic sind, machens. Wenn Ihnen Freizeit bei zusätzlich geringer Beschäftigung/Einkommen lieber ist, dann eben nicht. _Ihren_ persönlichen Vorteil wird Ihnen hier niemand 'vor/nachrechnen', das haben Sie bereits gemacht. Gruß w.
Genervteram 20.08.2017 | 20:19
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Mal abwarten, wer sich mit Ihrer theoretischen Rechenaufgabe beschäftigen will. Ich auf jeden Fall nicht.
...falls es Ihnen noch nicht aufgefallen ist, Sie beschäftigen sich mit sehr vielen Beiträgen hier 24/7, ohne damit was zu tun haben zu wollen/gerade wieder - warum tun Sie's dann doch? Haben Sie sonst keine Aufgabe? ;-) Gruß w.
Wo bleibt denn jetzt Ihre qualifizierte Antwort? Den Rest des Abends können Sie sich dann mit den noch offenen Fragen beschäftigen. Es muss wirklich schlimm sein, wenn man so allein ist wie Sie W*lfgang. Fast tun Sie mir schon ein bisschen leid, aber eben nur fast!
Erbsenzähleram 21.08.2017 | 00:04
Grübel grübel, wo kämen wir denn hin, wenn hier fallweise Jedermann solche kruden Überlegungen und eigennützigen Rechenaufgaben anstellen oder gar umsetzen würde? Das käme doch etwaig im Ergebnis vergleichsweise einen ordinären Schaltersturm nahe.
=//=am 21.08.2017 | 13:36
Kurz noch eine Tatsache für Ihre Überlegungen: Wenn Sie eine vorzeitige Altersrente erhalten - z.B. für langjährig Versicherte oder Schwerbehinderte - wird diese bei Erreichen der Altersgrenze NICHT in die Regelaltersrente umgewandelt (falls Sie das vermutet haben). Auch nicht bei einer Teilrente.
Grübelam 21.08.2017 | 13:46
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Das ist sicherlich richtig. Aber die z.B. AR für langjährig Versicherte wird doch ab Monat nach der Regelaltersgrenze um die nicht in Anspruch genommenen Entgeltpunkte erhöht. Und der Abschlag war bei der Teilrente doch auch nur noch anteilig vorhanden. Wo liege ich denn da falsch?
Jonnyam 21.08.2017 | 14:33
@Grübel Die Überlegung, wann der Vorteil eines vorzeitigen Rentenbezugs durch den Nachteil einer ab Regelaltersgrenze geminderten Rente entfällt, dürfte richtig sein. Bei der vollen Rente also wirklich erst nachdem der Vorteil von 22560 € durch den monatlichen Nachteil von 72 € verbraucht ist, also nach den 313 Monaten. Das dürfte allerdings bei der 70%-igen Teilrente nicht anders sein. Denn der Abschlag beträgt dann ja auch 70 %, also die angegebenen 50,40 € (und eben nicht die 21,60 €, was ja nur 30 % wären). Und bei einem Vorteil von 15792 € und einem Nachteil von 50,40 € sind das eben auch „nur“ die 313 Monate. Also ein Alter von Regelaltersgrenze + 26 Jahre und 1 Monat meint jedenfalls Jonny Fazit: Vorzeitig beziehen lohnt sich (Ausnahme: abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann schon in wenigen Monaten beginnen)
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