Wenn Ihr Entgelt aus dem Minijob ab Januar 2013 auf über 400,00 Euro bis max. 450,00 Euro steigt, werden Sie sozialversicherungspflichtig. Wenn Sie dies nicht wollen, müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Aber vielleicht sollten Sie vorher Kontakt mit einer Beratungsstelle der Rentenversicherung aufnehmen, ob eine Versicherungspflicht des Minijobs für Sie nicht ggf. günstig(er) wäre (Erwerbsminderungsschutz, Wartezeiterfüllung für vorgezogene Altersrente?).