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Vorz.Alterspension bei langer Versicherungsdauer von Österreich, §253bASVG-Hacklerregelung

von sbgnockerl17.07.2009 | 19:55
1044 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin am 25.11.1952 geboren. Habe in Österreich von 8/1968 bis 5/1994 Beiträge bezahlt. Lebe seit 6/1994 in Deutschland, ebenso bin hier seither pflichtversichert .Bin nach wie vor österr. Staatsbürgerin. Lt. österr. Recht könnte ich bereits 5/09 die og. Rente beantragen, darf dann hier nicht mehr pflichtversichert sein. Soweit sind alle Kontenklärungen u. Versicherungszeiten erledigt. Meine Frage - wenn ich mein Arbeitsverhältnis p. 31.12.09 kündige, den Pensionsanpruch von Österreich bekomme und hier nicht mehr krankenversichert bin, wie funktioniert dies dann, dass ich hier Leistungen aus der Krankenversicherung erhalte. Weiter soll ich mich bzw. kann ich mich freiwillig in der deutschen KV versichern, damit meine Renteansprüche für hier nicht gänzlich ruhen u. in welcher Höhe wäre dieser Beitrag. Wie verhält es sich mit der Pflegeversicherung? - Ab wann kann ich frühestens hier meine deutsche Rente beantragen - bei frühestem Antrag, mit welchen Abschlägen? Sollte ich wieder nach Österreich ziehen, wird dann die deutsche Rente in vollem Umfang auch dorthin ausbezahlt. Besten Dank für Ihre Mühe.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo sbgnockerl,

bitte setzen Sie sich bezüglich Ihrer Fragen zur Kranken-/Pflegeversicherung mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse in Verbindung.

Zu Ihrem frühstmöglichen Renteneintritt und der damit verbundenen Abschläge in der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, lassen Sie sich bitte individuell, in der nächstgelegenen Service-Stelle der Deutschen Rentenversicherung beraten.

6 Antworten

Schadeam 17.07.2009 | 23:45
Das mit der KV müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse regeln - da wird Ihnen der DRV Mitarbeiter nicht weiterhelfen können. Freiwillige Rentenbeiträge wäre ab monatlich 79,60 Euro möglich, ob eine Beitragsleistung sinnvoll ist kann man wohl nur in der persönlichen Beratung klären, dafür eignet sich ein anonymes Forum nur bedingt. Wenn Sie die Kontenklärung hintersich haben, verstehe ich Ihre Frage nach dem frühesten Rentenbeginn nicht - das können Sie doch in Ihren Bescheiden nachlesen.... Der Wohnsitz ist egal ob in D oder in A. Ich epfehle eine individuelle Beratung in der nächsten Beratungsstelle der DRV.
sbgnockerlam 19.07.2009 | 13:53
Hallo Schade, ich bedanke mich für Ihre Antwort, eine Beratung von der DRV habe ich erledigt, nur konnte mir in Bezug der Krankenversicherung in meinem speziellen Fall, -angeblich selten - keine Antwort gegeben werden!? Was die Voraussetzung für diesen Anspruch betrifft, habe ich eine schriftliche Mitteilung von Österreich. Gibt es eigenlich deutschlandweit eine Beratungsstelle, die mir hier sichere Auskunft erteilen kann? Was bedeutet z.B der "Vertrauensschutz" bei Beantragung der deutschen Rente? Könnte ich meine Rente für Deutschland ab dem 60. Lj. beantragen und mit welchen Abzüge müsste ich da rechnen?
Schadeam 19.07.2009 | 14:32
Wie gesagt, die KV ist Sache der Krankenkasse und nicht der DRV! Mit Jahrgang 52 und mehr als 35 Versicherungsjahren ist die Rente in D frühestens mit 63 möglich. Was anderes würde nur bei Schwerbehinderung von mind. 50% gelten - da wäre der früheste Rentenbeginn bei 60 + 7 Monaten - das müsste aber in Ihren Bescheiden stehen. Vertrauensschutztatbestände gibt eis in Verbindung mit Altersteilzeit - so einen Vertrag haben Sie aber sicherlich nicht. Wenn all das unklar ist, sollten Sie die Kollegen nochmals aufsuchen oder anrufen - vieles läßt sich im Gespräch besser klären als schriftlich.
sbgnockerlam 20.07.2009 | 12:52
Besten Dank. Inzwischen habe ich eine Meldung, dass ich in deutschland frühestens mit 63 Rente beantragen kann und meine Krankenkasse habe ich kontaktiert, jedoch noch keine Nachricht erhalten. Weiter kann mir angeblich die DRV Bayern-Süd in Landshut speziell für Österreich Auskunft geben.
Gigi -Korrektur-am 20.07.2009 | 16:01
Für Österreich ist die DRV Bayern-Süd in München (ehemals LVA Oberbayern) streichen: "in Münach" zuständig. Gigi
Gigiam 20.07.2009 | 15:59
>>>Weiter kann mir angeblich die DRV Bayern-Süd in Landshut speziell für Österreich Auskunft geben<<< Für Österreich ist die DRV Bayern-Süd in München (ehemals LVA Oberbayern) in Münach zuständig. Gigi
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