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Experten-Antwort

Vorzeitig in Rente - Ausgleich durch Einzahlungen

von H. Lipinski18.02.2016 | 11:07
1738 Ansichten
5 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1954, bin anerkannt schwerbehindert und kann mit 63 und X-Monaten in Rente gehen ohne Abzüge. Jetzt hat mir mein Arbeitgeber vorgeschlagen ca. 1 1/2 Jahre früher in Rente zu gehen und die dabei entstehenden Abzüge finanziell auszugleichen, entweder durch Abfindung oder durch Einzahlungen in die Rentenversicherung. Meine Frage: wenn der Arbeitgeber Einzahlungen direkt in die Rentenversicherung tätigt, muss ich diese anschließend versteuern und wie hoch ist der prozentuale Anteil der versteuert wird? Beim persönlichen Termin der Rentenversicherung konnte man mir das leider nicht beantworten, auch bei meinem zuständigen Finanzamt erhielt ich keine Auskunft. Mit bestem Dank im voraus und freundlichen Grüßen H. Lipinski

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo H.Lipinski,

leider können wir zu Fragen der Besteuerung keine Auskünfte geben.

Bitten Sie Ihr zuständiges Finanzamt nochmals um Klärung der steuerrechtlichen Behandlung der durch den Arbeitgeber beabsichtigten Einzahlungen.

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4 Antworten

123am 18.02.2016 | 11:42
Ob Einzahlungen des Arbeitgebers zur Rentenversicherung zum Ausgleich eines Rentenabschlages STEUERpflichtig ist, kann Ihnen nur das Finanzamt beantworten, denn das Finanzamt sind diejenigen, die die Steuerlast berechnen. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind jedenfalls steuerpflichtige Einnahmen.
W*lfgangam 18.02.2016 | 20:39
Hallo Lipinski, Rat: vergleichen Sie vorher, wo Sie netto finanziell besser fahren. Die Ausgleichszahlung in der DRV dürften Sie nicht vor Ablauf von 20-30 Jahren wieder heraushaben (was den Ausgleich des Abschlags betrifft) im Gegensatz zum mtl. 'Verbrauch' vom Kapitalbetrag. Nebenbei, Sie können natürlich die Abschlagszahlung dazu verwenden, daraus die 1,5 Jahre zu überbrücken, sich parallel noch arbeitslos zu melden/ALG mitnehmen nach etwaiger Sperrfrist, um dann trotzdem in die abschlagsfreie Rente zu gehen - vielleicht die interessanteste Lösung. ...Info vom 'Arbeitsamt' einholen! Gruß w.
H.Lipinskiam 19.02.2016 | 11:42
Vielen Dank für ihre Nachricht.
PLUSMINUSam 19.02.2016 | 15:44
Noch ein kleiner Nachtrag, es ist richtig, dass verlässliche Steuersuskünfte nur das Finanzamt geben kann/darf/muss ;-) Aber wenn man Dr.Google befragt, findet man den § 3 Nr. 28 Einkommenssteuergesetz Danach sind steuerfrei " die Zahlungen des Arbeitgebers zur Übernahme der Beiträge im Sinne des § 187a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, soweit sie 50 Prozent der Beiträge nicht übersteigen;" Und "Experte" W hat natürlich recht, dass man den Nettovergleich bedenken sollte, Die Spanne von 20 bis 30 ? Jahre, damit sich die Zahlung amortisiert, kann man zumindest bei Ihnen aber doch um einiges genauer ermitteln. Passend dazu hat die Redaktion heute folgenden Beitrag zur Ausgleichzahlung veröffentlicht: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Bei einer Zahlung von 18.000 Euro könnte man danachdie Rente um 72 Euro ausgleichen. "Grob" gerechnet sind dies 21 Jahre (und nicht 30). Hinzukommen noch die Rentenerhöhungen und wenn sie noch das "Glück" hätten, sogenannte Ostentgeltpunkte zu haben (also mal in den neuen Bundesländern gearbeitet zu haben), brauchen Sie bis zu einem Jahr weniger Rentenbezugszeit, um den eingezahlten Ausgleichsbetrag wieder herauszubekommen. So oder so, es ist eine Wette auf ein langes Leben - also 80 Jahre alt sollten Sie schon mindestens werden ;-) Nur in der aktuellen Finanzsitutation werden Ihnen Herr Kaiser und Co, die schliesslich auch von ihren Provisionen leben müssen, kaum bessere "Sofortrenten" Angebote machen können. Hierzu finden sich auf ihre Vorsorge.de inzwischen diverse Beiträge und Hinweise auf Verbraucherzentralen und Vergleichsportale oder schauen sie sich im Netz bei der ARD Sendung PLUSMINUS nach.
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