Hallo Petra Schubert,
ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente kann natürlich auch aus der Berufstätigkeit heraus gestellt werden. Die Aussichten sind nicht anders als aus einer Krankschreibung heraus. Insofern können Sie auch während des Antragsverfahrens weiterhin berufstätig sein.
Die Entscheidung über den Antrag dauert in der Regel ca. 2-3 Monate. Dies sind aber immer individuelle Entscheidungen, die davon abhängen, ob noch weitere Ermittlungen (z.B. Befundbericht, Gutachten) erforderlich sind. Genaue Bearbeitungszeiten können daher nicht genannt werden.