Der Bundesrat hat am 27. März 2015 Leistungsverbesserungen bei den Waisenrenten beschlossen, die zum 1. Juli 2015 in Kraft treten. Demnach findet eine Einkommensanrechung erst ab 01.07.2015 nicht mehr statt.
Bei vorgenannte Regeleung entfällt künftig volljährigen Waisen die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Waisenrente. Damit können Waisenrenten unabhängig von den Einkommensverhältnissen künftig immer in voller Höhe gezahlt werden. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.