Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Waisenrente ab April OHNE Einkommensanrechnung dank §300 Abs. 2 möglich?

von Fragender30.06.2015 | 11:52
1876 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine Frage: Ist es möglich, eine Waisenrente (Vorausetzungen erfüllt) ab April 15 OHNE Einkommensanrechnung rückwirkend erhalten zu können, wenn man mit der Beantragung bis Okt. 15 wartet? §300 Abs. 2 würde dafür sprechen, oder?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Bundesrat hat am 27. März 2015 Leistungsverbesserungen bei den Waisenrenten beschlossen, die zum 1. Juli 2015 in Kraft treten. Demnach findet eine Einkommensanrechung erst ab 01.07.2015 nicht mehr statt.

Bei vorgenannte Regeleung entfällt künftig volljährigen Waisen die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Waisenrente. Damit können Waisenrenten unabhängig von den Einkommensverhältnissen künftig immer in voller Höhe gezahlt werden. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender,

die gestrige Antwort muss noch ergänzt werden.

Auf die Rente einer volljährigen Waise mit einem Rentenbeginn vor dem 01.07.2015 findet auch für die Zeit bis zum 30.06.2015 keine (!) Einkommensanrechnung statt, wenn die Rente erst nach dem 30.09.2015 beantragt wird.

Dies folgt aus § 300 Abs. 1 SGB VI, wonach gesetzliche Neuerungen von dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an auf einen Anspruch auch dann anzuwenden sind, wenn bereits vor diesem Zeitpunkt der Anspruch bestanden hat. Aus § 300 Abs. 2 SGB VI folgt die Anwendung des § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. d. F. bis 30.06.2015, also die Anrechnung von Einkommen für die Bezugszeit der Waisenrente bis zum 30.06.2015, nur für den Fall, dass die Rente bis zum 30.09.2015 beantragt wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Die Farbe Schwarzam 30.06.2015 | 11:55
Nein, absoluter Schwachsinn.
Basilam 30.06.2015 | 12:46
Nein, ist es nicht! Die EK-Anrechnung bei (Halb) Waisenrenten fällt ja erst ab 01.07.2015 (morgen) weg, daher kann es ab 01.04.2015 nicht gehen :-)
Batrixam 30.06.2015 | 12:50
Ja, wenn die Waisenrente erst nach dem 30.09.2015 beantragt wird, findet auch für die Zeit vor dem 01.07.2015 keine Einkommensanrechnung statt!
rosebudam 30.06.2015 | 13:21
Hallo Fragender, ja, es klappt so! Wird eine Rente an eine volljährige Waise mit Rentenbeginn vor dem 01.07.2015 bis zum 30.09.2015 beantragt, ist für Bezugszeiten bis 30.06.2015 § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. d. F. bis 30.06.2015 anzuwenden. Dies folgt aus § 300 Abs. 2 SGB VI. Für den Fall einer Rentenantragstellung nach dem 30.09.2015 ergibt sich dagegen aus § 300 Abs. 1 SGB VI, dass § 97 Abs. 1 Satz 1 i. d. F. des 5. SGB IV-ÄndG auch für Zeiten vor dem 01.07.2015 anzuwenden ist, so dass eine Einkommensanrechnung bereits vom Beginn der Waisenrente an NICHT vorzunehmen ist.
Basilam 30.06.2015 | 13:39
@Batrix und @rosebud, wow!!! ich bin begeistert. Das wusste ich nicht und der §300 hebelt ja so Einiges aus. Cool, DANKE! ;-)
Fragender Teil2am 01.07.2015 | 13:37
...interessant wäre die Meinung der Experten jetzt dazu: Geht oder geht nicht? (Die gegebene Antwort der Experten passt nicht zur konkreten Fragestellung)
Schadeam 01.07.2015 | 13:55
Ja das passt, siehe Batrix und Rosebud. Der gestrige Experte hat wahrscheinlich den Fragehintergrund nicht kapiert.....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026