Eine Promotion stellt keine einen Waisenrentenanspruch begründende Ausbildung dar. Um nachzuweisen, dass es sich bei Ihrer Ausbildung in England um eine von der Promotion unabhängige Ausbildung handelt, können Sie, wie bereits von W*lfgang angeführt wurde, eine Bescheinigung der englischen Universität einreichen. Aus dieser Bescheinigung sollte sich ergeben, dass Ihre Ausbildung nicht der Promotion dient, Angaben zum Zweck der Ausbildung enthalten und in welchem Umfang (wöchentliche Stundenzahl) eine von der Promotion unabhängige Wissensvermittlung vorliegt.