Sehr geehrte LVA,
bis zum Juni 2017 besuche ich die gymnasiale Oberstufe. Gerne würde ich ab sofort bis zum September 2017 arbeiten. Danach wollte ich ein Auslandsjahr einlegen. Nun habe ich mehrere Foren durchforstet, um herauszufinden welche Anforderungen ich erfüllen muss, um weiterhin meine Waisenrente zu erhalten. Dort habe ich leider nicht das gewünschte gefunden.
Kann ich zwei Minijobs (auf 450 € Basis) annehmen in unterschiedlichen Gewerbe, ohne dass mein Anspruch auf Waisenrente wegfällt?
Danke für eine Antwort