Hallo Tom,
Waisenrente erhalten Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn mindestens ein Elternteil verstorben ist. Nach dem 18. Lebensjahr kann eine Waisenrente noch gezahlt werden, wenn die Waise
- eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert,
- ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leistet,
- ihren Unterhalt wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst bestreiten kann.
Regelmäßig wird die Waisenrente in diesen Fällen längstens bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Über das 27. Lebensjahr hinaus kann Waisenrente ausnahmsweise dann weitergezahlt werden, wenn die Waise noch immer in Schul- oder Berufsausbildung ist und sich diese Ausbildung durch Wehrdienst, Zivildienst oder einen diesem gleichgestellten Dienst verzögert hat oder unterbrochen wurde (sogenannter Verlängerungstatbestand). Die Verlängerung der Waisenrente ist hier höchstens um die Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder Zivildienstes möglich.
Um den Antrag auf Waisenrente zu stellen, können Sie sich gern an eine Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden. Dort wird man Ihnen behilflich sein den Antrag auszufüllen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html