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Experten-Antwort

Waisenrente, rückwirkende Zahlungen

von Tom27.06.2017 | 02:18
951 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, folgende Frage: Ein Elternteil von mir ist Ende letzten Jahres (Anfang Dezember 2016) gestorben und ich habe mein Studium Ende Februar abgebrochen. Ich werde voraussichtlich im Oktober diesen Jahres ein neues Studium beginnen. Ich bin 26. In der Zwischenzeit (März-September) bin ich nicht in einer Ausbildung. 1. Stimmt es dass ich, sobald ich das das neue Studium im Oktober beginne, rückwirkend nur Anspruch auf Halbwaisenrente für den Zeitraum Dezember 2016 bis Februar 2017 habe - die restlichen Monate der Zwischenzeit werden nicht beachtet da keine Ausbildung etc. absolviert wurde? 2. Wenn ich bereits jetzt den Antrag abschicke und die rückwirkenden Zahlungen von Dezember - Februar erhalte, wird dann im Oktober nochmals ein Antrag nötig sein, damit die Halbwaisenrente bis zu meinem 27. Lebensjahr (Mitte 2017) gezahlt wird? Viele Dank und Grüße! Tom

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.06.2017 | 09:02

Hallo Tom,

Waisenrente erhalten Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn mindestens ein Elternteil verstorben ist. Nach dem 18. Lebensjahr kann eine Waisenrente noch gezahlt werden, wenn die Waise

- eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert,

- ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leistet,

- ihren Unterhalt wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst bestreiten kann.

Regelmäßig wird die Waisenrente in diesen Fällen längstens bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Über das 27. Lebensjahr hinaus kann Waisenrente ausnahmsweise dann weitergezahlt werden, wenn die Waise noch immer in Schul- oder Berufsausbildung ist und sich diese Ausbildung durch Wehrdienst, Zivildienst oder einen diesem gleichgestellten Dienst verzögert hat oder unterbrochen wurde (sogenannter Verlängerungstatbestand). Die Verlängerung der Waisenrente ist hier höchstens um die Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder Zivildienstes möglich.

Um den Antrag auf Waisenrente zu stellen, können Sie sich gern an eine Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden. Dort wird man Ihnen behilflich sein den Antrag auszufüllen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

2 Antworten

Schadeam 27.06.2017 | 08:04
Wenn Sie Mitte 2017 27 werden brauchen Sie sich über die Rente ab Oktober keine Gedanken machen. Sie sollten ganz einfach die Rente ab Tod bis Studienende beantragen......
Tomam 27.06.2017 | 11:59
Hallo, vielen Dank für die Antwort, da hat sich ein Tippfehler eingeschlichen, ich werde Mitte 2018 27, nicht Mitte 2017. Viele Grüße
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