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Experten-Antwort

Waisenrenten zahlung steht mir noch zu?

von Silke Bayer30.01.2015 | 16:09
739 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe heute eine Waisenrentenzahlung bekommen, jedoch habe ich telefonisch schon mitgeteilt, dass ich die Schule in diesem Monat verlasse. Im Schreiben von der Schule steht, das der Schulvertrag Ende Januar aufgehoben wird. Gilt es auch als offizieles Ende? Und im Verwendugszweck steht das es für Januar ist/war. Das heißt es steht mir für diesen Monat (Januar) noch zu?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Zahlung der Waisenrente stehen Ihnen bis zum 31.01.2015 zu. Sie haben bereits die DRV telefonisch über das Ende der Ausbildung informiert (sehr lobenswert). Viel Erfolg für den weiteren Lebensweg.

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1 Antworten

W*lfgangam 30.01.2015 | 17:27
Hallo Silke Bayer, bereits der 01.01. als Teilnahme an der Ausbildung (besser der 02.01. - Neujahr hat keine Schule auf) würde reichen, dass Ihnen die gesamte Januar-Rente zusteht. Angefangene Monate zählen als ganze Monate, erst wenn im Folgemonat keine Ausbildung mehr besteht, fällt damit der Waisenrentenanspruch weg. So wie es aussieht, ist alles richtig gelaufen, die DRV weiß Bescheid und im Februar gibt es die Rente nicht mehr. Gruß w. ...denken Sie bitte auch daran, ggf. die BAföG-Stelle zu informieren, falls von dort zusätzliche Leistungen gezahlt worden sind.
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