Wenn Versicherungszeiten nach den deutschen und türkischen Rechtsvorschriften vorliegen bzw. anrechenbar sind , dann ist in Deutschland die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern für die Rentenzahlung in die Türkei zuständig. Wenden Sie sich bitte unter folgendem Link direkt an Bayreuth: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern/de/Inhalt/Allgemeines/Adressen/standort_bayreuth.html