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Experten-Antwort

Wann bzw. welche Beantragung - Erwerbsunfähigkeit oder Reha

von Xsus18.07.2015 | 08:54
1298 Ansichten
8 Antworten

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Bin seit Dez. 2015 arbeitsunfähig, zu Beginn 5 Wochen akute stat. Behandlung in einer psychosomatischen Klinik, Entlassung Arbeitsunfähig. Im Anschluss Fortführung ambulante psychiatrische Weiterbehandlung, seit 2012. Nach langer Klärung meiner Situation, Jg.59,ist eine Wiederaufnahme meiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr möglich, auch nach Einschätzung meiner behandelnden Ärzte. Ich möchte eigentlich keine Reha. Wie sollte ich vorgehen? Vielen Dank für die Unterstützung Xsus

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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7 Antworten

Xsusam 18.07.2015 | 08:58
sorry, ich bin seit Dez. 2014 arbeitsunfähig, Krankengeld seit Feb 2015.
KSCam 18.07.2015 | 10:44
Wenn Sie frundsätzlich arbeiten können, geht es wirklich darum einen anderen Job zu finden. Eventuell eine andere Arbeit im bisherigen Betrieb, oder ein Job woanders - vielleicht gefördert im Rahmen der beruflichen Rehabilitation durch DRV oder Arbeitsamt. Oder Sie sind noch eine Weile arbeitsunfähig, dann erhalten Sie weiter Krankengeld bis maximal 18 Monate. Oder es geht um eine Rente weil Sie eben nicht mehr arbeiten können, dann stellen Sie den Antrag und warten ab. Oder es geht um eine medizinische Reha nach der Sie vielleicht wieder - was auch immer - arbeiten können. Sie sehen es gibt viele Möglichkeiten, was sinnvoll ist kann online mit den wenigen vorhandenen Informationen nicht wirklich gesagt werden.
Xsusam 18.07.2015 | 11:19
Für mich besteht kein Angebot innerhalb des Betriebs soweit offiziell bereits geklärt. Abgesehen davon traue ich mir auch eine Umorientierung grundsätzlich nicht mehr zu (unter dem zusätzlichen Aspekt meiner chron. neurol. Grunderkrankung, mit SB 50G). Gibt es grundsätzliche Aspekte, die ich zu berücksichtigen habe ob ich zunächst Reha beantrage oder direkt Erwerbsunfähigkeit beantrage? Vielen Dank
KSCam 18.07.2015 | 12:50
Ist eigentlich "wurstegal", weil wenn jemand Rente beantragt, die DRV jederzeit eine Reha vorschieben kann, wenn man meint mit einer Reha kann man eine Berentung verhindern. Und wenn einer Reha beantragt und man stellt fest dass die Reha nichts bringt, man den Rehaantrag in einen Rentenantrag umdeuten kann.
Xsusam 18.07.2015 | 14:34
Ist es sinnvoll mit der Beantragung zu warten bis die Aufforderung von der Krankenkasse kommt? Wirkt sich die Dauer des Bezugs von Krankengeld positiv auf die Rentenanwartschaft (anteilige Punkteerhöhung) aus? ... Mein Dank an KSC für die hilfreiche Beantwortung meiner Fragen.
KSCam 18.07.2015 | 17:05
Wenn das KG höher als die Rente ist macht warten Sinn, ist die Rente höher dann eher nicht. Beiträge werden nur bis zum dem Monat angerechnet ab dem Erwerbsminderung medizinisch festgelegt wird. Dieser Termin hängt jedoch nicht vom Antrag ab. Aber wie wäre eine persönliche Beratung, bevor immer noch mehr Rückfragen kommen....? :)
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