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Experten-Antwort

Wann gilt eine Reha als erfolglos

von kiga21.04.2017 | 17:10
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14 Antworten

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Hallo, ich habe mal allgemein eine Frage. Ich war 2016 in einer psychosomatischen Reha, aus dieser wurde ich voll Leistungsfähig aber AU entlassen. Seit der Reha bin ich weiterhin durchgehend AU und im Mai werde ich ausgesteuert und werde ALGI im Rahmen der Nahtlosigkeit beantragen. Mein behandelnder Arzt sieht die Reha als gescheitert an. Ich weiß das Arbeitsunfähigkeit und Leistungsfähigkeit nicht dasselbe ist. Aber kann eine Reha bei der 1 Jahr nach Entlassung immer noch AU besteht erfolgreich gewesen sein? Der MDK der KK hat die Arbeitsunfähigkeit nach Aktenlage bestätigt. Ich weiß nicht ob das wichtig ist, ich bin nicht AU für meinen letzten Beruf sondern für den allg. Arbeitsmarkt. Zu beginn meiner AU noch vor Antritt der Reha wurde ich vom Arbeitgeber gekündigt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kiga,

bei Ihrer Frage geht es um die Voraussetzungen für die Erfüllung einer Umdeutung des Rehaantrages in einen Rentenantrag, weil die durchgeführte Rehamaßnahme nicht erfolgreich war und die Verminderung der Erwerbsfähigkeit nicht verhindert werden konnte.

Hierfür muss die teilweise beziehungsweise volle Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit spätestens bei Abschluss der Leistung zur Teilhabe vorliegen. Als Abschluss der Leistung ist regelmäßig der Tag der Entlassung (gegebenenfalls auch der Tag der vorzeitigen Entlassung bei Abbruch der Maßnahme) aus der Behandlungsstätte anzusehen.

So wie ich Sie verstanden habe, hat sich Ihr Zustand eher verschlechtert. Sollte der Widerspruch also nicht in Ihrem Sinne beschieden werden, ist eine erneute Beantragung (neuer Leistungsfall) zu empfehlen.

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13 Antworten

Grokoam 21.04.2017 | 17:13
Eine Reha ist erfolglos, wenn der mit ihr beabsichtigte Erfolg nicht eingetreten ist.
KSCam 21.04.2017 | 17:50
Was ist denn der Hintergrund Ihrer Problematik und was genau wollen Sie im Rentenforum wissen? Wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht einsatzfähig sind, frage ich mich welchen Sinn es hat sich arbeitslos zu melden? Was soll das Arbeitsamt denn mit einem anfangen, der nicht arbeiten kann? So wie Sie schreiben sieht das doch eher nach Rente als nach Arbeitslosigkeit aus? Oder wollen Sie sich nur deshalb ins ALG 1 retten, weil das die höhere Geldleistung ist als die Rente oder weil für eine Rente Beitragszeiten fehlen? Um was geht es denn? Wer im Forum soll den wissen ob Ihre Reha vor einem Jahr letztlich erfolgreich war oder völlig "für die Katz"?
kigaam 21.04.2017 | 17:18
Dann dürfte die Reha auf jeden Fall für meine KK erfolglos gewesen sein, denn meine Arbeitsfähigkeit wurde nicht wieder hergestellt.
kigaam 21.04.2017 | 19:45
Es interessiert mich einfach mal ob es irgendeine Grundlage gibt wann eine Reha als erfolglos gilt. Ob es an irgendetwas festgemacht werden kann. Zb. wenn man nach einer Reha noch lange Zeit AU ist. Klar wenn man aus der Reha Leistungsgemindert kommt war die Reha sicher nicht erfolgreich. Wenn man arbeitsfähig und voll Leistungsfähig entlassen wird war die Reha ein voller Erfolg. Ich bin Leistungsfähig aber AU entlassen worden. Krankengeld läuft aus, jetzt besteht Anspruch auf ALGI nach Nahtlosigkeit. EM-Rente wurde nach Antrag abgelehnt, Widerspruch läuft. Laut DRV war die Reha erfolgreich weil Leistungsfähig. Laut KK und Arzt erfolglos weil immer noch AU, Ende nicht absehbar. Und nun? ALGI wird ja auch nicht ewig bezahlt. Aber wenn man AU
KSCam 21.04.2017 | 20:42
Ob die Reha für Sie ein Erfolg war oder eher keiner, werden Sie doch selbst wissen. Wenn Sie es nicht wissen, wer dann? Und jemand anderen interessiert das doch nicht die Bohne! Und im Forum weiß das keiner. Was soll also so eine Frage? Ist doch für keinen wichtig, nicht mal für den laufenden Widerspruch, da geht es nur darum ob Sie heute arbeiten können, das Reha Verfahren vor einem Jahr ist Geschichte.
Hildegardam 22.04.2017 | 16:31
War bei mir ähnlich, habe dann nach Ablehnung einer Rente eine weitere Reha beantragt. Diese wurde abgelehnt weil keine Aussicht auf Erfolg. Danach erneut Rentenantrag gestellt, wurde dann bewilligt. L.G.
kigaam 23.04.2017 | 12:49
Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich darauf, dass eine Person für eine bestimmte Zeit aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage ist, zu arbeiten. Die Erwerbsminderung hingegen bezieht sich auf einen länger – beziehungsweise immer – andauernden Zeitraum, in dem es einem Arbeitnehmer nicht beziehungsweise nur eingeschränkt möglich ist, berufliche Tätigkeiten zu verrichten." Genau dies ist mein Gedanke. Wie lange ist eine bestimmte Zeit bei AU im Sinne der DRV? Wenn eine Reha nicht erfolgreich war wird der Reha-Antrag meist in einen Renten-Antrag umgedeutet. Dies ist in meinem Fall nicht so weil Leistungsfähig. Und die Reha von vor einem Jahr ist leider nicht Geschichte, denn der Reha-Bericht wird ja immer noch in die Bewertung einbezogen. Wobei man sich da jetzt fragen könnte ob man den Reha-Bericht nach 1 Jahr überhaupt noch werten darf. @KSC Wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht einsatzfähig sind, frage ich mich welchen Sinn es hat sich arbeitslos zu melden? Was soll das Arbeitsamt denn mit einem anfangen, der nicht arbeiten kann? Weil ich Anspruch auf ALG I habe auch wenn ich nicht vermittelbar bin, das nennt sich dann Nahtlosigkeit, ohne Geld da stehen ist leider keine Option.
KSCam 23.04.2017 | 13:01
Meine Frage nach dem Sinn der Arbeitslosigkeit habe ich gestellt bevor Sie uns verraten haben, dass die Rente schon abgelehnt wurde und Sie im Widerspruchsverfahren sind, Antworten hängen immer auch von der Fragestellung ab....:)
kigaam 23.04.2017 | 19:51
Zitat von Tommsen anzeigenausblenden
Aber wenn ich länger als 1 1/2 Jahre für den allg. Arbeitsmarkt arbeitsunfähig bin, (vor allem ist ein Ende der Arbeitsunfähigkeit noch lange nicht in Sicht), wie kann ich da Erwerbsfähig sein? Genau diese Frage beschäftigt mich eben. Und zu meiner Kernfrage im Titel: Mein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Rente war unter anderem den Erfolg der Reha zu widerlegen.
Tommsenam 23.04.2017 | 19:20
" Wie lange ist eine bestimmte Zeit bei AU im Sinne der DRV? " Diese Frage stellt sich der DRV gar nicht, weil die Rentenversicherung NICHTS mit einer Arbeitsunfähigkeit zu tun hat. Das ist ausschliesslich eine Angelegenheit der Agentur für Arbeit. Die DRV interessiert nur und entscheidet dann ob Erwerbsfähigkeit vorhanden ist oder eben nicht. Ob sie vor einem EM-Antrag 1 Woche AU waren oder z.b. 2 oder 3 Jahre ist für die DRV uninteressant.
kigaam 24.04.2017 | 11:09
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Das heißt wenn der Widerspruch der Rente abgelehnt wird, beantrage ich eine erneute Reha-Maßnahme?
=//=am 24.04.2017 | 13:00
Ob eine erneute Reha-Maßnahme erforderlich ist, wird eigentlich schon im Widerspruchsverfahren gegen die Rentenablehnung vom Sozialmedizinischen Dienst der DRV geprüft. Es könnte dann im Widerspruchsbescheid (wenn der WS abgelehnt wird!) so aufgeführt werden. Wenn nicht, können Sie eine erneute Reha-Maßnahme beantragen. Sie sollten sich aber bereits vorher im Klaren sein, WAS Sie eigentlich wollen: Reha oder Rente.
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