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wann in rente

von hiop16.02.2007 | 23:09
1627 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin weiblich und im september 1949 geboren,arbeite jetzt schon 42 jahre. seit juni 2005 ein gdb 50%.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach derzeitigem Recht können Sie (September 1949 geboren) ab vollendetem 60. Lebensjahr eine Altersrente für Frauen in Anspruch nehmen, jedoch mit einem Abschlag von bis zu 18 %.

Daran soll sich auch nach dem derzeitigem Planungsstand des Altersgrenzenanpassungsgesetzes nichts ändern.

Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie ab dem vollendeten 60. Lebensjahr beanspruchen, jedoch mit einem Abschlag in Höhe von 10,8 %. Auch daran ändert das geplante Gesetz nichts.

1 Antworten

Schiko.,am 17.02.2007 | 00:16
Nach altem recht, rente für frauen mit 6o. jahren und 18% lebenslangen abschlag. Bei 50 % behinderung mit 60 jahren und 10,80 % abschlägen.. Als langjährig versicherte , mit 63. jahren uind 7,20 % abschlag.. Mit freundlichen Grüßen.
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