Nach derzeitigem Recht können Sie (September 1949 geboren) ab vollendetem 60. Lebensjahr eine Altersrente für Frauen in Anspruch nehmen, jedoch mit einem Abschlag von bis zu 18 %.
Daran soll sich auch nach dem derzeitigem Planungsstand des Altersgrenzenanpassungsgesetzes nichts ändern.
Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie ab dem vollendeten 60. Lebensjahr beanspruchen, jedoch mit einem Abschlag in Höhe von 10,8 %. Auch daran ändert das geplante Gesetz nichts.