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Wann ist Rentenbeginn

von Tessy05.02.2007 | 08:24
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Gatte hat im November 2003 einen Altersteilzeitvertrag mit Rentenbeginn 2010 (Alter 60) unterschrieben. Seine aktive Zeit geht ebenfalls bis dorthin, da er momentan anstatt ganztags nur noch halbtags arbeitet. Jetzt bietet ihm seine Firma einen Abfindungsvertrag an, mit dem er bereits im September 2007 zu arbeiten aufhören könnte. Jetzt meine Frage: Wird durch diesen Abfindungsvertrag der Altersteilzeitvertrag außer Kraft gesetzt? Wie sieht es mit dem Rentenbeginn aus? Liegt der wie im November 2003 vereinbart bei einem Rentenalter von 60 Jahren? Erbitte baldmöglichst Antwort, da mein Gatte sich heute noch entscheiden muss. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Gruss tessy

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Tessy,

sofern Ihr Ehegatte mindestens 24 Monate Altersteilzeit abgeleistet hätte und außerdem die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Altersrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres weiterhin

erfüllt, wäre ein Renteneintritt wie geplant denkbar. Da wir hier in diesem Forum jedoch nicht über alle konkerten Daten im Detail verfügen, lassen Sie sich bitte in Ihrem Einzelfall gezielt weiter von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten. Zu den arbeitsrechtlichen Fragen setzt sich Ihr Ehegatte bitte mit dem Arbeitgeber in Verbindung.

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