Hallo Tessy,
sofern Ihr Ehegatte mindestens 24 Monate Altersteilzeit abgeleistet hätte und außerdem die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Altersrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres weiterhin
erfüllt, wäre ein Renteneintritt wie geplant denkbar. Da wir hier in diesem Forum jedoch nicht über alle konkerten Daten im Detail verfügen, lassen Sie sich bitte in Ihrem Einzelfall gezielt weiter von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten. Zu den arbeitsrechtlichen Fragen setzt sich Ihr Ehegatte bitte mit dem Arbeitgeber in Verbindung.