Der Antrag auf Weitergewährung kann wegen der frühen Antragstellung auf keinen Fall nur wegen der frühen Antragstellung abgelehnt werden. Allerdings werden in der Regel diese Fälle zunächst von der weiteren Bearbeitung zurückgestellt. Unter Umständen erhält der Versicherte hierüber eine Zwischennachricht. Diese beinhaltet dann, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Prüfung, ob weiterhin Erwerbsminderung vorliegt, noch nicht möglich ist. Von der Sachbearbeitung wird die Antragsbearbeitung 4 Monate vor Ende der laufenden Erwerbsminderungsrente unaufgefordert dann wieder aufgenommen. Nur in wenigen Ausnahmefällen, z.b. bei Auslandsrenten wird von dieser Regelung eventuell abgewichen.
Ob im vorliegenden Fall die eingereichten Unterlagen nutzlos sind, kann an dieser Stelle im Forum nicht beantwortet werden, sondern wird dann vom Entscheider und den stellungnehmenden Ärzten im weiteren Verfahren im Einzelfall entschieden.
Was man somit im Ergebnis festhalten kann, normalerweise hat man keinen Vorteil wenn man den Antrag früher als 4 Monate vorher stellt.