Hallo FS,
der Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall) wird im Rahmen eines Rentenverfahrens festgelegt.
Ein Rentenverfahren kann sich auch nach einem Rehaantrag (auch LTA) ergeben, wenn ein Erfolg der Reha nicht zu erwarten ist oder eine durchgeführte Reha nicht erfolgreich war.
Sollte die Rente aus versicherungsrechtlichen Gründen (Wartezeit) abgelehnt werden, wird der Leistungsfall trotzdem festgelegt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung