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Experten-Antwort

Wann wird das Datum des Leistungsfalls festgelegt?

von FS07.08.2022 | 00:59
37 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, rein aus Interesse: Wann wird das Datum des Leistungsfalls (!) festgelegt? Geschieht dies erst durch den SMD im Rahmen eines EMR-Antrags und dessen Bewilligung? Oder wird dieser Zeitpunkt auch festgelegt, wenn der Antrag abgelehnt werden sollte? Ich gehe davon aus, dass es bei einem "normalen" LTA-Antrag so eine Festlegung nicht gibt?! Vielleicht hat jemand einen Link zu einer passenden Fundstelle (rvrecht?) für mich? ;) Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo FS,

der Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall) wird im Rahmen eines Rentenverfahrens festgelegt.

Ein Rentenverfahren kann sich auch nach einem Rehaantrag (auch LTA) ergeben, wenn ein Erfolg der Reha nicht zu erwarten ist oder eine durchgeführte Reha nicht erfolgreich war.

Sollte die Rente aus versicherungsrechtlichen Gründen (Wartezeit) abgelehnt werden, wird der Leistungsfall trotzdem festgelegt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Valzuunam 07.08.2022 | 07:38
So ist es. Wobei die Rente dann nicht unbedingt bewilligt wird, kann ja auch sein, dass zum festgelegten Leistungsfall die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
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