1. Für einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung muss die allgemeine Wartezeit (fünf Jahre) erfüllt sein.
2. Zu diesen Versicherungszeiten zählen u.a.:
- Zeiten des Bezugs von AlOG II in der Zeit bis zum 31.12.2010 (hier: 34 Monate Versicherungspflicht)
- Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung (hier: 15.10.2010-07.07.2013 = 33 Kalendermonate Versicherungspflicht)
- Zeiten aufgrund des Bezuges von Krankengeld (hier: 08.07.2013-Juni 2013 und auch noch weiterhin = 11 Kalendermonate Versicherungspflicht)
Ergebnis: Die Wartezeit von 60 Kalendermonaten ist erfüllt.