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Zur Experten-Antwort springenHallo Kyra,
„chi“ hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet. Hier nur eine kleine Ergänzung zum Thema Minijob: Soweit der von Ihnen ausgeübte Minijob versicherungspflichtig (mit einem von Ihnen zu tragendem Beitragsteil) ist, werden die entsprechenden Monate voll auf die Wartezeit für die 45 Jahre angerechnet. Ist der Minijob nicht versicherungspflichtig (nur Pauschalbeitrag durch den Arbeitgeber), wird hingegen nur ein kleiner Teil der Zeit des Minijobs als Wartezeit für die 45 Jahre angerechnet.
Ungeachtet dessen empfehle ich Ihnen ebenfalls eine (ggf. nochmalige) persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers, um den für Sie finanziell sinnvollsten Zeitpunkt des Rentenbeginns zu bestimmen (siehe auch Beitrag von „W*lfgang“).
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