Für den Bezug einer vollen Rente wegen Erwerbsminderung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Eine medizinische, der Versicherte darf nicht in der Lage sein auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch drei Stunden einsetzbar zu sein. Das sehen Versicherungsträger und Versicherter ab und zu verschieden.
Dann gibt es eine versicherungsrechtliche Voraussetzung. In den letzten 5 Jahren müssen drei Jahre Pflichtbeiträge liegen. Wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist, gibt es keine Rente, egal wie krank der Versicherte ist.