Langfristig werden die vorgezogenen Altersrenten mit einem Rentenbeginn vor dem vollendeten 65. Lebensjahr wegfallen.
Da der Gesetzgeber aus nahe liegenden Gründen jedoch die entsprechende Rechtsänderung nicht abrupt zum nächsten Jahresersten in Kraft treten lassen konnte, da sonst die Versicherten mit einem einem entsprechenden Rentenbeginn im Dezember gegenüber zu denen mit einem Rentenbeginn Januar sehr unterschiedlich und ungerecht behandelt würden, hat sich der Gesetzgeber für eine stufenweise Anhebung der Altersgrenzen entschieden. Daraus ergeben sich dann ggf. entsprechende Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente.
Den frühestmöglichen Altersrentenbeginn mit und ohne Abschläge können Sie mit dem Rentenbeginnrechner ermitteln:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/sid_CDD9B6A07C3153FFE64FA9189D8F9569.cae01/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner_node.html