Hallo Maggi, Ihre Frage ist etwas knapp formuliert. Ich unterstelle mal, dass Sie ursprünglich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten haben, und nun die volle Erwerbsminderung festgestellt wurde. Wenn jetzt der neue Rentenbeginn in ein neu anzuwendendes Recht fällt, kann es sein, dass Sie für die neue Rente eine erhöhte Zurechnungszeit erhalten. Sicherlich werden Sie bei einer entsprechenden Mehreinnahme auch mehr Steuern zahlen. Der Satz des Steuerfreibetrages bleibt Ihnen allerdings erhalten. Hinsichtlich der Höhe des tatsächlichen Steuerfreibetrages bitten wir Sie, sich mit dem Finanzamt, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.