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Experten-Antwort

Was darf der Gutachter weitergeben?

von XY18.03.2017 | 02:45
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22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, durch die Rentenversicherung wurde eine Untersuchung beim Neurologen / Psychiater in Auftrag gegeben. Das Gutachten habe ich vorliegen - in diesem werden die privatesten Dinge genannt, die bei der Untersuchung zur Sprache kamen. Eigentlich geht es ja nur um die medizinische Beurteilung der Erwerbsfähigkeit, da dürften doch eigentlich solche Dinge (z.B. Erlebtes in der Kindheit) nicht genannt werden, oder?! Wenn z.B. geschrieben wird, dass es Vorfälle in der Kindheit gab, die psychische Probleme / Belastungen erklären, dann okay - aber was das genau für Vorfälle waren, hat da doch nichts zu suchen, oder?!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo XY,

den Ausführungen von "W*lfgang" vom 20.03.2017, 20:37 h, schließen wir uns an.

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21 Antworten

GroKoam 18.03.2017 | 06:30
Zitat von XY anzeigenausblenden
XY schrieb

(...)[/quote]Hallo XY,

die einfach Frage ist, welche Sozialleistungen Sie erhalten wollen. Wenn Sie da mit den Spielregeln der Behörden nicht mitspielen wollen - ok, Ihre Entscheidung. Und wenn Sie im Detail Probleme mit sensiblen Daten haben, sollten Sie sich ersatzweise an den örtlichen /Landes- /Bundesdatenschutzbeauftragten wenden.

Und nochmal: Niemand interessierten die Details/nicht im Sozialamt - sondern das Ergebnis. Das ganze Gutachten wandert in die Akte und verwelkt da ...bis der Schredder/Verjährungsfrist kommt.

Es liegt an Ihnen, dafür weiter ein 'Fass für aufzumachen' - verzetteln Sie sich dabei aber bitte nicht und vergessen das Wesentliche dabei!

Gruß

w.

[/quote]

Sorry, aber hier geht es nicht um "ein Fass aufmachen"!

Es geht um den ganz normalen Regelsatz der Sozialhilfe (bzw. Grundsicherung) und dafür ist für das Sozialamt lediglich wichtig, was die Stellungnahme der durch die Rentenversicherung durchgeführten Untersuchung aussagt.

Diese Stellungnahme LIEGT dem Sozialamt VOR - damit habe ich auch überhaupt kein Problem, denn dort werden ja aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei medizinischen Daten genannt, sondern nur eine Stellungnahme abgegeben über die Erwerbsfähigkeit.

Worum es mir geht, ist die Tatsache, dass das Sozialamt das GESAMTE Gutachten von mir haben möchte zusammen mit der Begründung des Widerspruchs (dieser wurde bereits eingelegt).

Und das ist meiner Meinung nach nicht nur nicht nötig, sondern auch nicht zulässig, da es, wie bereits genannt, um Datenschutz geht. Schließlich wurde das Gutachten von der DRV selbst auch nicht ans Sozialamt geschickt, sondern nur die Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit.

Und wenn ich den eingelegten Widerspruch begründe, ist das Gutachten dafür nicht notwendig. Mit der Begründung würde das Sozialamt eine erneute Untersuchung bei der Rentenversicherung anfordern, und dort ist das Gutachten ja in den Akten, muss also nicht noch einmal mitgeschickt werden.

Ob die Mitarbeiter beim Sozialamt das Gutachten interessiert oder nicht, ob sie es nach der Bearbeitung vergessen oder nicht, ist völlig egal - niemand dort hat eine medizinische Ausbildung und kann das Gutachten einschätzen bzw. beurteilen, ob alles gemacht wurde, was gemacht werden sollte! Und infolgedessen geht auch niemanden dort an, was im Detail an privatesten Dingen bei der Untersuchung erzählt wurde.

Noch einmal: für das Sozialamt ist nur die Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit wichtig und die liegt vor! Wenn ich in der Begründung Bezug nehme auf das Gutachten, reicht das völlig aus, da muss ich nicht das komplette Gutachten vorlegen.

Und hier geht es auch nicht darum, "mit den Spielregeln der Behörden nicht mitspielen zu wollen", wie Sie so schön schreiben, W*lfgang.

Wenn es "Spielregeln" wären, sprich gesetzliche Vorgaben, dass das gesamte medizinische Gutachten dem Sozialamt vorgelegt werden muss, dann hätte ich darauf hingewiesen werden müssen / dann hätten die entsprechenden Paragrafen genannt werden müssen. Das war nicht der Fall! Mir wurde nicht einmal mit dem Anschreiben, in dem es um die einzureichende Begründung des Widerspruchs ging, mitgeteilt, dass ich das Gutachten vorlegen muss.

Diese Aussage kam erst später als Antwort auf meine Nachfrage, ob außer der Stellungnahme auch das Gutachten an das Sozialamt geschickt wurde. Mit dieser Frage wollte ich mich nur vergewissern, ob die Rentenversicherung sich daran gehalten hat, keine medizinischen Daten weiterzugeben (denn, wie bereits beschrieben, in dem ersten Brief der DRV hieß es, dass bei Ablehnung (in meinem Fall also dem Ergebnis voller Erwerbsfähigkeit) alle medizinischen Daten an den Auftraggeber (also das Sozialamt) zurückgeschickt würden - in einem weiteren Schreiben hieß es, dass keine Unterlagen an das Sozialamt geschickt wurden, weil es keine Originale waren, sondern Kopien und diese in den Akten bei der DRV verbleiben und nicht weitergegeben werden; das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass Originale an das Sozialamt geschickt worden wären).

Hier kann also keine Rede sein von "Spielregeln", sprich gesetzlichen Vorgaben / Verpflichtungen.

Ich wurde weder von der Rentenversicherung noch vom Sozialamt auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen bzw. darauf, an wen dieser gerichtet werden müsste, mir wurden keinerlei Fristen für das Einlegen des Widerspruchs und das Einreichen einer Begründung dazu genannt, mir wurden keine Paragrafen o.ä. genannt über eine Pflicht, ein medizinisches Gutachten an das Sozialamt weitergeben zu müssen, obwohl eine Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit vorliegt - wenn sich hier also jemand nicht an "Spielregeln" hält, wie Sie es nennen, W*lfgang, dann bin das wohl nicht ich ...

Wer will schon wissen was Du dem Gutachter erzählt hast.
H.M.am 18.03.2017 | 08:55
Ich finde, solche Antworten müssten von der Rentenversicherung, die mit ihrem Namen hinter diesem Forum stehen, verboten werden! Steht hier niemand dahinter, sieht hier niemand zu oder wird bewusst übersehen, welcher Schwachsinn hier teilweise von Pseudoexperten gepostet wird???
Schadeam 18.03.2017 | 10:03
siehe meine Antwort unter Ihrem anderen Beitrag! Um was geht es denn genau? Was genau wollen Sie denn wissen? Welcher Sachverhalt liegt vor? Auf solche Beiträge ist es wirklich schwer sinnvoll zu antworten, im Forum tummeln sich keine Mediziner oder Psychiater die beurteilen was während einer Begutachtung nötig ist und was nicht. Die DRV Mitarbeiter,die hier antworten sind Verwaltungsleute.
genervter Leseram 18.03.2017 | 10:28
Korrektur: ich meinte natürlich .. von den Antworten der Experten ABGESEHEN herrscht...
genervter Leseram 18.03.2017 | 10:27
Von den Antworten der Experten herrscht hier ein ziemlich eisiger, gehässiger Ton. Ich habe so etwas in anderen Hilfeforen noch nie erlebt und kann mir das auch nur schwer erklären, warum das hier so extrem ausfällt.
Frau Beimeram 18.03.2017 | 11:52
Also ich hatte damals meine komplette Krankenakte diversen Hausfrauenzeitschriften zur Veröffentlichung angeboten, aber keine einzige Redaktion zeigte Interesse daran. Können Sie sich das vorstellen? So etwas Wichtiges darf man der Öffentlichkeit doch nicht einfach vorenthalten..... (Ironie off !!)
genervter Leseram 18.03.2017 | 12:31
Zitat von Frau Beimer anzeigenausblenden
Genau so eine Art von Kommentar meinte ich oben. Für andere mag das tatsächlich abtönend langweilig sein, aber für einem selbst fühlt sich das ganz anders an. Als ich das erste mal ein eigenes Gutachten gelesen habe, fühlte ich mich auch sehr unwohl bei dem Gedanken, wo all diese sehr persönlichen Dinge überall landen mögen. Dass diese Leute solchne Dinge ständig lesen und vermutlich kaum einen Gedanken daran verschwenden, mag sicher sein. Aber warum ist es so schwer für die Leute hier im Forum ein bisschen Verständnis für jemanden zu haben, der sich in Situationen befindet, die Probleme, Ängste und Unsicherheiten auslösen. Die Kälte hier ist wirlich unerträglich. Wenn jemand keine Hilfe anbieten, sondern nur Beleidigungen ablassen will, einfach mal die Schnauze halten oder in ein Forum gehen, wo Leute besser damit umgehen können. Das wäre in einem HILFE-Forum wäre wirklich angebracht!
Lisam 18.03.2017 | 12:51
Hallo XY, die Angaben die Sie beim Gutachter gemacht haben, haben was im Gutachten zu suchen, weil auch diese zu Beurteilung beitragen. Es gibt eben Vorfälle aus der Kindheit die einem im Erwachsenenalter noch quälen oder einem das Leben in eine gewisse Richtung biegen. Was ist so schlimm daran, das dies im Gutachten steht? Ein Gutachten wird ja nicht veröffentlich. Es sieht nur ein kleiner Personenkreis, der über Ihrer Rente zu entscheiden hat. Und die werden das Gutachten lesen, entscheiden und an das nächste Gutachten gehen. @genervter Leser: Trolle gibt es leider über all, einfach ignorieren. Ja ist leichter gesagt als getan, aber Sie wollen ja genau das damit erreichen. MfG Lis
KSCam 18.03.2017 | 13:39
Was der Gutachter für wichtig für sein Gutachten hält und was er vielleicht weglässt ist allein seine Sache und das kann wohl weder der Fragesteller noch irgendein Foren User wirklich fachlich beurteilen. Natürlich sind einige Kommentare hier im Forum überflüssig bis grenzwertig bis unangebracht, aber das ist (leider) in einem offenen Forum nicht zu verhindern. Bei vernünftiger klarer Überlegung hätte es aber auch dem Fragesteller durchaus klar sein können, dass er keinerlei sachdienliche Antworten erhalten wird, weil ob das Geschriebene "im Gutachten etwas zu suchen" hat oder nicht, ist im Forum schlicht unbeantwortbar. So gesehen war die Frage streng genommen genauso unnötig wie manche Antwort darauf. Anmerkung an H.M.: Montags werden unangebrachte oder gar beleidigende Antworten oftmals von der Redaktion gelöscht, die hat momentan Wochenende. Das wissen aber auch einige Antwortende, die insbesondere an Wochenenden meinen hier freie Bahn zu haben. Ist auch nicht zu verhindern. Für die Mitarbeiter der DRV die das fragliche Gutachten dienstlich lesen und auswerten müssen, ist es im übrigen völlig egal was XY oder sonst jemand (den man überhaupt nicht kennt) für Krankheiten, Probleme, Kindheitstraumata, o.ä. hat. Die lesen so etwas täglich x-mal, bewerten das Gelesene profesionell und haben diesen Fall 10 Minuten später nicht mehr auf der Pfanne. Manche unserer Kunden reagieren halt auch extrem empfindlich.
genervter Leseram 18.03.2017 | 13:52
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Hallo KSC, vermutlich ist es für sie als nicht betroffener nicht vorstellbar, wie die Nerven blank liegen können, wenn man in einer EM-Renten-Antragsprozedur ist. Das macht man ja nicht weil man guter Dinge ist, sondern aus einer gesundheitlichen oder psychischen Notlage heraus. Und ja, da reagiert man extrem empfindlich. Wie können sie sich darüber nur wundern? Gerade diese extreme Empfindlichkeit zeigt ja unter anderen, dass man erwerbsunfähig ist und unter den rauhen-Wind-Arbeitsbedingungen, bei denen auf die Befindlichkeiten kein Wert gelegt wird, nicht mehr mithalten kann. EM-Antragssteller sind - Überraschung! - Menschen, die sich oft in einem verzweifelten existenziellen Ausnahmezustand befinden.
Fastrentneram 18.03.2017 | 14:52
Ich kann KSC nur vollinhaltlich zustimmen. Wenn man wirklich so empfindlich ist und Tatsachen nicht ertragen kann, sollte man sich nicht an ein öffentliches Forum wenden. Genervter Mitleser, keiner zwingt Sie, sich von den Äußerungen in diesem Forum nerven zu lassen. Einfach wegbleiben, akzeptieren oder schweigen. Hier geht es um sachliche Problemlösungen und nicht um seelischen Beistand.
W*lfgangam 18.03.2017 | 14:53
Zitat von genervter Leser anzeigenausblenden
Deswegen trägt es doch sicher zur Beruhigung bei (Ausgangsfrage von XY), dass die Anamnese im Gutachten zum Gutachten gehört, aber es keinen DRV-Mitarbeiter im Mindesten interessiert, da er täglich Dutzende Berichte über den Schreibtisch wandern lässt. Für die sozial-medizinische Sachaufklärung ist es von Bedeutung, um ein Votum zugunsten/ungunsten des Antragsstellers abzugeben, was auch frühkindliche Ereignisse und Folgewirkungen beinhaltet - nur so ist ein komplettes Bild positiv wie negativ zur Erwerbsfähigkeit/-minderung möglich, damit der Mitarbeiter-Chef eine Entscheidung fällen kann. Gruß w.
Schorscham 18.03.2017 | 15:00
Zitat von genervter Leser anzeigenausblenden
Und deshalb darf kein völlig unbekannter DRV-Mitarbeiter lesen, was Sie zuvor einem wildfremden Gutachter anvertraut haben? Erstens interessiert das die DRV-Mitarbeiter nur beruflich und zweitens unterliegen die derselben Schweigepflicht wie ein Arzt und dessen Mitarbeiter/innen. Viel wichtiger ist es, darauf zu achten, dass die Nachbarn und sogenannten Freunde nicht zu viele Details erfahren. Denn sonst erfährt es früher oder später auch Frau Beimer und der Rest der Lindenstraße...;-) MfG
Genervert Leseram 18.03.2017 | 15:04
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
Dann stimmen sie mir also zu, dass die Kommentaroren sachlich sein sollten? Wunderbar! Genau darum ging es mir doch, dass es hier Leute gibt, die nicht sachlich, sondern abwertend und beleidigend antworten. Keiner hat hier nach Kuschelkurs gefragt. Die Antwort der Experten sind z.B. immer sachlich, damit hat hier sicher niemand Probleme, sehr geehrter Fastrentner!
Lisam 18.03.2017 | 18:42
Zitat von Genervert Leser anzeigenausblenden
Hier geht es um sachliche Problemlösungen und nicht um seelischen Beistand.
Dann stimmen sie mir also zu, dass die Kommentaroren sachlich sein sollten? Wunderbar! Genau darum ging es mir doch, dass es hier Leute gibt, die nicht sachlich, sondern abwertend und beleidigend antworten. Keiner hat hier nach Kuschelkurs gefragt. Die Antwort der Experten sind z.B. immer sachlich, damit hat hier sicher niemand Probleme, sehr geehrter Fastrentner!
Na wenn hier alle rein sachlich bleiben würde, wäre das ja toll!!! Leider tun sich damit einige altklugen Stammuser nicht leicht, aber auch genauso div. Leute die hier Fragen stellen und gleich die Axt im Walde spielen. Antworten von vernünftigen Stammuser werden dann gleich wieder als Heuchelei und falsch abgetan. Und dann fällt es auch den Vernünftigsten hier nicht mehr leicht die Ironie außen vor zu lassen. Daher kann ich nur raten die dummen Kommentare bzw. direkt einige User zu Ignorieren, schont die Nerven ungemein. In einem öffentlichen Forum toben sich die Trolle leider aus :( kann ich ehrlich gesagt auch überhaupt nicht nachvollziehen.
XYam 20.03.2017 | 04:02
SORRY an alle, die sich von der Frage genervt fühlen - ich konnte ja nicht wissen, dass man hier nur bestimmte Fragen stellen darf!!! Und nur mal so zur Info: mir ging es weder um seelischen Beistand noch bin ich davon ausgegangen, dass die User über fachliche oder medizinische Kenntnisse verfügen! Aber es soll ja vorkommen, dass der ein oder andere selbst schon Erfahrung gemacht hat mit dem ein oder anderen und aus dieser Erfahrung heraus etwas zur Frage sagen kann. Mir ging es auch nicht darum, dass in dem Gutachten NICHTS genannt werden darf - das sollte auch klar geworden sein, wenn man richtig liest. ABER meiner Meinung nach reicht es völlig, wenn in dem Gutachten an die Rentenversicherung z.B. steht, dass es Vorkommnisse in der Kindheit gab, die zu einem Trauma geführt haben und aufgrund dessen es zu folgender ... Beurteilung kommt. Was genau für Vorkommnisse das waren muss aber meiner Meinung nach nicht genannt werden, denn das ist zweitrangig - das mag für den Gutachter wichtig sein, um eine Einschätzung schreiben zu können, aber für die Information an die Rentenversicherung reicht es doch vollkommen, wenn wie gesagt eine Formulierung wie "Erlebnisse in der Kindheit haben zu einem Trauma / zu einer Belastungsstörung geführt" o.ä. dort steht. Und genau darum ging es mir, ob nämlich die einzelnen Vorkommnisse genannt werden dürfen (auch wenn es wie gesagt nicht nötig wäre) - denn ich habe keinerlei Schweigepflichtentbindung zugestimmt und es wurde auch nirgends darauf hingewiesen, dass die Dinge, die im Gespräch genannt werden, weitergegeben werden. Im Übrigen ging es nicht um einen Rentenantrag, sondern um eine vom Sozialamt in Auftrag gegebene Überprüfung der Erwerbsfähigkeit - und DAFÜR reicht es wohl allemal, wenn eine Formulierung in der Art, wie ich sie oben genannt habe, im Gutachten steht und nicht die einzelnen, privatesten Dinge - die gehen nämlich auch die Mitarbeiter der Rentenversicherung nicht an, für sie ist nur wichtig, was der Gutachter hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit sagt und dafür müssen nicht die privatesten Dinge weitergegeben werden, die man dem Arzt erzählt in der Annahme, dass er der ärztlichen Schweigepflicht untersteht und diese Dinge nicht weitergibt - auch nicht an die Rentenversicherung! Und wie gesagt: ich habe diese Frage gestellt, weil es ja hätte sein können, dass jemand selbst damit Erfahrungen gemacht hat und Genaueres dazu weiß - wieso also war meine Frage unnötig???? (KSC) Und ich habe ja auch nicht geschrieben, dass es unwichtig wäre, was im Gutachten steht - es geht nur darum, dass eine Beurteilung durchaus möglich ist, ohne die privatesten Dinge im Gutachten zu nennen (siehe obige Erklärung). Und wo bitte habe ich "extrem empfindlich" reagiert, "KSC" & "Fastrentner"?! Im Übrigen stand im ersten Brief der Rentenversicherung, dass bei Ablehnung des Antrags (in diesem Fall eben bei Nicht-Vorliegen einer Erwerbsminderung) die medizinischen Unterlagen an den Auftraggeber, also das Sozialamt, zurückgeschickt werden. Und dort haben weder die ärztlichen Unterlagen, die ich im Vorfeld eingereicht habe, noch das Gutachten etwas zu suchen, denn im Sozialamt sitzen keine Mediziner und für die Mitarbeiter ist es auch nur wichtig, was die sozialmedizinische Beurteilung (in der ja keine Diagnosen genannt werden) sagt - somit gehören dort keine Diagnosen oder Gutachten mit privatestem Inhalt hin, denn was geht das Sozialamt an, was jemand in der Kindheit erlebt hat?! Also darf ich mir doch sehr wohl Gedanken darüber machen, ob die bei der Untersuchung erzählten Dinge wirklich im Gutachten genannt werden dürfen, oder etwa nicht?!
W*lfgangam 20.03.2017 | 20:37
Zitat von XY anzeigenausblenden
XY schrieb

(...)[/quote]Hallo XY,

die einfach Frage ist, welche Sozialleistungen Sie erhalten wollen. Wenn Sie da mit den Spielregeln der Behörden nicht mitspielen wollen - ok, Ihre Entscheidung. Und wenn Sie im Detail Probleme mit sensiblen Daten haben, sollten Sie sich ersatzweise an den örtlichen /Landes- /Bundesdatenschutzbeauftragten wenden.

Und nochmal: Niemand interessierten die Details/nicht im Sozialamt - sondern das Ergebnis. Das ganze Gutachten wandert in die Akte und verwelkt da ...bis der Schredder/Verjährungsfrist kommt.

Es liegt an Ihnen, dafür weiter ein 'Fass für aufzumachen' - verzetteln Sie sich dabei aber bitte nicht und vergessen das Wesentliche dabei!

Gruß

w.

[/quote]

Sorry, aber hier geht es nicht um "ein Fass aufmachen"!

Es geht um den ganz normalen Regelsatz der Sozialhilfe (bzw. Grundsicherung) und dafür ist für das Sozialamt lediglich wichtig, was die Stellungnahme der durch die Rentenversicherung durchgeführten Untersuchung aussagt.

Diese Stellungnahme LIEGT dem Sozialamt VOR - damit habe ich auch überhaupt kein Problem, denn dort werden ja aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei medizinischen Daten genannt, sondern nur eine Stellungnahme abgegeben über die Erwerbsfähigkeit.

Worum es mir geht, ist die Tatsache, dass das Sozialamt das GESAMTE Gutachten von mir haben möchte zusammen mit der Begründung des Widerspruchs (dieser wurde bereits eingelegt).

Und das ist meiner Meinung nach nicht nur nicht nötig, sondern auch nicht zulässig, da es, wie bereits genannt, um Datenschutz geht. Schließlich wurde das Gutachten von der DRV selbst auch nicht ans Sozialamt geschickt, sondern nur die Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit.

Und wenn ich den eingelegten Widerspruch begründe, ist das Gutachten dafür nicht notwendig. Mit der Begründung würde das Sozialamt eine erneute Untersuchung bei der Rentenversicherung anfordern, und dort ist das Gutachten ja in den Akten, muss also nicht noch einmal mitgeschickt werden.

Ob die Mitarbeiter beim Sozialamt das Gutachten interessiert oder nicht, ob sie es nach der Bearbeitung vergessen oder nicht, ist völlig egal - niemand dort hat eine medizinische Ausbildung und kann das Gutachten einschätzen bzw. beurteilen, ob alles gemacht wurde, was gemacht werden sollte! Und infolgedessen geht auch niemanden dort an, was im Detail an privatesten Dingen bei der Untersuchung erzählt wurde.

Noch einmal: für das Sozialamt ist nur die Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit wichtig und die liegt vor! Wenn ich in der Begründung Bezug nehme auf das Gutachten, reicht das völlig aus, da muss ich nicht das komplette Gutachten vorlegen.

Und hier geht es auch nicht darum, "mit den Spielregeln der Behörden nicht mitspielen zu wollen", wie Sie so schön schreiben, W*lfgang.

Wenn es "Spielregeln" wären, sprich gesetzliche Vorgaben, dass das gesamte medizinische Gutachten dem Sozialamt vorgelegt werden muss, dann hätte ich darauf hingewiesen werden müssen / dann hätten die entsprechenden Paragrafen genannt werden müssen. Das war nicht der Fall! Mir wurde nicht einmal mit dem Anschreiben, in dem es um die einzureichende Begründung des Widerspruchs ging, mitgeteilt, dass ich das Gutachten vorlegen muss.

Diese Aussage kam erst später als Antwort auf meine Nachfrage, ob außer der Stellungnahme auch das Gutachten an das Sozialamt geschickt wurde. Mit dieser Frage wollte ich mich nur vergewissern, ob die Rentenversicherung sich daran gehalten hat, keine medizinischen Daten weiterzugeben (denn, wie bereits beschrieben, in dem ersten Brief der DRV hieß es, dass bei Ablehnung (in meinem Fall also dem Ergebnis voller Erwerbsfähigkeit) alle medizinischen Daten an den Auftraggeber (also das Sozialamt) zurückgeschickt würden - in einem weiteren Schreiben hieß es, dass keine Unterlagen an das Sozialamt geschickt wurden, weil es keine Originale waren, sondern Kopien und diese in den Akten bei der DRV verbleiben und nicht weitergegeben werden; das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass Originale an das Sozialamt geschickt worden wären).

Hier kann also keine Rede sein von "Spielregeln", sprich gesetzlichen Vorgaben / Verpflichtungen.

Ich wurde weder von der Rentenversicherung noch vom Sozialamt auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen bzw. darauf, an wen dieser gerichtet werden müsste, mir wurden keinerlei Fristen für das Einlegen des Widerspruchs und das Einreichen einer Begründung dazu genannt, mir wurden keine Paragrafen o.ä. genannt über eine Pflicht, ein medizinisches Gutachten an das Sozialamt weitergeben zu müssen, obwohl eine Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit vorliegt - wenn sich hier also jemand nicht an "Spielregeln" hält, wie Sie es nennen, W*lfgang, dann bin das wohl nicht ich ...

Hallo XY, ich kann Sie beruhigen, an das Sozialamt (das bei Ihnen wohl schlicht die EM im Rahmen der Grundsicherung prüfen lässt) werden keine med. Gutachten von der DRV geschickt. Das Sozialamt (und ich sitze Tür an Tür :-)) interessiert lediglich im Rahmen des 'Überprüfungsersuchens' an die DRV die Frage, ob und welcher Art eine EM vorliegt, das Ergebnis, aber nicht der Weg dahin. Daneben sollten Gutachten ggf. auch gerichtsfest sein und _alle_ erforderlichen Informationen und 'Deutungen' enthalten. Der erste Gegengutachter haut Ihnen die 'Fehler' um die Ohren ...deswegen, Sie mögen den zu tiefen Inhalt kritisieren, der nächste Gutachter stellt ob der 'laschen' Gutachtentiefe ein für Sie nicht akzeptables Votum - und der Kreis beginnt sich zu drehen. Sicher ist es nicht immer einfach, mit der eigenen Situation in allen Facetten konfrontiert zu werden. Ich habe schon so einige Gutachten durchgelesen (sowohl Opfer- wie auch Täter-Profile) und da standen nicht immer 'schöne' Sachen drin – Momentaufnahme (ein gedankliches 'Holla die Waldmaus') und Ausblendung, Konzentration darauf, warum es bei dem vorliegenden 'Fall' neutral geht ...Aktendeckel drauf/der Datenschutz schließt ab, der/die Nächste bitte! Gruß w.
XYam 22.03.2017 | 20:08
Hallo XY, den Ausführungen von "W*lfgang" vom 20.03.2017, 20:37 h, schließen wir uns an. Also in dem Anschreiben der Rentenversicherung stand ganz klar drin, dass bei Ablehnung (bzw. in meinem Fall dem Ergebnis einer vollen Erwerbsfähigkeit) alle medizinischen Gutachten an den Auftraggeber, sprich das Sozialamt, zurückgeschickt werden. Dem habe ich bei Einreichen der medizinischen Unterlagen widersprochen und auf Nachfrage, ob außer der Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit auch die eingereichten Unterlagen an das Sozialamt geschickt wurden, hieß es, dass das nicht der Fall sei, da ich nur Kopien und keine Originale eingereicht habe und Kopien in den Akten verblieben - heißt im Umkehrschluss aber auch, dass Originale an das Sozialamt geschickt worden wären, so wie es auch im ersten Anschreiben genannt wurde. Widerspruch gegen das Ergebnis habe ich ja bereits eingelegt, ich muss nur noch die Begründung schreiben, aber jetzt hat mein Sachbearbeiter beim Sozialamt geschrieben, dass ich auch das Gutachten einreichen soll, da er dieses nicht von der DRV erhalten hat. Damit bin ich aber nicht einverstanden, denn in dem Gutachten werden nicht nur die einzelnen gesundheitlichen Beschwerden genannt, sondern eben auch ganz private Dinge, die im Gespräch (bei der Untersuchung durch die DRV) genannt wurden und von denen ich nicht einmal wusste, dass sie im Gutachten detailliert genannt werden. Alleine die einzelnen Beschwerden haben in den Unterlagen des Sozialamts nichts zu suchen meiner Meinung nach, denn für das Sozialamt ist nur wichtig, ob ich erwerbsfähig bin oder nicht. Welche Beschwerden genau vorliegen ist dafür völlig irrelevant - schließlich werden sie in der sozialmedizinischen Stellungnahme bzgl. der Erwerbsfähigkeit auch nicht genannt. Aber dass in dem Gutachten auch noch die privatesten Dinge stehen über Erlebnisse aus der Kindheit und ich das jetzt beim Sozialamt einreichen soll, ist das Letzte! Diese Dinge gehen das Sozialamt noch weniger etwas an als die einzelnen Beschwerden und haben dort wirklich nichts zu suchen! Wie ist denn die Rechtslage: bin ich verpflichtet, das Gutachten mit der Widerspruchsbegründung beim Sozialamt einzureichen oder muss ich nur die Begründung einreichen? Es geht hier schließlich wirklich um absolut private Dinge, die eigentlich ja der Schweigepflicht unterliegen - was ich dem Arzt erzählt habe, geht das Sozialamt nichts an.
W*lfgangam 22.03.2017 | 22:28
Zitat von XY anzeigenausblenden
XY schrieb

(...)[/quote]Hallo XY,

die einfach Frage ist, welche Sozialleistungen Sie erhalten wollen. Wenn Sie da mit den Spielregeln der Behörden nicht mitspielen wollen - ok, Ihre Entscheidung. Und wenn Sie im Detail Probleme mit sensiblen Daten haben, sollten Sie sich ersatzweise an den örtlichen /Landes- /Bundesdatenschutzbeauftragten wenden.

Und nochmal: Niemand interessierten die Details/nicht im Sozialamt - sondern das Ergebnis. Das ganze Gutachten wandert in die Akte und verwelkt da ...bis der Schredder/Verjährungsfrist kommt.

Es liegt an Ihnen, dafür weiter ein 'Fass für aufzumachen' - verzetteln Sie sich dabei aber bitte nicht und vergessen das Wesentliche dabei!

Gruß

w.

[/quote]

Sorry, aber hier geht es nicht um "ein Fass aufmachen"!

Es geht um den ganz normalen Regelsatz der Sozialhilfe (bzw. Grundsicherung) und dafür ist für das Sozialamt lediglich wichtig, was die Stellungnahme der durch die Rentenversicherung durchgeführten Untersuchung aussagt.

Diese Stellungnahme LIEGT dem Sozialamt VOR - damit habe ich auch überhaupt kein Problem, denn dort werden ja aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei medizinischen Daten genannt, sondern nur eine Stellungnahme abgegeben über die Erwerbsfähigkeit.

Worum es mir geht, ist die Tatsache, dass das Sozialamt das GESAMTE Gutachten von mir haben möchte zusammen mit der Begründung des Widerspruchs (dieser wurde bereits eingelegt).

Und das ist meiner Meinung nach nicht nur nicht nötig, sondern auch nicht zulässig, da es, wie bereits genannt, um Datenschutz geht. Schließlich wurde das Gutachten von der DRV selbst auch nicht ans Sozialamt geschickt, sondern nur die Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit.

Und wenn ich den eingelegten Widerspruch begründe, ist das Gutachten dafür nicht notwendig. Mit der Begründung würde das Sozialamt eine erneute Untersuchung bei der Rentenversicherung anfordern, und dort ist das Gutachten ja in den Akten, muss also nicht noch einmal mitgeschickt werden.

Ob die Mitarbeiter beim Sozialamt das Gutachten interessiert oder nicht, ob sie es nach der Bearbeitung vergessen oder nicht, ist völlig egal - niemand dort hat eine medizinische Ausbildung und kann das Gutachten einschätzen bzw. beurteilen, ob alles gemacht wurde, was gemacht werden sollte! Und infolgedessen geht auch niemanden dort an, was im Detail an privatesten Dingen bei der Untersuchung erzählt wurde.

Noch einmal: für das Sozialamt ist nur die Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit wichtig und die liegt vor! Wenn ich in der Begründung Bezug nehme auf das Gutachten, reicht das völlig aus, da muss ich nicht das komplette Gutachten vorlegen.

Und hier geht es auch nicht darum, "mit den Spielregeln der Behörden nicht mitspielen zu wollen", wie Sie so schön schreiben, W*lfgang.

Wenn es "Spielregeln" wären, sprich gesetzliche Vorgaben, dass das gesamte medizinische Gutachten dem Sozialamt vorgelegt werden muss, dann hätte ich darauf hingewiesen werden müssen / dann hätten die entsprechenden Paragrafen genannt werden müssen. Das war nicht der Fall! Mir wurde nicht einmal mit dem Anschreiben, in dem es um die einzureichende Begründung des Widerspruchs ging, mitgeteilt, dass ich das Gutachten vorlegen muss.

Diese Aussage kam erst später als Antwort auf meine Nachfrage, ob außer der Stellungnahme auch das Gutachten an das Sozialamt geschickt wurde. Mit dieser Frage wollte ich mich nur vergewissern, ob die Rentenversicherung sich daran gehalten hat, keine medizinischen Daten weiterzugeben (denn, wie bereits beschrieben, in dem ersten Brief der DRV hieß es, dass bei Ablehnung (in meinem Fall also dem Ergebnis voller Erwerbsfähigkeit) alle medizinischen Daten an den Auftraggeber (also das Sozialamt) zurückgeschickt würden - in einem weiteren Schreiben hieß es, dass keine Unterlagen an das Sozialamt geschickt wurden, weil es keine Originale waren, sondern Kopien und diese in den Akten bei der DRV verbleiben und nicht weitergegeben werden; das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass Originale an das Sozialamt geschickt worden wären).

Hier kann also keine Rede sein von "Spielregeln", sprich gesetzlichen Vorgaben / Verpflichtungen.

Ich wurde weder von der Rentenversicherung noch vom Sozialamt auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen bzw. darauf, an wen dieser gerichtet werden müsste, mir wurden keinerlei Fristen für das Einlegen des Widerspruchs und das Einreichen einer Begründung dazu genannt, mir wurden keine Paragrafen o.ä. genannt über eine Pflicht, ein medizinisches Gutachten an das Sozialamt weitergeben zu müssen, obwohl eine Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit vorliegt - wenn sich hier also jemand nicht an "Spielregeln" hält, wie Sie es nennen, W*lfgang, dann bin das wohl nicht ich ...

Hallo XY, die einfach Frage ist, welche Sozialleistungen Sie erhalten wollen. Wenn Sie da mit den Spielregeln der Behörden nicht mitspielen wollen - ok, Ihre Entscheidung. Und wenn Sie im Detail Probleme mit sensiblen Daten haben, sollten Sie sich ersatzweise an den örtlichen /Landes- /Bundesdatenschutzbeauftragten wenden. Und nochmal: Niemand interessierten die Details/nicht im Sozialamt - sondern das Ergebnis. Das ganze Gutachten wandert in die Akte und verwelkt da ...bis der Schredder/Verjährungsfrist kommt. Es liegt an Ihnen, dafür weiter ein 'Fass für aufzumachen' - verzetteln Sie sich dabei aber bitte nicht und vergessen das Wesentliche dabei! Gruß w.
XYam 24.03.2017 | 15:40
(...)
Hallo XY, die einfach Frage ist, welche Sozialleistungen Sie erhalten wollen. Wenn Sie da mit den Spielregeln der Behörden nicht mitspielen wollen - ok, Ihre Entscheidung. Und wenn Sie im Detail Probleme mit sensiblen Daten haben, sollten Sie sich ersatzweise an den örtlichen /Landes- /Bundesdatenschutzbeauftragten wenden. Und nochmal: Niemand interessierten die Details/nicht im Sozialamt - sondern das Ergebnis. Das ganze Gutachten wandert in die Akte und verwelkt da ...bis der Schredder/Verjährungsfrist kommt. Es liegt an Ihnen, dafür weiter ein 'Fass für aufzumachen' - verzetteln Sie sich dabei aber bitte nicht und vergessen das Wesentliche dabei! Gruß w.
Sorry, aber hier geht es nicht um "ein Fass aufmachen"! Es geht um den ganz normalen Regelsatz der Sozialhilfe (bzw. Grundsicherung) und dafür ist für das Sozialamt lediglich wichtig, was die Stellungnahme der durch die Rentenversicherung durchgeführten Untersuchung aussagt. Diese Stellungnahme LIEGT dem Sozialamt VOR - damit habe ich auch überhaupt kein Problem, denn dort werden ja aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei medizinischen Daten genannt, sondern nur eine Stellungnahme abgegeben über die Erwerbsfähigkeit. Worum es mir geht, ist die Tatsache, dass das Sozialamt das GESAMTE Gutachten von mir haben möchte zusammen mit der Begründung des Widerspruchs (dieser wurde bereits eingelegt). Und das ist meiner Meinung nach nicht nur nicht nötig, sondern auch nicht zulässig, da es, wie bereits genannt, um Datenschutz geht. Schließlich wurde das Gutachten von der DRV selbst auch nicht ans Sozialamt geschickt, sondern nur die Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit. Und wenn ich den eingelegten Widerspruch begründe, ist das Gutachten dafür nicht notwendig. Mit der Begründung würde das Sozialamt eine erneute Untersuchung bei der Rentenversicherung anfordern, und dort ist das Gutachten ja in den Akten, muss also nicht noch einmal mitgeschickt werden. Ob die Mitarbeiter beim Sozialamt das Gutachten interessiert oder nicht, ob sie es nach der Bearbeitung vergessen oder nicht, ist völlig egal - niemand dort hat eine medizinische Ausbildung und kann das Gutachten einschätzen bzw. beurteilen, ob alles gemacht wurde, was gemacht werden sollte! Und infolgedessen geht auch niemanden dort an, was im Detail an privatesten Dingen bei der Untersuchung erzählt wurde. Noch einmal: für das Sozialamt ist nur die Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit wichtig und die liegt vor! Wenn ich in der Begründung Bezug nehme auf das Gutachten, reicht das völlig aus, da muss ich nicht das komplette Gutachten vorlegen. Und hier geht es auch nicht darum, "mit den Spielregeln der Behörden nicht mitspielen zu wollen", wie Sie so schön schreiben, W*lfgang. Wenn es "Spielregeln" wären, sprich gesetzliche Vorgaben, dass das gesamte medizinische Gutachten dem Sozialamt vorgelegt werden muss, dann hätte ich darauf hingewiesen werden müssen / dann hätten die entsprechenden Paragrafen genannt werden müssen. Das war nicht der Fall! Mir wurde nicht einmal mit dem Anschreiben, in dem es um die einzureichende Begründung des Widerspruchs ging, mitgeteilt, dass ich das Gutachten vorlegen muss. Diese Aussage kam erst später als Antwort auf meine Nachfrage, ob außer der Stellungnahme auch das Gutachten an das Sozialamt geschickt wurde. Mit dieser Frage wollte ich mich nur vergewissern, ob die Rentenversicherung sich daran gehalten hat, keine medizinischen Daten weiterzugeben (denn, wie bereits beschrieben, in dem ersten Brief der DRV hieß es, dass bei Ablehnung (in meinem Fall also dem Ergebnis voller Erwerbsfähigkeit) alle medizinischen Daten an den Auftraggeber (also das Sozialamt) zurückgeschickt würden - in einem weiteren Schreiben hieß es, dass keine Unterlagen an das Sozialamt geschickt wurden, weil es keine Originale waren, sondern Kopien und diese in den Akten bei der DRV verbleiben und nicht weitergegeben werden; das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass Originale an das Sozialamt geschickt worden wären). Hier kann also keine Rede sein von "Spielregeln", sprich gesetzlichen Vorgaben / Verpflichtungen. Ich wurde weder von der Rentenversicherung noch vom Sozialamt auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen bzw. darauf, an wen dieser gerichtet werden müsste, mir wurden keinerlei Fristen für das Einlegen des Widerspruchs und das Einreichen einer Begründung dazu genannt, mir wurden keine Paragrafen o.ä. genannt über eine Pflicht, ein medizinisches Gutachten an das Sozialamt weitergeben zu müssen, obwohl eine Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit vorliegt - wenn sich hier also jemand nicht an "Spielregeln" hält, wie Sie es nennen, W*lfgang, dann bin das wohl nicht ich ...
W*lfgangam 24.03.2017 | 20:48
Hallo XY, mit all dem Wissen aus den Vorbeiträgen dürfte es Ihnen nunmehr ein Leichtes sein, Ihre künftige Handlungsweise darauf abzustimmen. Gruß w.
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