Hallo XY,
den Ausführungen von "W*lfgang" vom 20.03.2017, 20:37 h, schließen wir uns an.
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Hallo XY,
den Ausführungen von "W*lfgang" vom 20.03.2017, 20:37 h, schließen wir uns an.
Na wenn hier alle rein sachlich bleiben würde, wäre das ja toll!!! Leider tun sich damit einige altklugen Stammuser nicht leicht, aber auch genauso div. Leute die hier Fragen stellen und gleich die Axt im Walde spielen. Antworten von vernünftigen Stammuser werden dann gleich wieder als Heuchelei und falsch abgetan. Und dann fällt es auch den Vernünftigsten hier nicht mehr leicht die Ironie außen vor zu lassen. Daher kann ich nur raten die dummen Kommentare bzw. direkt einige User zu Ignorieren, schont die Nerven ungemein. In einem öffentlichen Forum toben sich die Trolle leider aus :( kann ich ehrlich gesagt auch überhaupt nicht nachvollziehen.Hier geht es um sachliche Problemlösungen und nicht um seelischen Beistand.Dann stimmen sie mir also zu, dass die Kommentaroren sachlich sein sollten? Wunderbar! Genau darum ging es mir doch, dass es hier Leute gibt, die nicht sachlich, sondern abwertend und beleidigend antworten. Keiner hat hier nach Kuschelkurs gefragt. Die Antwort der Experten sind z.B. immer sachlich, damit hat hier sicher niemand Probleme, sehr geehrter Fastrentner!
Sorry, aber hier geht es nicht um "ein Fass aufmachen"! Es geht um den ganz normalen Regelsatz der Sozialhilfe (bzw. Grundsicherung) und dafür ist für das Sozialamt lediglich wichtig, was die Stellungnahme der durch die Rentenversicherung durchgeführten Untersuchung aussagt. Diese Stellungnahme LIEGT dem Sozialamt VOR - damit habe ich auch überhaupt kein Problem, denn dort werden ja aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei medizinischen Daten genannt, sondern nur eine Stellungnahme abgegeben über die Erwerbsfähigkeit. Worum es mir geht, ist die Tatsache, dass das Sozialamt das GESAMTE Gutachten von mir haben möchte zusammen mit der Begründung des Widerspruchs (dieser wurde bereits eingelegt). Und das ist meiner Meinung nach nicht nur nicht nötig, sondern auch nicht zulässig, da es, wie bereits genannt, um Datenschutz geht. Schließlich wurde das Gutachten von der DRV selbst auch nicht ans Sozialamt geschickt, sondern nur die Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit. Und wenn ich den eingelegten Widerspruch begründe, ist das Gutachten dafür nicht notwendig. Mit der Begründung würde das Sozialamt eine erneute Untersuchung bei der Rentenversicherung anfordern, und dort ist das Gutachten ja in den Akten, muss also nicht noch einmal mitgeschickt werden. Ob die Mitarbeiter beim Sozialamt das Gutachten interessiert oder nicht, ob sie es nach der Bearbeitung vergessen oder nicht, ist völlig egal - niemand dort hat eine medizinische Ausbildung und kann das Gutachten einschätzen bzw. beurteilen, ob alles gemacht wurde, was gemacht werden sollte! Und infolgedessen geht auch niemanden dort an, was im Detail an privatesten Dingen bei der Untersuchung erzählt wurde. Noch einmal: für das Sozialamt ist nur die Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit wichtig und die liegt vor! Wenn ich in der Begründung Bezug nehme auf das Gutachten, reicht das völlig aus, da muss ich nicht das komplette Gutachten vorlegen. Und hier geht es auch nicht darum, "mit den Spielregeln der Behörden nicht mitspielen zu wollen", wie Sie so schön schreiben, W*lfgang. Wenn es "Spielregeln" wären, sprich gesetzliche Vorgaben, dass das gesamte medizinische Gutachten dem Sozialamt vorgelegt werden muss, dann hätte ich darauf hingewiesen werden müssen / dann hätten die entsprechenden Paragrafen genannt werden müssen. Das war nicht der Fall! Mir wurde nicht einmal mit dem Anschreiben, in dem es um die einzureichende Begründung des Widerspruchs ging, mitgeteilt, dass ich das Gutachten vorlegen muss. Diese Aussage kam erst später als Antwort auf meine Nachfrage, ob außer der Stellungnahme auch das Gutachten an das Sozialamt geschickt wurde. Mit dieser Frage wollte ich mich nur vergewissern, ob die Rentenversicherung sich daran gehalten hat, keine medizinischen Daten weiterzugeben (denn, wie bereits beschrieben, in dem ersten Brief der DRV hieß es, dass bei Ablehnung (in meinem Fall also dem Ergebnis voller Erwerbsfähigkeit) alle medizinischen Daten an den Auftraggeber (also das Sozialamt) zurückgeschickt würden - in einem weiteren Schreiben hieß es, dass keine Unterlagen an das Sozialamt geschickt wurden, weil es keine Originale waren, sondern Kopien und diese in den Akten bei der DRV verbleiben und nicht weitergegeben werden; das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass Originale an das Sozialamt geschickt worden wären). Hier kann also keine Rede sein von "Spielregeln", sprich gesetzlichen Vorgaben / Verpflichtungen. Ich wurde weder von der Rentenversicherung noch vom Sozialamt auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen bzw. darauf, an wen dieser gerichtet werden müsste, mir wurden keinerlei Fristen für das Einlegen des Widerspruchs und das Einreichen einer Begründung dazu genannt, mir wurden keine Paragrafen o.ä. genannt über eine Pflicht, ein medizinisches Gutachten an das Sozialamt weitergeben zu müssen, obwohl eine Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit vorliegt - wenn sich hier also jemand nicht an "Spielregeln" hält, wie Sie es nennen, W*lfgang, dann bin das wohl nicht ich ...(...)Hallo XY, die einfach Frage ist, welche Sozialleistungen Sie erhalten wollen. Wenn Sie da mit den Spielregeln der Behörden nicht mitspielen wollen - ok, Ihre Entscheidung. Und wenn Sie im Detail Probleme mit sensiblen Daten haben, sollten Sie sich ersatzweise an den örtlichen /Landes- /Bundesdatenschutzbeauftragten wenden. Und nochmal: Niemand interessierten die Details/nicht im Sozialamt - sondern das Ergebnis. Das ganze Gutachten wandert in die Akte und verwelkt da ...bis der Schredder/Verjährungsfrist kommt. Es liegt an Ihnen, dafür weiter ein 'Fass für aufzumachen' - verzetteln Sie sich dabei aber bitte nicht und vergessen das Wesentliche dabei! Gruß w.
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