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was ist sicher?

von fridolinie23.03.2007 | 11:56
2662 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hei! Ich bin 53 und überlege, mit dem Arbeiten aufzuhören. Um aber ausrechnen zu können, ob das finanziell überhaupt drin ist, müsste ich wissen, was ich SICHER mit 65 und den 9 Monaten als Rente bekomme, wenn ich von jetzt an nichts mehr einzahle. Ist das der niedrigste von allen Beträgen aus den jährlichen Bescheiden oder ganz was anderes? Oder gar nichts, wegen irgendwelcher Wartezeiten? Danke schon mal! Fridolinie

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Niemand kann Ihnen diese Sicherheit geben, wie hoch Ihre Rente in mehr als 12 Jahren ist, genauso wie die Herren Mißfelder........Ihnen nicht den Erlös einer privaten Geldanlage garantieren können.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo fridolinie,

ich wünsch Ihnen viel Glück bei Ihrem Plan, hab auch schon manchmal davon geträumt früher "auszusteigen".

12 Antworten

Schäuble, Michel Glos, Mißfelder, Raffelhüschen, 50-plus-Münte u. andere Freunde der Rente mit 70am 23.03.2007 | 12:46
Schon seit Jahren wird vom Gestzgeber in Sachen Gesetzliche Rentenversicherung von Jahr zu Jahr nur noch gekürzt, gekürzt, gekürzt... Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass dieser Trend sich umkehren könnte. Ganz im Gegenteil. Wie es mit der Sicherheit bestellt ist, wurde vor kurzem in diesem Forum erschöpfend behandelt. Lesen Sie bitte hier nach: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Schadeam 23.03.2007 | 13:39
In der jährlichen Renteninformation ist der erste Betrag der Altersrente der Stand, der sich nach heutigem Recht ergeben würde, wenn keine Beiträge mehr dazukommen und sich auch sonst nichts ändert. Von diesem Betrag können Sie momentan ausgehen. Ob dies aber in 12 Jahren, wenn Sie 65 sind noch so gilt, bzw. wie hoch dann die Kaufkraft dieses Betragens ist , etc pp.... da sage ich nichts. Dazu äußert sich ohnehin amade / alias Raffelhüschen und Konsorten...
Unbekanntam 23.03.2007 | 14:01
Hallo, wie schon erwähnt. Eine Garantie von seitens des Gesetzgebers gibt es nicht. Wenn Sie aufhören, müssen Sie das Risiko in Kauf nehmen, dass Ihre Rechnung nicht aufgeht.
Amadéam 23.03.2007 | 14:55
Haben Sie 35 Versicherungsjahre? Wenn ja, können Sie ja zu gegebener Zeit eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen. Das Warten auf die abschlagsfreie Rente ist teurer als die vorzeitige Inanspruchnahme mit lebenslangen Abschlägen. Fehlen nur wenige Monate, lohnen sich evtl. einige freiwillige Beiträge. Suchen Sie am Besten eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers auf.
Maria L.am 23.03.2007 | 14:41
Hallo, ich würde Ihnen empfehlen, sich eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen von der Deutschen Rentenversicherung ausstellen zu lassen. Wenn Sie dann die dort aufgeführten Entgeltpunkte, die Sie jetzt bereits erreicht haben (ohne die normalerweise in der Renteninformation erfolgte Hochrechnung auf das Renteneintrittsalter entsprechend des Einkommens der letzten 5 Jahre) mit dem aktuellen Rentenwert (das sind in Westdeutschland etwas über 26 €) multiplizieren – dann haben Sie vermutlich den Rentenzahlbetrag (brutto, davon gehen noch KV- und PV-Beitrag und evt. Steuern ab), den Sie einigermaßen sicher mindestens erwarten können (jedenfalls soweit diese Entgeltpunkte auf eigener Arbeit beruhen und nicht zusätzlich „geschenkt“ worden sind für Erziehungszeiten o.ä. – denn da kann der Gesetzgeber leichter was dran zurückdrehen). Allerdings kann sich dieser Zahlbetrag durch Inflation, die durch geringe Rentenerhöhungen nicht kompensiert wird, noch deutlich entwerten. Mit den Wartezeiten kenne ich mich nicht so aus, meines Wissens müßten Sie wenigstens 5 Jahre haben für die Regelaltersrente. Gruß, Maria L.
Kurtam 23.03.2007 | 15:07
Sollten sie noch Ausbildungszeiten, Fachschulzeiten, Studienzeiten usw. in ihrem Rentenverlauf haben, werden diese Zeiten ab dem Jahr 2009 zum größten Teil gestrichen. Aus diesem Grund ergebn sich dann meistens geringere Beträge als heute ausgewiesen
Bernhardam 23.03.2007 | 15:02
Es gibt sehr wohl zahlreiche Kapitalanlageformen, bei denen ein Mindestertrag garantiert ist. Da wäre zum einen die Garantie des Nominalkapitals zum Zeitpunkt der Verrentung bei Riester-Renten, die abhängig von der Höhe der staatlichen Zulagen eine (eventuell sogar erhebliche) Rendite auf die selbst eingezahlten Beiträge garantiert, und gesetzlich vorgeschrieben ist. Weiterhin gibt es bei klassischen (also nicht fondsgebundenen) Leibrentenversicherungen abhängig vom vereinbarten Rechnungszins eine garantierte Rente und damit auch eine von vornherein errechenbare und garantierte Mindestrendite, auch das ist gesetzlich geregelt (VVG). Schliesslich steht es jedem Kapitalanleger frei, sichere festverzinsliche Staatspapiere zu erwerben (z.B. 30-jährige Bundesanleihen), deren Ertrag ebenfalls garantiert, sicher (AAA) und prognostizierbar ist. Es entspricht der Natur von vertraglichen Vereinbarungen, dass diese bindend für die beteiligten Parteien sind - auch bei Kapitalanlagen; wer also Sicherheit will, kann diese auch vereinbaren. Das einzige Problem dabei ist, dass diese Sicherheit nicht umsonst zu haben ist, wer also möglichst hohe Renditen erzielen will, der muss dann auch ein gewisses Maß an Unsicherheit in Kauf nehmen. Ungünstig ist es jedoch, wenn man einen Vertragspartner hat, der die Regeln nachträglich und willkürlich ändern darf, und der seine Kunden zum Vertragsabschluß zwingen kann. Aber abgesehen von den Pflichtversicherten und der staatlichen gesetzlichen Rentenversicherung sind mir keine derartigen "Beziehungen" zwischen Kunden und Leistungserbringern im Bereich der Altersvorsorge bekannt; auf einem freien Markt wäre so etwas sicherlich undenkbar. Der Zwangscharakter des Systems ist auch mit Sicherheit der Grund, warum Staatsanleihen unverändert voll und mit den vereinbarten Zinsen zurückgezahlt werden, die gesetzlichen Renten hingegen "nach Kassenlage" gekürzt werden. Ich habe deshalb auch noch keinen Politiker gehört, der sich für eine "bezahlbare" Bedienung von Staatsschulden ausgesprochen hätte. Denn der Erwerb von Staatsanleihen ist freiwillig ...
Amadéam 23.03.2007 | 17:28
Nun, gestrichen wird nur die Bewertung. Für die Wartezeiten einiger Altersrenten zählen diese Zeiten nach wie vor.
Amadéam 23.03.2007 | 19:17
Hallo Kurt, hier die "exakte" Formulierung des Sachverhalts. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Kurtam 23.03.2007 | 22:20
Amade, mit meinem Beitrag wollte ich "fridoline" nur darauf aufmerksam machen, daß evtl. der Rentenbetrag aus der Auskunft reduziert wird, da diese Zeiten nicht mehr in die Berechnung einfließen.
Schäuble, Michel Glos, Mißfelder, Raffelhüschen, 50-plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 24.03.2007 | 09:48
Hallo Kurt, wollte Sie nicht gleich einem Oberlehrer “abkanzeln, das steht mir nicht zu. Habe von der Betrachtungsweise des Problems auf das noch verbliebene Positive gesehen (Wartezeit) kommt ja -für einige Forumsteilnehmer- selten genug vor. Sie haben völlig korrekt und zu Recht ausgeführt, dass die Zeiten bei der Bewertung völlig untergehen und bei der Gesamtleistungsbewertung nur noch zur Vermeidung von Lücken nützlich sind. Es ist ja das Schöne in diesem Forum, dass von vielen Seiten andere Lösungsansätze geliefert werden. Bei den in Frage kommenden Jahrgängen werden die Anrechnungszeiten schulischer Ausbildung schon ohne Bewertung berücksichtigt. Es ist übrigens sehr ratsam, von seinem Rentenversicherungsträger jährlich eine RENTENAUSKUNFT mit detaillierter Berechnung anzufordern (keine Renteninformation). Das hat folgende Vorteile: !. Es wird die Anzahl der Monate der anrechnungsfähigen rentenrechtlichen Zeiten aufgelistet 2. Für die einzelnen Rentenarten wird der Zeitpunkt des frühestmöglichen Rentenbeginns mit und ohne Abschläge aufgeführt 3. Man kann ablesen, was noch erforderlich ist, um bestimmte Wartezeiten noch zu erfüllen 4. Über kommende Rechtsänderungen ist man immer auf dem laufenden. 5. Und das Wichtigste! Sie können anhand des Vergleichs der Berechnungen nachvollziehen, wie Ihre Rentenanwartschaften von Jahr zu Jahr den Bach runtergehen und woran dieses liegt. Richten Sie hier insbesondere Ihre Augenmerk auf den Komplex “Bewertung von Berufsausbildungszeiten, Bewertung von Anrechnungszeiten, Wegfall von Höherbewertungstatbeständen” Das sind beliebte Stellschrauben, um - neben des Hinausschiebens der Altersgrenzen auf den St.-Nimmerleins-Tag- möglichst unbemerkt - aber doch wirksam- Rentenanwartschaften zu kürzen. Beim Rentenversicherungsträger begründen Sie die Anforderung der RENTENAUSKÜNFT MIT DETAILLIERTER RENTENBERECHNUNG damit, dass Sie diese für Ihre private Altervorsorge benötigen. Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Amadé
fridolinieam 24.03.2007 | 15:13
Uff, jetzt bin´ich völlig erschlagen. Danke Ihnen allen. Ich fasse zusammen: wenn überhaupt, ist es der niedrigste Betrag auf der Rentenauskunft. Aber lieber nicht damit rechnen. Und diese detaillierte Rentenauskunft anfordern und studieren. Als ich noch viiiiel jünger war, habe ich immer mit meinem Vater gestritten und gesagt, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sei wie Steuer, man kriegt eh nix zurück. Er hat das vehement abgelehnt. Scheint, dass ich doch recht behalte....
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