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Experten-Antwort

Was kann ich beantragen, wenn überhaupt ?

von mail17.06.2012 | 11:28
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5 Antworten

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Hallo, hätte auch mal ein paar Fragen zur Rentenversicherung. Bin selbstständiger Handwerker und habe nach meinen 18 Pflichtjahren meine Beitragszahlung eingestellt. Die freiwilligen Mindestbeiträge habe ich noch ein paar Jahre gezahlt. Aber schon mindestens 8 Jahre nicht mehr. Müste nachschauen, wenn genaues erforderlich wäre. Bin jetzt 52 Jahre alt. Zum Jahreswechsel 11/12 lag ich für 4 Wochen wegen einer Bauchspeichelentzündung im Krankenhaus. Im April wurde ich daran operiert und es wurde Krebs festgestellt. Im Mai war ich 3 Wochen zur Anschlußheilbehandlung. Jetzt bin ich zu Hause und bekomme Chemo. Meine Einnahmen aus meinem Geschäft gehen gegen Null, könnte es aus diesem Grund sofort schließen. Meine laufenden Kosten sind hauptsächlich meine privaten Krankenkassenbeiträge und Beiträge zur Pflegeversicherung (325 Euro). Dagegen steht eine Unfallrente von 400 Euro, mit welcher ich wenigstens diese Kosten decken kann. Meine Frau ist erwärbstätig. Man kann also davon ausgehen, daß ich momentan erwerbsunfähig bin und keinerlei Einkünfte habe. Das Rentenalter werde ich wohl nicht erreichen. Somit nie eine Altersrente beziehen. Was sieht das Rentenrecht hier vor ? Habe von der Rentenversicherung einen Bescheid für die Zuzahlung zur Reha bekommen. Kann ich mich davon befreien lassen ? Bisher hat solche Kosten immer meine private KV getragen. Habe ja keine Einkünfte seit Jahresanfang und bin krank. Danke für eine aussagekräftige Antwort. Gruß mail

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mail,

die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente wird leider nicht möglich sein, da Sie innerhalb der aktuellsten letzten 5 Jahre keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Vermutlich käme für Sie erst mit Erreichen des Regeleintrittsalters vo 65 und 6 Monaten die reguläe Altersrente in Betracht. Über die konkreten Voraussetzungen in Ihrem Fall lassen Sie sich bitte in Ihrem örtlichen Rentenservice-Zentrum individuell beraten.

Eine Zuzahlung bei einer stationären Maßnahme der medizinischen Rehabilitation ist von Ihnen nicht zu leisten, sofern Sie nachweisen, dass Sie keine Einkünfte erzielen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Sozialröchler?am 17.06.2012 | 17:35
Wie Sie bereits selbst erwähnten, sind Sie gegen das Risiko der Erwerbsminderung leider nicht mehr versichert. Es besteht neben dem Anspruch auf Altersrente, der ein entsprechendes Lebensalter voraussetzt, nur ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Bei der Hinterbliebenrente wird eigenes Einkommen der Hinterbliebenen angerechnet. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
mailam 18.06.2012 | 10:36
Hallo, somit sind für mich die eingezahlten Beiträge ein für allemal rausgeworfenes Geld ? Wo bleibt hier die Gerechtigkeit ? Was wäre wenn ich geschieden wäre ? Gruß mail
Ruth Asmussenam 22.06.2012 | 07:59
" Bin selbstständiger Handwerker und habe nach meinen 18 Pflichtjahren meine Beitragszahlung eingestellt. Die freiwilligen Mindestbeiträge habe ich noch ein paar Jahre gezahlt. Aber schon mindestens 8 Jahre nicht mehr. " Das ist/war natürlich ein eklatanter Fehler ihrerseits den Sie niemanden -ausser sich selbst - vorwerfen können. Aber das ist ja eigentlich da typische Vorgehensweise von Selbstständigen - nichts mehr einzalnen in die Rentenkasse/Solidargemeinschaft und dann später wenns brennt selbige aber um Hilfe anrufen... Alles Gute für Sie trotz allem.
mailam 22.06.2012 | 10:56
Werte Frau Asmussen, ich habe auch eingezahlt, bitte nicht vergessen ! Wäre ja schon zufrieden, wenn ich meine Beiträge zurückbekäme. Möchte die Solidargemeinschaft ja gar nicht zur Last fallen. Doch so war ich nur zahlendes Mitglied und mehr nicht. MFG mail
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