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Was kommt nach der Nahtlosigkeit

von Wichtel29.05.2015 | 13:33
1219 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, habe vergeblich versucht meine Fragen im Forum zu beantworten daher stelle ich sie nun mal ein. Also ich bin seit Februar 2013 wegen einer Depression krankgeschrieben, im November 2013 habe ich mit Hilfe einer Rehaberaterin einen Antrag auf LTA gestellt mit dem Vorschlag eines BTZ Besuchs. Im Februar 2014 kam dann ein Eilbescheid für eine medizinische ReHA, mit der Begründung das nur damit abschließend über meinen Antrag entscheiden zu können. Also fuhr ich im April zur Reha, erkrankte dort an einer Lungenentzündung und musste vorzeitig abbrechen. Im Juni wurde mir dann ebenfalls im Eilverfahren die Wiederholung der Reha genehmigt und ich fuhr im Juli zum 2. Mal zur Reha. Aus dieser wurde ich AU entlassen. Lt Bericht kann ich meinen bisherigen Beruf nur noch unter 3 Stunden ausüben, kann aber andere meinen Einschränkungen entsprechenden Arbeiten nachgehen. Die Empfehlung der Klinik wäre ein Besuch des BTZ. So weit so gut... Ende Oktober 2014 dann der ablehnenden LTA Bescheid der DRV mit der Begründung ich könne durchaus noch in meinem bisherigen Beruf arbeiten... Ich habe mithilfe des Integrationsfachdienstes Widerspruch eingelegt, war dann im Februar beim Gutachter und dann kam erstmal nix. Ende April habe ich dann mal nachgefragt mit der Antwort es werde in Kürze darüber beschieden, was kam war ein schreiben das mein Widerspruch nun an die Widerspruchsstelle weiter gegeben wurde. Man bat mich um Gedult. Nun ist es so das das Alg I im Zuge der Nahtlosigkeit Anfang August auskläuft, ich dann also ohne Einkommen bzw. Versicherungsschutz bin. ALG II bekomme ich nicht, dafür verdient mein Mann zu viel, es reicht aber nicht...ich habe ja nicht nur aus Spaß gearbeitet... Was kann ich tun? Muss ich wieder arbeiten gehen ? Was passiert dann mit meinem Widerspruch? Ich bin bislang noch in einem ruhenden Beschäftigungsverhältnis, wobei mein AG mir nicht wirklich entgegen kommen will, Gespräche haben bereits stattgefunden. Eine Wiederaufnahme meines alten Arbeitsplatzes wird sich negativ auf meinen Gesundheitszustand auswirken... Ich hoffe alles verständlich geschrieben zu haben und hoffe es weiss hier jemand wie ich mich verhalten soll/kann.

10 Antworten

Schadeam 29.05.2015 | 19:59
Ontweder finden Sei (übergangsweise bis zur Entscheidung über LTA) irgendeine andere Arbeit bie irgendeinem Arbeitgeber (der bisherige scheint ja nichts passendes zu haben?). Oder Sie bleiben zu Hause. Oder Sie melden sich beim Arbeitsamt arbeitlos/arbeitssuchend für allgemeine Arbeiten auch wenn Sie kein ALG bekommen. KG und ALG scheinen ausgereizt zu sein und das bestehende Arbeitsverhältnis nützt Ihnen nur was, wenn Sie dort auch arbeiten
Wichtelam 30.05.2015 | 08:35
Danke für die Antwort. Ja der bisherige Arbeitgeber kommt so nicht mehr in Frage, kann ich ja auch gar nicht mehr... Habe nur Angst durch eine Fehlentscheidung wie Kündigung oder eben Arbeitsaufnahme meinen Anspruch, der mir irgendwann hoffentlich genehmigt wird, zu verlieren... Ich habe wohl keine Möglichkeit dieEntscheidung der Widerspruchs stelle durch eine Schilderung meiner Situation zu beeinflussen?? Ich meine lange genug läuft dieser Vorgang bereits...seit November2013 ( Antragsstellung) bzw. November 2014 ( Widerspruch ) ?? Ja KG ist ausgeschöpft und AlG läuft noch bis Anfang August.
Konradam 03.06.2015 | 22:19
Wenn KG und ALG 1 ausgeschöpft ist, könntest Du Sozialleistung beim Grundsicherungsamt (früher Sozialamt) beantragen. Wäre aber zwecklos, wenn Dein Ehemann zuviel verdient. Krankenversichert bist Du weiterhin über Deinen Ehemann (familienversichert). Allerdings muß die Krankenkasse Deines Ehemannes davon unterrichtet werden. Die Krankenkasse schickt Euch dann die notwendigen Unterlagen für die Familienversicherung zu.
W*lfgangam 03.06.2015 | 23:26
...ist Geschichte. Die frühere 'selbständige' Grundsicherung ist Bestandteil/eine Untergruppe der Sozialhilfe, wird daher im Sozialamt verwaltet/bearbeitet. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__8.html Gruß w.
Konradam 04.06.2015 | 01:03
Grundsicherungsamt
...ist Geschichte. Die frühere 'selbständige' Grundsicherung ist Bestandteil/eine Untergruppe der Sozialhilfe, wird daher im Sozialamt verwaltet/bearbeitet. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__8.html Gruß w.
Seit der Fusion zwischen Arbeits- und Sozialämter 2004/2005 ist das " Jobcenter" der jeweiligen Stadt für die Grundsicherung zuständig. Ich bin in meinem Beitrag nicht näher darauf eingegangen, weil es für Wichtel keine Option ist. Das Sozialamt, wie wir es von früher her kennen, gibt es nicht mehr. Und ich wage es zu bezweifeln, ob die Gesetze/Dienstvorschriften von 2003 noch zutreffen.
W*lfgangam 04.06.2015 | 19:18
Die Unterschiede BSHG, GSIG, SBG 2, 12 und deren Entwicklung/Sterben in den letzten 11 Jahren lassen Sie sich via Wiki erklären. Gruß w.
Konradam 05.06.2015 | 20:15
(...Inhalt muss der Fachzeitschrift Praline entnommen worden sein...)
...ich hoffe, Sie geben solche 'Meinungen/vermeinliche Erinnerungen' nicht mal allein im dunklen Keller zum Besten, da kugeln sich die Asseln. Die Unterschiede BSHG, GSIG, SBG 2, 12 und deren Entwicklung/Sterben in den letzten 11 Jahren lassen Sie sich via Wiki erklären. Gruß w.
Wer sein s.g. Wissen aus Zeitschriften wie "Praline" u.ä. (ich wußte gar nicht, daß es diese Zeitschrift überhaupt noch gibt) bezieht und hier auf uralte Links verweist, mit solch einer Person stelle ich mich nicht auf eine Stufe. Eine weitere Diskusion mit Ihnen und Ihren Beleidigungen ist daher überflüssig.
W*lfgangam 05.06.2015 | 21:23
Ach Konnie, mein einziger Link zeigte auf das aktuelle SGB 12 (wenn das für Sie schon uralt ist?! ;-)) ...vielleicht machen's sich doch die Mühe, mal Wort für Wort diesen gesamten Beitrag nachzulesen - ansonsten, früher, waren die Tanzschritte auch anders, vielleicht fühlen Sie sich da wohler: https://www.youtube.com/watch?v=W1Lq9Xa9GAU Vorsicht, nicht stolpern, auch wenn Sie damit nur noch im Hospiz punkten könnten. Gruß w.
Konradam 05.06.2015 | 22:53
hier auf uralte Links verweist
Ach Konnie, mein einziger Link zeigte auf das aktuelle SGB 12 (wenn das für Sie schon uralt ist?! ;-)) ...vielleicht machen's sich doch die Mühe, mal Wort für Wort diesen gesamten Beitrag nachzulesen - ansonsten, früher, waren die Tanzschritte auch anders, vielleicht fühlen Sie sich da wohler: https://www.youtube.com/watch?v=W1Lq9Xa9GAU Vorsicht, nicht stolpern, auch wenn Sie damit nur noch im Hospiz punkten könnten. Gruß w.
Ihre Arroganz und Beleidigungen gegenüber älteren Leuten ist nicht mehr zu übertreffen . Sie sollten sich was schämen.
W*lfgangam 06.06.2015 | 22:34
Ihre Fähigkeit des Nichtwahrnehmenwollens von Sachargumenten/darauf nicht eingehend ist beeindruckend ...erinnert mich an demente Verwandtschaft und deren 'zickigen Umgangston'. Nichts für Ungut... Gruß w.
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