Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Seit der Fusion zwischen Arbeits- und Sozialämter 2004/2005 ist das " Jobcenter" der jeweiligen Stadt für die Grundsicherung zuständig. Ich bin in meinem Beitrag nicht näher darauf eingegangen, weil es für Wichtel keine Option ist. Das Sozialamt, wie wir es von früher her kennen, gibt es nicht mehr. Und ich wage es zu bezweifeln, ob die Gesetze/Dienstvorschriften von 2003 noch zutreffen.Grundsicherungsamt...ist Geschichte. Die frühere 'selbständige' Grundsicherung ist Bestandteil/eine Untergruppe der Sozialhilfe, wird daher im Sozialamt verwaltet/bearbeitet. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__8.html Gruß w.
Wer sein s.g. Wissen aus Zeitschriften wie "Praline" u.ä. (ich wußte gar nicht, daß es diese Zeitschrift überhaupt noch gibt) bezieht und hier auf uralte Links verweist, mit solch einer Person stelle ich mich nicht auf eine Stufe. Eine weitere Diskusion mit Ihnen und Ihren Beleidigungen ist daher überflüssig.(...Inhalt muss der Fachzeitschrift Praline entnommen worden sein...)...ich hoffe, Sie geben solche 'Meinungen/vermeinliche Erinnerungen' nicht mal allein im dunklen Keller zum Besten, da kugeln sich die Asseln. Die Unterschiede BSHG, GSIG, SBG 2, 12 und deren Entwicklung/Sterben in den letzten 11 Jahren lassen Sie sich via Wiki erklären. Gruß w.
Ihre Arroganz und Beleidigungen gegenüber älteren Leuten ist nicht mehr zu übertreffen . Sie sollten sich was schämen.hier auf uralte Links verweistAch Konnie, mein einziger Link zeigte auf das aktuelle SGB 12 (wenn das für Sie schon uralt ist?! ;-)) ...vielleicht machen's sich doch die Mühe, mal Wort für Wort diesen gesamten Beitrag nachzulesen - ansonsten, früher, waren die Tanzschritte auch anders, vielleicht fühlen Sie sich da wohler: https://www.youtube.com/watch?v=W1Lq9Xa9GAU Vorsicht, nicht stolpern, auch wenn Sie damit nur noch im Hospiz punkten könnten. Gruß w.
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