Bei einer sogenannten schädlichen Verwendung entnehmen Sie das angesparte Vermögen. Die im Vermögen enthaltenen
Zulagen sowie die zusätzlichen Steuervorteile werden von Ihrem Anbieter einbehalten und an die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) zurückgezahlt.
Das Finanzamt wird darüber informiert und prüft, ob die im ausgezahltem Kapital enthaltenen Zinsen, Erträge und Wertsteigerungen zu versteuern sind.