Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wechsel aus der Selbständigkeit in ein Angestelltenverhältnis

von TH18.12.2017 | 15:20
2276 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich überlege derzeit wieder eine Festanstellung einzugehen und möchte daher wissen, ob es eine Möglichkeit gibt die private Rentenversicherung anstatt der gesetzlichen Versicherung beizubehalten. Bisher konnte ich nur nachlesen, das man wieder verpflichtet ist in die gesetzliche Rente einzuzahlen, was allerdings den privaten Rentenplan zerstören würde. Beide Absicherungen zu nutzen bzw in beide Kassen einzuzahlen, ist aus dem mit den finanziellen Mitteln nicht möglich und die Stillegung der Privaten sowie Wiederaufnahme der Gesetzlichen nach 20 Jahren würde 2 halbgare und damit ineffiziente Verträge erzeugen. Welche Möglichkeiten habe ich in dem Fall?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo TH,

wie sie den bisherigen Beiträgen bereits entnehmen können, gibt es bei einer „normalen“ abhängigen Beschäftigung grundsätzlich keine Möglichkeit, sich aufgrund einer bereits vorliegenden privaten Alterssicherung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen. Lediglich für ganz besondere Fallgestaltungen, welche in § 5 und 6 SGB VI abschließend (von Übergangsregelungen abgesehen) aufgezählt sind, sieht der Gesetzgeber die Versicherungsfreiheit oder die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht vor.

Link zu § 5 SGB VI (Versicherungsfreiheit):

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6_5G0&id=%A7%205%20Versicherungsfreiheit%20%205%205354

Link zu § 6 SGB VI (Befreiung von der Versicherungspflicht):

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6_6G0&id=%A7%206%20Befreiung%20von%20der%20Versicherungspflicht%20%205%205355

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Klugpuperam 18.12.2017 | 17:45
Versicherungspflicht kraft Gesetzes hat nicht wirklich etwas mit einem Vertrag zu tun. Es liegen nicht wirklich viele Fakten auf dem Tisch. Es gibt (sehr eingeschränkt) die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht. Könnte man zumindest prüfen. Mit Entgeltdesign könnte man vielleicht eine Lösung finden, die Ihnen vorläufig zusagt.
suchenwiam 18.12.2017 | 19:09
> die Stillegung der Privaten sowie Wiederaufnahme der Gesetzlichen nach 20 Jahren würde 2 halbgare und damit ineffiziente Verträge erzeugen. GRV ist halt Pflicht bei "unselbständiger Beschäftigung" oberhalb Minijob. Bei 20 Jahren Lücke wird aber wohl nur die Option Altersrente bei Regelalter (65..67..) bleiben, wenn wenigstens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden (bedarfsweise freiwillig nachzahlen). (35 für "langjährig", 45 für "besonders langjährig"). Immerhin zahlt der Arbeitgeber den halben Beitrag, bei Knappschaft sogar grob 2/3. Steuerlich sind die eigenen Beiträge auch teilweise vom vzE absetzbar. Ich kenne Ihre Effizienzkriterien nicht, aber es wird immer wieder mal empfohlen, die Altersversorgung auf mehrere "Säulen" zu stützen, und GRV ist die erste davon.
W*lfgangam 18.12.2017 | 22:02
Hallo TH, als 'schlicht' abhängig Normal-Beschäftigter: einfach nein! Da gibt es keinen 'Wahlmodus'. Die DRV fängt Sie als Pflichtbeitragszahler damit wieder ein, Beiträge werden bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze (78.000 € in 2018) fällig, eine Befreiungsmöglichkeit gibt es da nicht. Ggf. können Sie Ihre private Versicherung 'ruhend' stellen, und/oder geringere Beiträge dort künftig hinterlegen - oder mit Ihrem AG ein Agreement finden, dass er das weiter (teil)finanziert. Gruß w.
suchenwiam 18.12.2017 | 22:21
Bei hinreichend verfügbaren Mitteln kann man auch gesetzliche und private RV parallel "füttern", wie ja von "Säulen"-Predigern empfohlen wird. Und sogar mit Steuervorteil. Beiträge zur Altersversorgung können als Altersvorsorge zum Teil abgesetzt werden. Bei der GRV wird das etwas komisch berechnet: erst alle (AG+AN), davon ein Prozentsatz (2018: 86%), davon wieder ab die AG-Beiträge... Private (oder freiwillige gesetzliche) Beiträge können Sie aber zusätzlich ansetzen, und die Höchstgrenze liegt gnädigerweise beim Höchstbeitrag der knappschaftlichen RV (Glück auf!) - 2018: 23808€. Also 9300€ "Luft" über dem GRV-Höchstbeitrag von 14508€,und ohne AG-Anteil zu 86% vom zvE abziehbar. Ja, es ist kompliziert... ;^)
suchenwiam 18.12.2017 | 23:05
Mir steht das nächsten Januar bevor (Beratung bei der DRV), Vordruck V0210 (mit sonst sehr langem Namen), um zu erfahren, wieviel ich freiwillig in die GRV einzahlen kann, um Abschläge zu reduzieren. Vorläufig geplant sind 16468€ für 2018, was 2.45 Entgeltpunkte bringen würde. Nach älteren Daten (von 2016) würde das 3473€ ESt-Nachlass ergeben, entspricht 0.52 EP, also gut 20%. Wieviel 16468€ Einzahlung bei Ihrer privaten Rentenversicherung einbringen, müssen Sie selber recherchieren.
suchenwiam 18.12.2017 | 23:12
Nachtrag, hier ist der sehr lange Name vom V0210: "Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters"
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026