Hallo TH,
wie sie den bisherigen Beiträgen bereits entnehmen können, gibt es bei einer „normalen“ abhängigen Beschäftigung grundsätzlich keine Möglichkeit, sich aufgrund einer bereits vorliegenden privaten Alterssicherung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen. Lediglich für ganz besondere Fallgestaltungen, welche in § 5 und 6 SGB VI abschließend (von Übergangsregelungen abgesehen) aufgezählt sind, sieht der Gesetzgeber die Versicherungsfreiheit oder die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht vor.
Link zu § 5 SGB VI (Versicherungsfreiheit):
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6_5G0&id=%A7%205%20Versicherungsfreiheit%20%205%205354
Link zu § 6 SGB VI (Befreiung von der Versicherungspflicht):
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6_6G0&id=%A7%206%20Befreiung%20von%20der%20Versicherungspflicht%20%205%205355