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Wechsel der Rentenarten

von harmue17.03.2007 | 12:10
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich kann ab 01.08.07 mit 60 Jahren als Schwerbehindeter in Rente gehen. Kann ich nach dem Bezug der Vollrente später in eine Teilrente wechseln? Bzw. da der AG an einer Weiterbeschäftigung von 18 Std. pro Woche interessiert ist, würde ich eine 2/3 Rente wählen. Welche Wechselfristen gibt es und welche Anträge sind zu stellen ? Was ist bei der Teilrente und Zuverdienst zu beachten? Z. Bsp. Kann ich als Rentner der erstmalig als Selbständiger arbeitet mich für drei Jahre von der RV-Pflicht befreien lassen(nur ein AG)? Wie und wann ist der Antrag zu stellen? Was ist bei mehr als einem Arbeitgeber? Kann man als dann Selbständiger in die RV Einmalbeträge einzahlen zur Aufbesserung der Rente und rechnet sich das?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter harmue,

KSC hat Ihnen bereits sehr schön dargestellt, welche Möglichkeiten bestehen.

Zunächst wird mir nicht ganz deutlich, ob Sie sich nun Selbständig machen möchten oder Ihre bisherige Beschäftigung nach einer Unterbrechung fortzuführen gedenken.

Falls Sie eher die Selbständigkeit bevorzugen, beziehen Sie besser einen Steuerberater in Ihre Überlegungen ein. Blenden Sie bitte auch die Aufwendungen für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung nicht aus. Ja und dann bedenken Sie bitte, dass Sie durch den Hinzuverdienst Ihre Rente z.B. um ein Drittel reduzieren, diesen Verlust müssten Sie dann zunächst locker erwirtschaften. Sie sollten also ziemlich konkret wissen, was Sie beabsichtigen. Eine Überlegung aus wirtschaftlicher Sicht wäre m. Ea. den zulässigen Hinzuverdienst von 350,-- € nebst möglicher Überschreitung einzuhalten, die volle Rente zu bekommen und im Rentenalter keine Abenteuer (Selbständigkeit) zu unternehmen.

Und das mit der konkreten Beratung in einer Beratungsstelle würde ich ggf. ebenfalls anraten.

Vereinbaren Sie doch unter www.deutsche-rentenversicherung.de einen Beratungstermin.

Mit freundlichem Gruß

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Fristen beim Wechsel von einer Voll-RT in eine Teil-RT oder umgedreht gibt es nicht. Sie sollten jedoch rechtzeitig mitteilen, dass ab 01. sowieso mehr verdient wird, damit die Rente rechtzeitig umgestellt werden kann. Passiert das nicht rechtzeitig kommt es zur Überzahlung und dann logischerweise zu Rückerstattung.

Als Altersrentner vor 65 ist die Hinzuverdienstgrenze 350,- EUR. Verdienen Sie mehr wird die Rente gekürzt egal aus welcher Tätigkeit heraus (Selbstständig oder nicht).

2 Antworten

Unbekanntam 17.03.2007 | 15:14
Besuchen Sie bitte die nächste Auskunfst- und Beratungsstelle. Ihr Fallkonstelllationen sind teilweise so kompliziert, dass man es hier im Forum nicht vernünftig beantworten kann.
KSCam 17.03.2007 | 18:30
dem Tipp zur Beratung zu gehen, kann ich mich nur anschließen - da Sie sehr komplexe Fragen stellen. 1) Den Hinzuverdienst ersehen Sie aus Ihrer Rentenauskunft oder erfahren ihn bei der Beratungsstelle. 2) Zwischen Voll- und Teilrente kann man von Monat zu Monat wechseln, zumindest theoretisch. 3) Ob Sie mit 18 Wochenstunden Arbeit und Einkünfte aus einer Selbständigkeit überhaupt noch einen Rentenanspruch haben, hängt wiederum mit den Verdienstgrenzen zusammen (und mit dem Gewinn aus der Selbständigkeit). 4) Ob Sie als Selbständiger versicherungspflichtig werden (und nur dann würde sich die Befreiungsfrage stellen), hängt von der Art der Selbständigkeit ab. 5) Ob Sie als Selbständiger freiwillige Beiträge zahlen können, auch das wäre zu prüfen; das wäre z.B. nicht möglich, wenn Sie noch mit 18 Stunden im Arbeitsverhältnis stehen. 6) Und ob sich das mit den Beiträgen dann auch lohnt, wäre die nächste offene Frage. Dies in Gänze zu beantworten sprengt wohl die Grenze dieses Forums und wie gesagt: wenn Sie sich wirklich selbständig machen wollen, sollten Sie die Zeit für eine Beratung investieren. (Oder ist das wieder mal ein Testfall für die Experten dieses Forums, der im wirklichen Leben nie vorkommt????)
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