Hallo Annelie,
Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst mit 60 Jahren und 8 Monaten in Anspruch nehmen mit einem Abschlag von 10,8 %.
Sollten Sie vor dem 01.01.2007 bereits als schwerbehinderter Mensch anerkannt gewesen sein und vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, wäre der Bezug bereits nach dem 60. Lebensjahr möglich, ebenfalls mit dem Abschlag.
Zur Wartzeit von 35 Jahren zählen auch Zeiten des Rentenbezugs, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt waren.
Lassen Sie sich eine individuelle Rentenauskunft von Ihrem Rentenversicherungsträger hierzu erstellen.