Hallo Julja,
ich kann mich insofern nur den Ausführungen von „W*lfgang“ anschließen: Beabsichtigen Sie ganz konkret, eine Beschäftigung aufzunehmen, teilen Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger entsprechend mit. Haben Sie womöglich bereits eine Beschäftigung aufgenommen, so haben Sie dieses unverzüglich mitzuteilen. Ihr Rentenversicherungsträger wird dann anhand Ihrer Schilderungen / der Schilderungen Ihres Arbeitgebers prüfen, ob und in welchem Umfang Sie noch (voll / teilweise) erwerbsgemindert sind und wie sich ihr Hinzuverdienst auswirken wird.
Sie können sich mit Ihren Fragen aber auch an eine unsere Auskunfts- und Beratungsstellen wenden oder sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.