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Experten-Antwort

Wechsel von voller EM-Rente in halbe Rente und wieder zurück möglich?

von Julja06.01.2018 | 09:48
790 Ansichten
12 Antworten

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Hallo, ich bin wegen Depressionen seit 2014 befristet berentet. Ich würde aber gern versuchen, wieder zu arbeiten. Ist es möglich, von der vollen Rente in die halbe Rente zu gehen, und falls es mit dem Arbeiten nicht geht wieder zurück in die volle Rente zu kommen? Danke, Julja

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julja,

ich kann mich insofern nur den Ausführungen von „W*lfgang“ anschließen: Beabsichtigen Sie ganz konkret, eine Beschäftigung aufzunehmen, teilen Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger entsprechend mit. Haben Sie womöglich bereits eine Beschäftigung aufgenommen, so haben Sie dieses unverzüglich mitzuteilen. Ihr Rentenversicherungsträger wird dann anhand Ihrer Schilderungen / der Schilderungen Ihres Arbeitgebers prüfen, ob und in welchem Umfang Sie noch (voll / teilweise) erwerbsgemindert sind und wie sich ihr Hinzuverdienst auswirken wird.

Sie können sich mit Ihren Fragen aber auch an eine unsere Auskunfts- und Beratungsstellen wenden oder sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

11 Antworten

Schorscham 06.01.2018 | 09:57
In jedem Fall riskieren Sie, dass Ihre Erwerbsminderung nach Ihrem "Arbeitsversuch" erneut überprüft wird und zwar mit unbekanntem Ausgang. Daher würde ich persönlich solche Experimente unterlassen und mir stattdessen einen rentenunschädlichen Nebenjob mit einer täglichen Arbeitszeit von UNTER sechs Stunden suchen. MfG
Fortitude one am 06.01.2018 | 10:02
Hallo Julja, die Erwerbsminderungsrente ist kein Wunschkonzert. Wie stellen Sie sich das vor? Mal einfach so von voller EMR zu teilweise EMR und dann wieder zurück. Gerade wenn man aufgrund der Erkrankung Psychisch krank wurde, sollte man nicht leichtfertig wieder meinen, irgendwann wieder zu arbeiten. Ich meine das aber nur positiv. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Juljaam 06.01.2018 | 10:03
Ja, so denke ich auch. Ist aber auch nicht "förderlich" von der RV, oder? Es kann doch nicht sein, dass man sich lieber auf der Rente "ausruht", als zu versuchen, wieder erwerbstätig zu werden. LG, Julja
Juljaam 06.01.2018 | 10:06
Zitat von Fortitude one anzeigen
Ich könnte es mir so vorstellen, dass man eben leichter wieder in die Rente zurück kommt, wenn man es nicht schafft. Möchte nicht wissen, wie viele vielleicht arbeiten könnten oder wollen, es aber nicht machen, weil sie Angst vor einem Rückfall haben und dann nicht abgesichert sind
Schorscham 06.01.2018 | 10:14
Die DRV hindert Sie doch nicht daran, einen "Arbeitsversuch" zu starten. Dazu müssen Sie noch nicht einmal auf Ihre volle Rente verzichten, weil die DRV automatisch prüfen würde, ob Ihre Rente gekürzt oder soagar ganz entzogen wird. Sollte Ihr Arbeitsversuch scheitern und weiterhin eine rentenrelevante Erwerbsminderung vorliegen, entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Dennoch ist es nicht ungefährlich, weil eine erneute Überprüfung Ihrer Rentenberechtigung auch nach hinten los gehen kann. MfG
Juljaam 06.01.2018 | 13:41
Hallo Schorsch, danke nochmals für Ihre erneute Antwort. Heisst das, dass ich einen Teilzeitjob (sozialversicherungspflichtig) eingehen kann, und wenn es ein halbes Jahr "klappt", dann informiere ich die RV darüber, dass Rente halbiert werden kann und wenn es "nicht klappt", dann gebe ich den Job einfach auf, und alles läuft mit voller Rente weiter? Kann ich mir nicht vorstellen.... ??!! LG, Julja
Aufpasseram 06.01.2018 | 13:56
....Heisst das, dass ich einen Teilzeitjob (sozialversicherungspflichtig) eingehen kann, und wenn es ein halbes Jahr "klappt", dann informiere ich die RV darüber..... So einfach ist das nicht. Lesen Sie bitte was dazu Ihrem Rentenbescheid steht.
Schorscham 06.01.2018 | 14:08
Zitat von Julja anzeigen
Nein, das heißt das nicht! Grundsätzlich dürfen Sie Arbeiten so lange Sie wollen. Allerdings gehört es zu Ihren Mitwirkungspflichten, JEDE Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit der DRV UNVERZÜGLICH mitzuteilen. Dann entscheidet die DRV, ob diese Tätigkeit rentenschädlich oder rentenunschädlich ist. Sollte sie als rentenunschädlich eingestuft werden, entscheidet die Höhe des Verdienstes darüber, ob die EM-Rente weiterhin in voller Höhe, zu drei Vierteln, zur Hälfte, zu einem Viertel oder gar nicht mehr gezahlt wird. Es ist auch Ihr gutes Recht auf Kosten Ihrer Restgesundheit zu arbeiten. Allerdings müsste das dann gutachterlich nachgewiesen werden, da eine Selbsteinschätzung oder ein Attest des Hausarztes als Nachweis nicht ausreicht. MfG
W*lfgangam 06.01.2018 | 16:15
Zitat von Julja anzeigen
Hallo Julja, ganz so einfach ist es nicht. Wenn Sie beabsichtigen, eine Beschäftigung aufzunehmen (wenn möglich, schon eine konkrete Zusage in Aussicht), dann teilen Sie das _vorher_ der DRV mit, schildern die genauen Umstände (Art der Beschäftigung, zeitlicher Umfang, erwarteter Brutto-Verdienst) und fragen nach den Auswirkungen auf Ihre volle EM-Rente nach. Dass eine sofortige Überprüfung erfolgt (die kann plötzlich wieder, ist die überhaupt EM?) ist damit nicht gesagt - wenn sich an den der EM zugrunde liegenden Einschränkungen (kann nur noch sozial-med. gesehen unter 3 Std./die ist völlig fertig) überhaupt nichts geändert hat. In diesem Fall wird Ihre volle EM-Rente entsprechend dem Hinzuverdienst reduziert. Gehts dann doch nicht mehr - keine Beschäftigung/kein Hinzuverdienst - wird die Rente wieder voll ausgezahlt. Alles Andere ist Spekulation, da hier niemand Ihre speziellen Einschränkungen/das Votum des med. Dienstes der DRV für die befristete Rente kennt. Daher nur durch individuelle Nachfrage bei der DRV zu klären. Und falls Sie die DRV vorab nicht informieren – niemand 'zwingt' Sie dazu – wird die Beschäftigung/der Hinzuverdienst neben der EM-Rente dann 'bei Erscheinen' im Rentenkonto aufgeklärt/hinterfragt /Rückzahlungen eingefordert und ggf. dann das Bestehen der EM hinterfragt werden. Geht auch ...dann mit allen Konsequenzen. Gruß w.
Aufmerksamer Nachbaram 08.01.2018 | 14:51
Wenn Sie sich tatsächlich für arbeitsfähig halten, ist es sogar Ihre rechtliche und moralische Pflicht, Ihren Aufmerksamen Nachbarn zuvorzukommen und Dieses der DRV unverzüglich mitzuteilen, da Sie ansonsten zu Unrecht Rentenleistungen erhalten. Ihre tasächlich bestehenden Rentenansprüche prüft die DRV dann ganz automatisch. Aufmerksame und pflichtbewusste Nachbarn gibt es übrigens ÜBERALL !! Frohes Schaffen !!
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