In der Regel wird im Zusammenhang mit dem Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente auch geprüft, ob eine berufliche Rehabilitation in Frage kommt. Unabhängig hiervon sollten Sie sich ca. drei Monate vor Wegfall der Rente bei einer Reha-Servicestelle beraten lassen. Bei der Auswahl der Leistungen werden individuell unterschiedliche Faktoren wie Eignung, Neigung oder auch die bisherige Tätigkeit angemessen berücksichtigt. Auch die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt fließt in die Entscheidung mit ein.