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Weiter EM-Rente oder berufiche Reha

von schmitt17.01.2007 | 21:38
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2 Antworten

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Guten Tag zusammen, ich erhalte befristet bis September 07 eine volle Erwerbsminderungsrente und trage mich mit dem Gedanken einen Antrag zur beruflichen Rehabilitation bei der Dt. Rentenversicherung zu stellen. Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt würde und ich vorher keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe? Der Rehaberater sagt, ich müsse mich entscheiden und könne nicht gleichzeitig beide Anträge stellen. Vor der Antragstellung könne man keine Beratung anbieten, was eventuell zu bewilligende Maßnahmen betrifft. Unter welchen Voraussetzungen erhalten Existenzgründer Förderung von der Rentenversicherung, wie z.B. berufl. Anpassung, Eingliederungshilfe, Mobilitäts- oder Kfz-hilfe? Grüße und Danke vorab, schmitt

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

In der Regel wird im Zusammenhang mit dem Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente auch geprüft, ob eine berufliche Rehabilitation in Frage kommt. Unabhängig hiervon sollten Sie sich ca. drei Monate vor Wegfall der Rente bei einer Reha-Servicestelle beraten lassen. Bei der Auswahl der Leistungen werden individuell unterschiedliche Faktoren wie Eignung, Neigung oder auch die bisherige Tätigkeit angemessen berücksichtigt. Auch die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt fließt in die Entscheidung mit ein.

1 Antworten

???am 18.01.2007 | 07:17
Stellen Sie doch den Antrag auf BF-Leistungen gleich. Bis Sie dann im Juni oder Juli den Weitergewährungsantrag für Ihre Rente stellen können, haben sich sicherlich Ihre Fragen geklärt und Sie können entscheiden, was sinnvoller ist. Welche Leistungen Sie für eine Beschäftigungsaufnahme erhalten können, ist sehr vom Einzelfall abhängig. Da helfen Aussagen über die Möglichkeiten (da gibt es viele) wenig, sonder nur eine konkrete Beratung.
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