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Experten-Antwort

Weiterarbeit nach Rentenbeginn

von KarlTr11.01.2019 | 10:03
97 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Da bei der Bonner Servicestelle alle Beratungstermine ausgebucht sind, stelle ich meine Fragen in dieses Forum: Der Beginn meiner Regelaltersrente ist der 01.03.2019. Mit meinem Arbeitgeber habe ich vereinbart, in vollem Umfang weiterzuarbeiten. Dazu habe ich einige Fragen, wie z.B. ob und inwieweit meine Rente wegen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gekürzt wird und wie die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt. Weiterhin die Frage, ob es sinnvoll wäre, Beiträge für die Zeit meiner siebenjährigen Selbständigkeit nachzuzahlen. Ist die Auszahlung der Rente während der Berufstätigkeit überhaupt sinnvoll? Vielen Dank und freundliche Grüße aus Bonn

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo KarlTr,

leider kann dieses Forum eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers nicht ersetzen. Ihre Fragestellung ist leider viel zu komplex und individuell, als dass man diese im Rahmen dieses Forums - ohne ergänzende Angaben/Rückfragen zum individuellen Sachverhalt und ohne Zugriff auf Ihr Versicherungskonto - sachgerecht beantworten könnte.

Einen ersten Einblick in das Thema und zumindest allgemeine Antworten auf Ihre Fragen, erhalten Sie in der Broschüre „ Altersrentner: So viel können Sie hinzuver­dienen“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/altersrentner_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=53

herunterladen können.

Darüber hinaus gehende individuelle Fragen sollten Sie unbedingt in einem persönlichen Beratungsgespräch klären. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, sich weiterhin um einen Termin in der Auskunfts- und Beratungsstelle zu bemühen oder diese ggf. auch ohne Termin aufzusuchen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 11.01.2019 | 16:43
ab Regelalter haben Sie wenn Sie weiterarbeiten im Endeffekt 3 Möglichkeiten. 1) Sie erhalten die Rente in voller Höhe und arbeiten -egal mit welchem Lohn weiter und bekommen keine RV Beiträge mehr abgezogen. Sie haben beides, also Lohn plus Rente und die Rente steigert sich nicht mehr, weil ja auch nichts mehr gezahlt wird. 2) Sie arbeiten versicherungspflichtig weiter und beziehen die Rente noch nicht. Dann erhöhen die weiterhin gezahlten Beiträge zum einen die spätere Rente und zusätzlich erhalten Sie auf die Rente einen Bonus von 0.5% für jeden Monat um den Sie die Rente aufschieben. Das "rechnet sich" pi mal Daumen wenn Sie die Rente dann spater 10 Jahre und länger erleben - sterben Sie bald wäre Variante 1) besser gewesen. 3) Seit 2017 können Sie auch die Regelaltersrente voll beziehen und versichert weiterarbeiten, d.h. Sie bekommen weiter die AN Beiträge abgezogen. In diesem Fall würden Beiträge des Jahres 2019 nach dem Rentenbeginn zum 01.07.2020 einen Rentenzuschlag ergeben, Beiträge aus dem jahr 2020 dann zum 01.07.2021, usw. Das "rechnet" sich jeweils nach etwa 8 Jahren Schönes WE
Schadeam 11.01.2019 | 16:45
PS: Eine Nachzahlung für Jahre in denen Sie als Selbständiger nichts gezahlt haben ist nicht möglich.
W*lfgangam 11.01.2019 | 18:04
Hallo KarlTr, die von @Schade genannte Option 1) wird in diesem Fall meist/eher ausschließlich, gewählt - versicherungsfrei weiter arbeiten (Einsparung der eigenen Rentenbeiträge/sofort mehr 'Netto' in der Haushaltskasse). Der Aufschub der Rente mit dann Zuschlag, oder die Rente mit RV-Pflicht aus weiterer Beschäftigung ...grundsätzlich lohnt sich das immer! Wobei 'lohnen' eine zweischneidige Bewertung ist - wenn Sie auf die Amortisierungsphase schauen UND die mögliche 'Restlebenszeit' betrachten :-) Dauert ein paar/seeehr lange Jahre, bis Sie mit Rentenaufschub und/oder Versicherungspflicht nach Regelaltersgrenze wieder im Plus sind – mit 80+ sind Sie im Heim und dann ist der dann erst erreichte/erhöhte Mehrbetrag Ihrer Rente für Sie bedeutungslos ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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