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Experten-Antwort

weiterbewilligung volle em rente

von schneemann27.12.2013 | 19:05
1746 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo zusammen, folgendes beschäftigt mich: ich erhalte eine befristete volle em rente (auf grund des verschlossenen teilzeitarbeitsmarktes), muß also vor ablauf einen antrag auf weiterbewilligung stellen. hätte jetzt die möglichkeit mir auf honorarbasis (also selbständig) etwas hinzu zu verdienen. natürlich im rahmen der hinzuverdienstgrenzen. bis 450 euro ist rentenunschädlich, darüber erfolgt eine kürzung, das ist mir bekannt. die wöchentliche arbeitszeit würde auf keinen fall die 15 stunden grenze erreichen. nun meine frage: muß ich um eine weiterbewilligung fürchten bzw. wie wirkt sich eine selbständige tätigkeit mit einer wö. arbeitszeit von etwa 8-10 stunden auf den weiterbewilligungsantrag aus ? die antwort von einem experten wäre sicher hier sehr hilfreich. mfg

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo schneemann,

leider können wir in diesem Forum nicht beurteilen, wie sich Ihre Selbständigkeit auf die Weiterbewilligung der Rente auswirken könnte.

Dies wird Ihr Rentenversicherungsträger im Einzelfall im Rahmen Ihres Verlängerungsantrages beurteilen müssen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist für den Anspruch auf eine arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich, wenn die Tätigkeit weniger als drei Stunden täglich umfasst.

Wie der Experte am 30.12.2013 jedoch bereits geschrieben hat, ist es uns nicht möglich zu Ihrem individuellen Fall eine konkrete Aussage zu treffen.

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4 Antworten

KSCam 27.12.2013 | 20:26
Tätigkeiten unter 3 Stunden täglich wirken sich nicht aus. Aber: bei Selbständigkeiten sind die täglichen Arbeitszeiten nur schwer einschätzbar und kontrollierbar. Ob der ärztliche Dienst einen selbständigen, der 15 Stunden wöchentlich selbständig tätig sein kann, weiterhin so beurteilt, oder der Meinung ist, "wer 15 Stunden selbständig sein kann, kann dies z.B. auch 17 Stunden" ist im Forum nicht absehbar. Das Risiko gehen Sie ein, was rauskommt ist nicht abschätzbar. Hängt sicher auch von der Art der Selbständigkeit ab. Es kann viel passieren.
Leseram 28.12.2013 | 16:47
Ich würde davon ausgehen, das Ihnen dann die Arbeitsmarktrente nicht mehr zusteht, da Sie ja eine Teilzeitbeschäftigung haben und somit der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie nicht mehr verschlossen wäre.
schneemannam 29.12.2013 | 12:45
nach meinen recherchen spricht man erst wieder von einer beschäftigung, wenn die wö. arbeitszeit 15 stunden erreicht. da dies bei mir nicht der fall sein wird (sondern unter höchstens 10 stunden bleibt), zählt man weiter als arbeitslos und es würde einem weiter eine volle em rente zustehen.? natürlich ist dabei auch die 450 euro grenze zu beachten.? oder? da dies ja meine befürchtungen sind, wäre es schön, wenn am montag ein experte dazu stellung nehmen könnte. danke
schneemannam 05.01.2014 | 14:55
noch mal kurz eine rückfrage: ich habe hier im forum eine ähnliche anfrage gefunden, die etwas aussagekräftiger beantwortet wurde. Zitat: was den erhalt der arbeitsmarktbedingten rente angeht, gelten für selbst. tätigkeiten die gleichen kriterien wie für eine abhängige beschäftigung. soweit die geringfügigkeitskriterien (arbeitszeit + gewinn) eingehalten werden. da dies in meinem fall so sein wird, wo liegt das problem bzw. warum muß man befürchten das eine weiterbewilligung nicht mehr erfolgt? oder steht bereits fest, daß bei erhalt einer arbeitsmarktrente bei einer arbeitsaufnahme dann nur noch anspruch auf eine teilweise erwerbsminderung besteht - egal ob man sich an die geringfügigkeitsfaktoren hält? lt. ärztlichem gutachten ist eine besserung bei meiner erkrankung nicht zu erwarten. wer hat hier bereits erfahrungen. vielleicht kann auch der experte noch mal kurz dazu stellung nehmen. mfg
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