Hierfür gibt es sogar eine eigene Broschüre http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/arbeit__im__ausland,property=publicationFile.pdf/arbeit_im_ausland
Die für das SV Abkommen mit den USA zuständige Verbindungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Nord.
Darüber hinaus ist auch die Abklärung der KV nicht unbedeutend, vgl. http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf_Dateien/Merkblaetter/merkblaetter_entsendung/USA.pdf
MfG