Guten Morgen Gaby,
zunächst möchte ich mich für mehr Sachlichkeit in diesem Forum einsetzen. Die völlig übertriebenen und inhaltlich nicht haltbaren Kommentare haben in diesem Forum nichts zu suchen.
Hier geht es um rechtliche Fragen und nicht um verunsichernde Panikmache, die überhaupt nicht angebracht ist.
Nach den hier beschriebenen Fakten möchte ich inhaltlich folgende Einschätzung abgeben.
1.) eine Rechtsgrundlage für die Zahlung von Übergangsgeld der Rentenversicherung sehe ich nicht.
2.) ob noch ein Anspruch auf Krankengeld besteht kann nur die Krankenkasse beurteilen.
3.) Sie sollten sich mit dem "Rentenberater" und mit der Krankenkasse zusammensetzen.
4.) Stellen Sie entsprechende Anträge und bestehen Sie auf rechtsmittelfähige Bescheide.
Mit freundlichem Gruß