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Experten-Antwort

Weiterhin Übergangsgeld?

von Gaby05.05.2012 | 08:23
3581 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe 14 Monate Krankengeld wegen Depressionen erhalten, danach 5 Monate Arbeitslosengeld, weil ich der Meinung war, ich wäre wieder arbeitsfähig (was aber nicht so war). Nach dem 5-monatigen Bezug des Arbeitslosengeldes habe ich dieses abgemeldet und bin in eine 6-wöchige Reha gefahren. Währen der Reha habe ich Übergangsgeld bekommen. Meine Reha-Ärztin hat mich entlassen, mit dem Kommentar, dass sie mich zumindest für 1 Jahr nicht für arbeitsfähig einschätzt. Dies soll so auch in meinem Abschlussbericht stehen. Gleichzeitig soll ich zum Rentenberater (Termin ist nächste Woche), wegen evtl. EWMR. Noch am letzten Tag der Reha bin ich zum Hausarzt, der mich arbeitsunfähig geschrieben hat. Dann bin ich zur KK, um Krankengeld zu beantragen. Abgesehen davon, dass man mich wieder wegschickte, weil man aufgrund der vielen Arbeit nicht sofort sagen konnte, ob ich Krankengeld bekomme, teilte man mir mit, man würde sich melden. Nach einer Woche habe ich immer noch nichts gehört und so bin ich gestern wieder hin und habe gesagt, dass ich im März mein letztes Arbeitslosengeld bekommen sowie die Erstzahlung des Übergangsgeldes bekommen habe. Ich wäre also darauf angewiesen, dass das Krankengeld gezahlt wird. Die Sachbearbeiterin musste Rücksprache halten und meinte, in meinem Falle müsse ich mich an die Deutsche Rentenversicherung wenden, denn die müssten mir weiterhin Übergangsgeld zahlen. Keiner kann mir eine vernünftige Auskunft geben und ich glaube fast, dass diese Auskunft auch falsch war. Was muss ich tun? Ich werde Montag garantiert wieder weggeschickt. Danke im Voraus. LG Gaby

Antworten vom Expertenteam

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3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Gaby,

zunächst möchte ich mich für mehr Sachlichkeit in diesem Forum einsetzen. Die völlig übertriebenen und inhaltlich nicht haltbaren Kommentare haben in diesem Forum nichts zu suchen.

Hier geht es um rechtliche Fragen und nicht um verunsichernde Panikmache, die überhaupt nicht angebracht ist.

Nach den hier beschriebenen Fakten möchte ich inhaltlich folgende Einschätzung abgeben.

1.) eine Rechtsgrundlage für die Zahlung von Übergangsgeld der Rentenversicherung sehe ich nicht.

2.) ob noch ein Anspruch auf Krankengeld besteht kann nur die Krankenkasse beurteilen.

3.) Sie sollten sich mit dem "Rentenberater" und mit der Krankenkasse zusammensetzen.

4.) Stellen Sie entsprechende Anträge und bestehen Sie auf rechtsmittelfähige Bescheide.

Mit freundlichem Gruß

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Gaby,

zunächst möchte ich mich für mehr Sachlichkeit in diesem Forum einsetzen. Die völlig übertriebenen und inhaltlich nicht haltbaren Kommentare haben in diesem Forum nichts zu suchen.

Hier geht es um rechtliche Fragen und nicht um verunsichernde Panikmache, die überhaupt nicht angebracht ist.

Nach den hier beschriebenen Fakten möchte ich inhaltlich folgende Einschätzung abgeben.

1.) eine Rechtsgrundlage für die Zahlung von Übergangsgeld der Rentenversicherung sehe ich nicht.

2.) ob noch ein Anspruch auf Krankengeld besteht kann nur die Krankenkasse beurteilen.

3.) Sie sollten sich mit dem "Rentenberater" und mit der Krankenkasse zusammensetzen.

4.) Stellen Sie entsprechende Anträge und bestehen Sie auf rechtsmittelfähige Bescheide.

Mit freundlichem Gruß

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gaby,

hoffentlich nimmt die Krankenkasse dann auch tatsächlich mit der Rentenversicherung Kontakt auf. Schildern Sie dies dem Rentenberater, den Sie in dieser Woche treffen.

Mit freundlichem Gruß

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Nixam 05.05.2012 | 10:06
Vor der Reha haben Sie Arbeitslosengeld erhalten. Während der Reha wurde das Übergangsgeld aus dem Arbeitslosengeld berechnet. Die Krankenkasse hat hierüber einen Übergangsgelbescheid als Durchschrift erhalten. Wurden Sie aus der Reha arbeitsunfähig entlassen, so ist es vollkommen richtig, daß Sie Anspruch auf Krankengeld haben. Dieses müssen Sie bei der Krankenkasse unbedingt beantragen. Gehen Sie also bitte nochmal zu Ihrer Krankenkasse und beantragen Sie unverzüglich die Weiterzahlung des Krankengeldes. Wenn Sie noch nicht ausgesteuert sind, die 78 Wochen also noch nicht ausgeschöpft sind, so besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie in der Zwischenzeit - nach Vorliegen des Entlassungsberichtes nach etwa 6 Wochen nach der Reha - von der DRV eine Erwerbsminderungsrente bekommen, dann behält die DRV das Geld von der Rente ein und zahlt aufgrund des Erstattungsanspruchs der Krankenkasse das von dieser gezahlte Krankengeld die DRV diesen Teil der Rente an die Krankenkasse zur Begleichung des gezahlten Krankengeldes nach der Reha. Deshalb sollten Sie sich unverzüglich mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Hausarztes an die Krankenkasse wenden und dort unbedingt sofort Krankengeld beantragen, damit Ihnen dieses nahtlos an die Reha ausgezahlt wird. Die Aussage der Krankenkasse, Sie müßten sich an die DRV wenden und diese müßte weiterhin Übergangsgeld zahlen ist absolut falsch und entspricht nicht der geltenden Rechtslage!!!! Rufen Sie unbedingt wieder bei der Krankenkasse an oder sprechen Sie vor und verlangen Sie den Vorgesetzten! Die Krankenkasse muß Ihnen Krankengeld zahlen und sich dieses im Falle einer Rentengewährung von der DRV zurückholen. Sonst würde ich mich als letzte Instanz mal hier beschweren: http://www.krankenkasseninfo.de/lexikon/Aufsichtsbeh%C3%B6rde-de… Viele Grüße Nix
Michael Schmidtam 05.05.2012 | 09:46
Hallo Gaby, so viel ich weiß, wird die Zeit des Bezuges von Übergangsgeld auf die Zeit des maximal möglichen Krankengeldbezuges angerechnet. Krankengeldanspruch haben Sie insgesamt für maximal 72 Wochen. Sie müssen sich unbedingt angewöhnen, mit Kasse oder Behörden nur schriftlich zu kommunizieren, alles andere hat heute keinen Sinn mehr. Jedes gewechselte Wort ist ein Wort zu viel ! Die sind heute alle nur noch angehalten, so viel wie möglich aus dem gemeinen Volk heraus zu holen und wenn es über deren Leichen geht. Stellen Sie Ihren Antrag auf Krankengeld schriftlich. Bringen Sie den Brief zur GKV und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Aber ohne Worte, jedes Wort ist sinnlos. Michael Schmidt
Gabyam 05.05.2012 | 09:57
Hallo Michael, danke für die Antwort und auch für die Anregung, jeglichen Kontakt nur noch schriftlich zu halten. Das werde ich Montag auf jeden Fall tun, denn ich gehe nun zum 3. Mal dort hin und ich bin auf das Geld nun erst einmal angewiesen. Ich habe ausgerechnet, dass mir noch 3 Monate Krankengeld zustehen (6 Wochen für die Entgeltzahlung durch Arbeitgeber und 6 Wochen für die Reha) sind bereits abgezogen. LG Gaby
Michael Schmidtam 05.05.2012 | 10:12
Gaby, mit den 6 Wochen für den Arbeitgeber sind es insgesamt 78 Wochen. Ich würde den Gang zu einem Sachbearbeiter und Wortwechsel bei der Kasse in jedem Fall vermeiden. Sie werden dort nämlich vom Sachbearbeiter automatisch begutachtet und das wirkt sich in jedem Fall darauf aus, wie man weiterhin mit Ihnen verfährt. Auch telefonisch wird heute eine Begutachtung von der Kasse vorgenommen, daher bei unbekannter Nummer, einfach nicht abnehmen. Sie haben doch Internet, dann können Sie auch über das Internet faxe verschicken. Das ist sogar besser als mit einem Apparat, weil die heute alle verifizierte Faxprotokolle erstellen, die in einem Streitfall sogar vor Gericht als Zustellungsnachweis akzeptiert werden. Michael Schmidt
Nixam 05.05.2012 | 10:20
Hallo Michael Schmidt! Sie sind ja ein richtiger technischer Schlaufuchs. Was erzählen Sie denn da von Gutachten per Telefon? Bitte unterlassen Sie die Verbreitung dieses Blödsinns und beißen Sie in Ihr Samstags-Brötchen! Viele Grüße Nix
Michael Schmidtam 05.05.2012 | 10:35
Hallo Nix, ich spreche aus langjähriger Erfahrung, das ist kein theoretisch angefressenes Wissen. Auch einen schönen Tag wünscht Ihnen Michael Schmidt
Pfostenpflegeram 05.05.2012 | 11:47
Ihre Erfahrungen sind von jeglicher Sachkenntnis völlig ungetrübt. Sie verbreiten hier höheren Blödsinn und meinen noch, Sie hätten Recht. Lassen Sie es lieber ganz, statt den Teilnehmern Ihr mangelndes Wissen zu beweisen!
Michael Schmidtam 05.05.2012 | 12:01
Hallo Hans, kommt ganz darauf an wie Sie "Begutachtung" definieren. Es geht hier um keine amtliche Begutachtung. Sondern darum, wie der einzelne Sachbearbeiter beurteilt und da ist es durchaus so, daß dies ein Gewicht hat. Michael Schmidt
Hans E.am 05.05.2012 | 11:52
Hallo Gaby, vergessen Sie ganz schnell den Blödsinn, den Herr Schmidt bezüglichen der Begutachtung über das Telefon verzapft hat. Eine Begutachtung darf niemals durch einen Sachbearbeiter einer Behörde erfolgen und schon gar nicht per Telefon, sondern stets nur durch den Medizinischen Dienst. Und dieser wird ggf. ein Gutachten nach Aktenlage erstellen oder nach persönlicher Untersuchung. Aber niemlas aufgrund eines Telefongesprächs.
Forceam 05.05.2012 | 12:19
Zitat von Hans E. anzeigenausblenden
Wenn ich das schon lese, dürfen und nicht dürfen................. Hallo Beamter, lebst du noch im Gestern oder gar im Vorgestern ? Das Dürfen und das Nichtdürfen wurde schon lange ausgehebelt. Das zeigt auch der Bericht von Gaby und das kann man inzwischen hundertfach im Internet nachlesen. Es gibt keine Regeln mehr ! Damit habt IHR, die Behörden angefangen ! Und IHR!!!!!!!!!!!!!!!! werdet die Konsequenzen dafür tragen, nicht Eure Herren.
Forceam 05.05.2012 | 17:02
Beamter: Wenn ich nichts weiß, mache ich einfach einen guten Eindruck, schließlich werde ich für mein Loyalität bezahlt. Bye (Das heißt auf Wiedersehen)
Gabyam 06.05.2012 | 21:21
Hallo, ich würde mich freuen, wenn das Expertenteam sich noch einmal zu meiner Sache äußern würde. Ich habe nämlich jetzt gehört, dass mir angeblich kein Krankengeld zustehen würde, weil ich vor der Reha arbeitslos (und nicht arbeitsunfähig) war? Kann das vielleicht jemand bestätigen? Irgendwie fühlt man sich doch allein gelassen, da die Krankenkasse etwas anderes sagt, als die DRV. LG Gaby
Gabyam 07.05.2012 | 11:32
Liebes Experten-Team, danke für die Einschätzung, aber dass mir kein Übergangsgeld zusteht, weiß ich ja - nur die Krankenkasse wohl nicht. Ich bin gerade noch einmal da gewesen und es wurde immer noch nichts in Gang gebracht. Die Kollegin von der Sachbearbeiterin mit der ich sprach, will sich wohl mit der DRV in Verbindung setzen. Mehr weiß ich nicht. Auf meine Nachfrage, ob denn wenigstens einer von beiden (also entweder Krankenkasse oder DRV) zuständig ware, meinte sie nur "Ja, wahrscheinlich". Also bin ich jetzt zum dritten Mal dort gewesen und wieder ohne Ergebnis. Das kanns doch nicht sein.
Gabyam 07.05.2012 | 14:08
Hallo, ich habe gerade Kontakt zur Unabhängigen Patientenberatung aufgenommen. Der nette Herr dort hat sich erkundigt und meinte, dass normalerweise während der Reha das ALG1 ruhen würde. In meinem Fall wurde es ja abgemeldet. Er meinte, wenn es ruhen würde, würde es definitiv Krankengeld für mich geben. Da könnte evtl. der Denkfehler der KK liegen. Wäre schön, wenn es so wäre. LG Gaby
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