Hallo,
ich habe eine sog. arbeitsmarktrente, die nun bald ausläuft. Sie wurde schon ein paar mal verlängert. Bin immer in ärztl. Behandlung. Nun sagte die ärtzin, dass sie keinen sinn mehr sehe, dass ich weiter komme.
muss ich , wenn ich wieder den antrag auf weitergewährung der arbeitsmarktrent, zwingend in ständiger ärtzlicher behandlung sein?
gruss