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Weiterzahlung der Rente

von EMRentner23.03.2010 | 15:38
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Jahrgang 12/1946 und beziehe seit ca. 2,5 Jahren eine Rente wg. verminderter Erwerbsfähigkeit. Ich bekomme nun von meiner Rentenanstalt ein Schreiben wg. Überprüfung der weiteren Rentengewährung obwohl sich mein Gesundheitszustand nicht geändert bzw. verschlechtert hat. Da ich im nächsten Jahr 65. werde bekomme ich dann ja ab Jan. 2012 die normale Altersrente. Ich kann nicht verstehen, dass die von der Rentenanstalt mir jetzt noch mal die Rente ggf. wegnehmen wollen. Ist das üblich, bei jemandem der so kurz vor der Altersrente steht ? Sollte man da nicht jüngere Jahrgänge befragen ? Bei meiner Gesundheit gibt mir doch heute keiner mehr eine Arbeit, also was soll das ganze Gefrage ? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo EMRentner,

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich nur als Zeitrenten gewährt. Sollte ihre Rente einer zeitlichen Begrenzung unterliegen, ist die Überprüfung der Voraussetzungen durchzuführen.

17 Antworten

Bertam 23.03.2010 | 15:47
Nicht Ihr Alter, sondern Ihr Gesundheitszustand ist für den Rentenanspruch entscheidend. Daher immer fleißig mitwirken.
Ahaam 23.03.2010 | 16:41
Sie können die Sache natürlich abkürzen, wenn Sie einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen geltend machen (können!). Sollten Sie bislang keinen GdB von 50 oder mehr haben, so würde ggf. auch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach Altrecht genügen - die Wartezeit von 35 Jahren sollte jedoch auch vorliegen!
DONEam 23.03.2010 | 21:36
Bin mit 50 für 1 J in die EW-Rente gegangen worden jetzt nach 2 Jahren, wurde mir nur noch die BU -Rente voll zugesprochen,natürlich mit weniger Geld Ich könnte für 6 Std in einen anderen Beruf noch Arbeiten Es ist eine erhebliche Gesundheitliche Verschlechterung eingetreten Frage wie oft wiederholt sich das ganze Behörden Spiel (Einspruch u.s.w) den noch,bis man die Vollrente bekommt Den Laut mehrere Gutachten ist es ausgeschlossen das ich je wieder Arbeiten kann
-_-am 24.03.2010 | 01:43
"Man" sollte solche unmotivierten bis planlosen und meist völlig unergiebigen, Routinebefragungen eigentlich gar nicht mehr durchführen. Fragen Sie doch bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach, aus welchem konkreten Grunde diese bei anderen Rentenversicherungsträgern bereits vor Jahren abgeschafften "Überprüfungen" von dort noch immer erfolgen, bzw. welches konkrete Ziel damit verfolgt wird und auf welche Rechtsgrundlage sich die Befragung stützt. Man wird auf §§ 60 - 66 SGB 1 verweisen. Die Mitwirkungspflichten bestehen jedoch nicht, soweit 1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder 2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder 3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann. Insbesondere zu 3. kann gesagt werden: Datenverknüpfungen sorgen heute dafür, dass alle für eine Überprüfung des Rentenanspruchs erforderlichen Angaben, insbesondere die Aufnahme einer Beschäftigung, dem Versicherungsträger auch ohne Anfrage an den Rentenberechtigten zur Verfügung stehen. Medizinische Gründe für eine Überprüfung Ihres Rentenanspruchs wird es in Ihrem Alter wohl kaum noch geben können, insbesondere wenn eine unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung gewährt worden ist. Voraussetzung für diesen Rentenanspruch ist, dass eine Besserung unwahrscheinlich ist. Sonst würde eine befristete Rente gewährt (Zeitrente). Wenn Sie es aber einfacher wünschen, lassen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger die gewünschten Angaben einfach zukommen. Passieren wird dann zu 99,99 % nichts mehr weiter.
-_-am 24.03.2010 | 01:40
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Heinericham 24.03.2010 | 08:24
Es erfolgt in der Regel bei einer Rente auf Dauer nur noch eine Untersuchung, wenn 1. die Ärzte auch nach den ersten 9 Jahren Rentenbezug davon ausgehen, dass der Gesundheitszustand sich wesentlich bessern wird oder 2. jemand den Versicherten angeschwärzt hat, dass er wieder fit ist. Der häufigste Grund ist die Variante 2. Gruß Heinerich
Haftungam 24.03.2010 | 09:19
Die Bundesbürger und Zwangsversicherten werden sich an die Ressourcenverschwendung durch die Politik und die Bürokraten gewöhnen müssen, es sei denn die Akteure werden in die Haftung genommen.
DONEam 24.03.2010 | 12:41
hallo hab ja bereits 70 % Schwerbehinderung mit Gehbeh. Ab 01.01.2010 volle 100% Berufsunfähigkeit von der LVA Habe natürlich Einspruch eingelegt Aber so wie es ausschaut ,kommt es immer auf die Laune des betreffenden Medizinischen Mitarbeiters an und ihrer Statistik 1 durch 3 abgelehnt ,ohne Aktendurchsicht habe mich in meinen ganzen Berufsleben nicht so ab ärgern müssen,wie die letzten 2 J Arbeitsamt-Krankenkasse-LVA die Kommunikation unter den 3 ist ja der Wahnsinn Und der Antragsteller kommt in die nähe von einen Nervenkollaps
Unsinnam 24.03.2010 | 13:59
BU Rentenbezieher dürfen in der Regel keiner Beschäftigung nachgehen??? Achso, dann soll man also mit der halben EM Rente leben,also mit durchschnittlich 500 Euro. Aus welchem Käfig sind sie denn ausgebrochen???
Bürgeram 24.03.2010 | 13:07
EU bzw. BU Bezieher dürften in aller Regel keiner Beschäftigung nachgehen dürfen! Wenn man eine Krankschreibung hat geht man auch nicht Arbeiten!
Bürgeram 24.03.2010 | 14:08
Käfig ? Wie Bitte ? Ich würde alles streichen. Arbeite oder Untergang.
Unsinnam 24.03.2010 | 14:15
Achso, jetzt verstehe ich. Sorry,man geht ja im ersten Moment immer davon aus das man es mit Menschen mit Gehirn hier zu tun hat.Tut mir leid.
@Bürgeram 24.03.2010 | 14:17
Was verstehen Sie? Ein Hartz 4 Empfänger darf auch nichts dazu verdienen.
DONEam 24.03.2010 | 14:31
hab vorher bis 01.01.2010 genau 1212-€ E.W Rente+ Betriebsrente bekommen,jetzt 306 € E.W Rente Hab mich aber Arbeitslos und krank gemeldet,da man von 306 € nicht leben kann Aber E.W Rente und Kranken oder Arbeitslosengeld geht nicht zusammen !!! Nur bis die sich einig sind wer was bezahlt ist man verhungert,ich warte seit 01.01.2010 auf den ersten € fast 4 Monate Hab schon ein kleines Vermögen vertelefoniert Trotz als VDK Mitglied Meine Nerven sind am Ende
Manuela58am 24.03.2010 | 16:27
Natürlich darf ein Hartz4 Empfänger dazuverdienen. Die Frage ist dann nur, was er davon behalten kann. Ein Arbeitsverbot gibt es meines Wissen nicht.
Pladadusam 25.03.2010 | 14:31
Ja, meinem Mann passiert das immer noch. Er ist 59 J.; schwer krebskrank (Metastasen) und bezieht seit 2008 eine EM-Rente. Die erste Überprüfung erfolgte im August 2008 (8 Monate nach der EM-Rentengewährung), die zweite vor 2 Wochen. Sein Onkologe verdreht nur noch die Augen... Vielleicht sollten SB doch mal dazu übergehen, die jeweilige Akte etwas weiter zurück aufzuschlagen und zu lesen. Offensichtlich wird das nicht getan...
Loream 26.03.2010 | 09:19
Die Leute der RV die solche Dinge veranlassen wie in dem Fall ihres Mannes, sollten sich einfach nur schämen ! Aber vielleicht werden die ja selbst mal schwer krank - was einigen sicher zu wünschen wäre....-
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