Die "Altersrente für besonders lamgjährig Versicherte" ist früher abschlagsfrei für Sie, Die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" wird erst ab 63+8 abschlagsfrei gezahlt. Sie hätte bei zeitgleichem Rentenbeginn also eine Kürzung für 4 Monate zu erwarten.
Insofern bringt die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft für Sie keine Vorteile.