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Experten-Antwort

Welche Lohnsteuerklasse bei welcher Rente?

von Oskar A.06.06.2015 | 16:13
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Ich war schon mehrmals in diesem Forum, finde die Beantwortung im Allgemeinen sehr gut und informativ. Ich bin froh, dieses Forum auf hohem Niveau gefunden zu haben. Nun zu meinem Problem, welches in anderer Form auch schon zur Erörterung stand. Ich beziehe ab 01.08.2015 eine gesetzliche Altersrente mit 7,2 % Abschlag (sozusagen Hauptrente), daneben beziehe ich ab diesem Zeitpunkt auch zwei Mini-Betriebsrenten (Unverfallbarkeitsanspruch). Nun sagte man mir in einer schriftlichen Auskunft der zweiten Firma, dass ich bei Bezug einer zweiten Betriebsrente automatisch mit dieser Rente in Lohnsteuerklasse VI eingestuft würde. Wieso das? Ist doch die ungünstigste Lohnsteuerklasse? In welche gehe ich dann mit der gesetzlichen bzw. mit der anderen betrieblichen Altersvorsorge? Zur Zeit bin ich zusammen mit der Ehefrau in III/V eingestuft. Welche steuerlichen Auswirkungen hat das für mich? Vielen Dank für Ihre Antworten. Oskar A.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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8 Antworten

Herz1952am 06.06.2015 | 17:18
Hallo Oskar, eigentlich ist die Steuerklasse ziemlich wurst. Am Jahresende wird daraus doch ein "Einheitsbrei". Fragen Sie am besten das Service-Center Ihres Finanzamtes, damit Sie nicht zuviel Steuern im voraus zahlen. Es gibt zumindest bei Steuerklasse III/V die Möglichkeit auf Steuerklasse III einen Hinzurechnungsbetrag eintragen zu lassen und auf Klasse V einen Freibetrag. Ob das auch mit Klasse VI möglich ist, einen Freibetrag und die Steuerklasse V dafür einen zusätzlichen Hinzurechnungsbetrag eintragen zu lassen, kann ich nicht beantwort. Vielleicht ist es auch sinnvoll, dass Ihre Frau die Steuerklasse III nimmt und Sie die VI (evtl. 2 x). Aber - wie bereits erwähnt - nicht verzagen - Finanzamt fragen. Da Sie wahrscheinlich keine sonstigen Einkünfte (oder nur geringe Zins- und/oder Mieteinnahmen) haben, wird Ihnen das FA sicherlich behilflich sein. Es kann zudem auf eine Null-Steuer hinauslaufen und infolge dessen auf einen Freistellungsauftrag für 3 Jahre. Es könnte allerdings durch die Steuerklassen auch sein, dass doch jährlich eine Einkommen Steuer Erklärung vorgeschrieben ist, auch wenn nichts dabei rauskommt. Ein Forumsexperte für Rentenfragen wird Ihnen in Finanzsachen auch nicht weiterhelfen können.
Gigiam 06.06.2015 | 18:51
Hallo Oskar, Vorab: Die Zweite Firma hat Recht. Nur die erste Firma kann die anderen denkbaren Steuerklassen (I bis V) oder entsprechende Kombinationen zugrunde legen. 1. Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt nicht dem Lohnsteuerabzug. Sie ist in der Einkommensteuererklärung anzugeben und wird dann ggf. berücksichtigt. 2. Wenn zwei Betriebsrenten die dem Lohnsteuerabzug unterliegen gezahlt werden, wird die zweite Rente immer mit dem Lohnsteuermerkmal "6" besteuert, sofern bei einer Minirente überhaupt Steuern anfallen. 3. Bei Eheleuten kommt die Kombination III/V bzw. V/III oder IV/IV in Betracht. Bisher waren Sie in III/V. Es bietet sich an ein Wechsel in V/III vorzunehmen. Letztendlich ist es aber egal da erst nach der Einkommensteuererklärung die Einkommensteuer festgesetzt und die gezahlten Beträge hierauf angerechnet werden. Die Änderung der Steuerklassen ist nur noch beim Finanzamt möglich. Die Einwohnermeldeämter können dies leider nicht mehr. Gigi
Herz1952am 07.06.2015 | 20:20
Hallo Gigi, Vorsicht, für die Rente ist auch eine Steuerklasse "nötig". Meist nimmt man III oder V. Es muss auf jeden fall gemeldet werden, dass die RV die Steuer einbehalten und an das Finanzamt abführen kann. Die RV hat somit eine fiktive "Arbeitgeberfunktion". Ob tatsächlich Steuer anfällt, spielt hierbei keine Rolle. Die Steuerkarten sollten ja schon wegfallen, aber nicht die Steuerklassen. Wenn die Rente mit Klasse III "versteuert" wird müssten sogar beide Betriebsrenten mit Klasse VI abgerechnet werden, bzw. das wäre auch der Fall bei Tausch der Steuerklassen III/V. Aber, wie bereits erwähnt, an der gesamten Steuer ändert das nichts. Ob jetzt schon tatsächlich die Steuerkarten entfallen, müsste ich auch mal googlen.
Schilas Mamaam 07.06.2015 | 21:10
Vorsicht, für die Rente ist auch eine Steuerklasse "nötig". Meist nimmt man III oder V. Es muss auf jeden fall gemeldet werden, dass die RV die Steuer einbehalten und an das Finanzamt abführen kann. Die RV hat somit eine fiktive "Arbeitgeberfunktion". HUCH - ich lach mich schlapp ! An der Realität vorbei !!!!
zeldaam 07.06.2015 | 21:48
@ Herz1952 Das wäre mir auch neu, dass die gesetzliche Rentenversicherung Steuern von der Rente einbehält und die Lohnsteuerklasse gemeldet werden soll.... Einzig interessant für die gesetzliche Rentenversicherung ist die steuerlichen Identifikationsnummer , damit eine elektronische Meldung der Rentenzahlungen an die Finanzverwaltung erfolgen kann. Sofern der Rentner diese IdNr. der RV nicht mitteilt, kann die RV diese auch selbstständig beim BZSt ermitteln. MfG zelda
Gigiam 08.06.2015 | 10:45
Hallo @Herz1952, da liegen Sie aber voll daneben: Die DRV behält aus der Rente keine Steuern ein (aber Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Steuerkarten gibt es schon seit 2012 nicht mehr. Bei den elektronisch gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmalen gibt es auch weiterhin die "Steuerklassen" Gigi
Herz1952am 08.06.2015 | 16:25
Hallo Gigi, danke, jetzt bin ich wieder etwas schlauer und kann mir das "googlen" ersparen. Von mir bekommt das Finanzamt so wie so keinen Cent mehr. Zumindest nicht was das Einkommen betrifft. Die Lohnsteuerkarten sollten schon lange vorher abgeschafft werden, das wurde aber verwaltungstechnisch erst später vollzogen. Ganz so voll daneben lag ich allerdings mit den anderen Sachen wohl nicht. Und falls zu versteuerndes Einkommen noch vorliegt, verlangt halt das Finanzamt noch Vorauszahlungen. Da stimmt meine Aussage allerdings nicht, dass Oskar A. , wenn er 2 Betriebsrenten bezieht, auf beide die Steuerklasse VI angewandt (sorry, Merkmal VI) werden müsste. Dir Frau bekommt dann die/das III und der Mann 5/6. Ich bin doch schon lange außen vor. Am Anfang hat mich meine ehemalige Auszubildende noch etwas gefragt, später hat sie mich in meiner Neugier noch auf dem laufenden gehalten. Neuerdings muss sie soviel arbeiten (auch für meine EM-Rente), dass wir nicht einmal mehr als ein paar Sekunden telefonieren können. Dafür spendiere ich ihr am Freitag beim Ehemaligen Treffen ein Eis, das hat sie verdient. So ab und zu vermisse ich die Arbeit doch. (smile).
HotRodam 08.06.2015 | 20:12
Sie müssen sich für jedes Arbeitsverhältnis eine zusätzliche Lohnsteuerkarte besorgen. Welche Steuerklasse in Frage kommt, entscheidet explizit das Finanzamt und kein Anderer !
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