Hallo, Watteau,
grds. hat der § 64 SGB X Gültigkeit. Weisen Sie die antragaufnehmende Stelle ruhig darauf hin.
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Hallo, Watteau,
grds. hat der § 64 SGB X Gültigkeit. Weisen Sie die antragaufnehmende Stelle ruhig darauf hin.
Ach Wolle, wenn Du merken würdest, wie selbstherrlich und arrogant der Beitrag eines Mitarbeiters eines kommunalen Versicherungsamtes so rüberkommt. Na ja, es sei Dir verziehen, da Du ja anscheinend krank (zu viel „hüstel“) bist und ja auch sonst hier nur als Egomane rüberkommst. Im Übrigen: Die bisherigen Ideen vom „Bundes-Heil“ wie Grundrente und Anspruch auf Home Office sind mehr als diskussionswürdig, aber das ist auf kommunaler Ebene wohl noch nicht angekommen.o.k. aber sicher nur bei Anwesenheit, denn z.B. den Perso sende ich ja nicht zusammen mit den gesamten Unterlagen.*hüstel ...kommunal kann grundsätzlich auf die zulässige Melderegisterauskunft = aktuelle Meldedaten vorhanden/verifizierbar, zugegriffen werden, auch AZR/GruSi/HLU/ALG2 wäre möglich (für Insider), um damit die Vorlage eines Perso (oder anderer rentenrechtlicher/notwendiger Quervergleiche) vorzunehmen, zu erübrigen. Ist kein Problem, ein Antragsverfahren einzuleiten und (fast) alle damit verbunden Nachweise für Personenstandsdaten 'amtlich' auf unterster Ebene bereits abzuschließen/bestätigen zu können! Gruß w. PS: son klitzekleiner Vorteil besteht dann schon, wenn man den Antrag im 'Busche hinterm Walde' stellt = fertig/alles dabei/bestätigt/zulässig an rentenrechtlich erforderlichen Daten ermittelt - statt Ihnen einen Vordruck mitgibt, was noch alles an Urkunden für bloße Personenstandsdaten, oder Sonstiges, 'nachzureichen' ist ;-) PPS: Kein 'Vorwurf' an DRV ...die können eben nur mit dem vorhandenen/eingeschränkten Datenmaterial arbeiten, um unter Mitwirkung anderer Stellen möglichst auf eine zügige Antragsabwicklung hinzuwirken - wenn die mitspielen wollen/können ...etwa Personalabbau wg. der 'üppigen' Vorort-AuB-Stellen ← kommt da etwa der Bummerang zurück?! ;-) Die Idee vom 'Bundes-Heil' zu einer zentralen Anlaufstelle für alle örtlichen/zentralen/sozialen Anspruchsrechte ist gar nicht so schlecht ...sofern die Finanzierung/das Wissen, gesichert ist *hüstel
Danke für die Bestätigung meiner Einschätzung und gute Besserung. Wer sich hier ob seiner Wortwahl lächerlich macht, sei dahingestellt. Wissen und Arroganz sind bei Dir nicht mehr trennbar.(...)Hallo Oh Mann, ich merke schon, bei Ihnen ist wahrlich die vollumfängliche Ahnung zum simplen Antragsgeschäft + Abwicklung eingebaut ...*toitoitoi – Frage: wann haben Sie Ihren letzten simplem Rentenantrag für einen Versicherten aufgenommen? Wenn Sie hier Arroganz mit Wissen assoziieren, bin ich gerne bei Ihnen :-) *Rein rethorisch: Sie müssen sich mit einer weiteren Antwort nicht noch lächerlicher machen und unwissende Nachfragende damit verunsichern ;-) Gruß w.
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