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Experten-Antwort

Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihren Antrag?

von Watteau03.10.2020 | 15:21
172 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Dies ist zu entnehmen aus der Broschüre "Ihr Rentenantrag - so geht`s" Präzise erklärt die DRV übersichtlich in der Broschüre die notwendig erforderlichen Unterlagen für die Beantragung der Rente. Eigentlich kein Problem, sollte man meinen. Aber die ein oder andere Kommune fordert für das Ausstellen von Kopien eine Gebühr - dies obwohl ja das SGB 10 mit dem § 64 Kostenfreiheit vorsieht. Die bestätigte Kopie des Personalausweises oder z.B. bei der Stiefelterneigenschaft die Wohnbescheinigung für jeden Familienangehörigen, da hält die Kommune die Hand auf. Insoweit ist es nicht immer einfach sorgfältig komplette Unterlagen der DRV einzureichen um Nachfragen zu vermeiden und die Bearbeitungszeit nicht zu verzögern. Mir hat die Kommunalaufsicht geholfen und die Gebühren hat die Kommune erstattet.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Watteau,

grds. hat der § 64 SGB X Gültigkeit. Weisen Sie die antragaufnehmende Stelle ruhig darauf hin.

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9 Antworten

W°lfgangam 03.10.2020 | 17:15
Hallo Watteau, das Anfertigen einer Kopie mit Gebührenpflicht (10 Cent/Blatt?) lass ich mal dahingestellt ...im Normalfall zieht man das Original vom Kopierer und klatscht den Bestätigungs- oder/sofern erforderlich, den Beglaubigungstempel drauf und siegelt das ab, und fertig - SV-Recht ist (wie Sie erwähnten) hier gebührenfrei. Das gilt auch für Lebensbescheinigungen (für in-/ausländische Versicherungsträger) und so genannte Haushaltsbescheinigungen für zb den Nachweis der Elterneigenschaft für die Pflegeversicherung. Da tun sich manche Kommunen schwer, weil das seltenst dort vorkommt ... Mag ja im Lande Hinterfinsternwalde noch Gemeinden geben, die damit noch nie konfrontiert worden sind ...dann die Rechtsgrundlage mitnehmen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__64.html Nebenbei: auch die DRV darf Bestätigungen der Kopien für das relevante Verfahren vornehmen. Gruß w.
Watteauam 03.10.2020 | 17:44
Zitat von W°lfgang anzeigen
Aber die ein oder andere Kommune fordert für das Ausstellen von Kopien eine Gebühr - dies obwohl ja das SGB 10 mit dem § 64 Kostenfreiheit vorsieht. "...Nebenbei: auch die DRV darf Bestätigungen der Kopien für das relevante Verfahren vornehmen..." o.k. aber sicher nur bei Anwesenheit, denn z.B. den Perso sende ich ja nicht zusammen mit den gesamten Unterlagen. Auch wenn die DRV Kopien vornehmen kann - sollte man nicht die Faulheit der Kommunen unterstützen - trotzdem Kopien ohne Stempel kann ich ja auch - und tue es auch, beifügen.
W°lfgangam 05.10.2020 | 20:32
Zitat von Watteau anzeigen
*hüstel ...kommunal kann grundsätzlich auf die zulässige Melderegisterauskunft = aktuelle Meldedaten vorhanden/verifizierbar, zugegriffen werden, auch AZR/GruSi/HLU/ALG2 wäre möglich (für Insider), um damit die Vorlage eines Perso (oder anderer rentenrechtlicher/notwendiger Quervergleiche) vorzunehmen, zu erübrigen. Ist kein Problem, ein Antragsverfahren einzuleiten und (fast) alle damit verbunden Nachweise für Personenstandsdaten 'amtlich' auf unterster Ebene bereits abzuschließen/bestätigen zu können! Gruß w. PS: son klitzekleiner Vorteil besteht dann schon, wenn man den Antrag im 'Busche hinterm Walde' stellt = fertig/alles dabei/bestätigt/zulässig an rentenrechtlich erforderlichen Daten ermittelt - statt Ihnen einen Vordruck mitgibt, was noch alles an Urkunden für bloße Personenstandsdaten, oder Sonstiges, 'nachzureichen' ist ;-) PPS: Kein 'Vorwurf' an DRV ...die können eben nur mit dem vorhandenen/eingeschränkten Datenmaterial arbeiten, um unter Mitwirkung anderer Stellen möglichst auf eine zügige Antragsabwicklung hinzuwirken - wenn die mitspielen wollen/können ...etwa Personalabbau wg. der 'üppigen' Vorort-AuB-Stellen ← kommt da etwa der Bummerang zurück?! ;-) Die Idee vom 'Bundes-Heil' zu einer zentralen Anlaufstelle für alle örtlichen/zentralen/sozialen Anspruchsrechte ist gar nicht so schlecht ...sofern die Finanzierung/das Wissen, gesichert ist *hüstel
Oh Mannam 06.10.2020 | 06:32
Zitat von W°lfgang anzeigen
o.k. aber sicher nur bei Anwesenheit, denn z.B. den Perso sende ich ja nicht zusammen mit den gesamten Unterlagen.
*hüstel ...kommunal kann grundsätzlich auf die zulässige Melderegisterauskunft = aktuelle Meldedaten vorhanden/verifizierbar, zugegriffen werden, auch AZR/GruSi/HLU/ALG2 wäre möglich (für Insider), um damit die Vorlage eines Perso (oder anderer rentenrechtlicher/notwendiger Quervergleiche) vorzunehmen, zu erübrigen. Ist kein Problem, ein Antragsverfahren einzuleiten und (fast) alle damit verbunden Nachweise für Personenstandsdaten 'amtlich' auf unterster Ebene bereits abzuschließen/bestätigen zu können! Gruß w. PS: son klitzekleiner Vorteil besteht dann schon, wenn man den Antrag im 'Busche hinterm Walde' stellt = fertig/alles dabei/bestätigt/zulässig an rentenrechtlich erforderlichen Daten ermittelt - statt Ihnen einen Vordruck mitgibt, was noch alles an Urkunden für bloße Personenstandsdaten, oder Sonstiges, 'nachzureichen' ist ;-) PPS: Kein 'Vorwurf' an DRV ...die können eben nur mit dem vorhandenen/eingeschränkten Datenmaterial arbeiten, um unter Mitwirkung anderer Stellen möglichst auf eine zügige Antragsabwicklung hinzuwirken - wenn die mitspielen wollen/können ...etwa Personalabbau wg. der 'üppigen' Vorort-AuB-Stellen ← kommt da etwa der Bummerang zurück?! ;-) Die Idee vom 'Bundes-Heil' zu einer zentralen Anlaufstelle für alle örtlichen/zentralen/sozialen Anspruchsrechte ist gar nicht so schlecht ...sofern die Finanzierung/das Wissen, gesichert ist *hüstel
Ach Wolle, wenn Du merken würdest, wie selbstherrlich und arrogant der Beitrag eines Mitarbeiters eines kommunalen Versicherungsamtes so rüberkommt. Na ja, es sei Dir verziehen, da Du ja anscheinend krank (zu viel „hüstel“) bist und ja auch sonst hier nur als Egomane rüberkommst. Im Übrigen: Die bisherigen Ideen vom „Bundes-Heil“ wie Grundrente und Anspruch auf Home Office sind mehr als diskussionswürdig, aber das ist auf kommunaler Ebene wohl noch nicht angekommen.
W°lfgangam 06.10.2020 | 20:33
Zitat von Oh Mann anzeigen
Oh Mann schrieb

o.k. aber sicher nur bei Anwesenheit, denn z.B. den Perso sende ich ja nicht zusammen mit den gesamten Unterlagen.[/quote]

*hüstel ...kommunal kann grundsätzlich auf die zulässige Melderegisterauskunft = aktuelle Meldedaten vorhanden/verifizierbar, zugegriffen werden, auch AZR/GruSi/HLU/ALG2 wäre möglich (für Insider), um damit die Vorlage eines Perso (oder anderer rentenrechtlicher/notwendiger Quervergleiche) vorzunehmen, zu erübrigen.

Ist kein Problem, ein Antragsverfahren einzuleiten und (fast)

alle damit verbunden Nachweise für Personenstandsdaten 'amtlich' auf unterster Ebene bereits abzuschließen/bestätigen zu können!

Gruß

w.

PS: son klitzekleiner Vorteil besteht dann schon, wenn man den Antrag im 'Busche hinterm Walde' stellt = fertig/alles dabei/bestätigt/zulässig an rentenrechtlich erforderlichen Daten ermittelt - statt Ihnen einen Vordruck mitgibt, was noch alles an Urkunden für bloße Personenstandsdaten, oder Sonstiges, 'nachzureichen' ist ;-)

PPS: Kein 'Vorwurf' an DRV ...die können eben nur mit dem vorhandenen/eingeschränkten Datenmaterial arbeiten, um unter Mitwirkung anderer Stellen möglichst auf eine zügige Antragsabwicklung hinzuwirken - wenn die mitspielen wollen/können ...etwa Personalabbau wg. der 'üppigen' Vorort-AuB-Stellen ← kommt da etwa der Bummerang zurück?! ;-)

Die Idee vom 'Bundes-Heil' zu einer zentralen Anlaufstelle für alle örtlichen/zentralen/sozialen Anspruchsrechte ist gar nicht so schlecht ...sofern die Finanzierung/das Wissen, gesichert ist *hüstel[/quote]

Ach Wolle, wenn Du merken würdest, wie selbstherrlich und arrogant der Beitrag eines Mitarbeiters eines kommunalen Versicherungsamtes so rüberkommt.

Na ja, es sei Dir verziehen, da Du ja anscheinend krank (zu viel „hüstel“) bist und ja auch sonst hier nur als Egomane rüberkommst.

Im Übrigen: Die bisherigen Ideen vom „Bundes-Heil“ wie Grundrente und Anspruch auf Home Office sind mehr als diskussionswürdig, aber das ist auf kommunaler Ebene wohl noch nicht angekommen.

Hallo Oh Mann, ich merke schon, bei Ihnen ist wahrlich die vollumfängliche Ahnung zum simplen Antragsgeschäft + Abwicklung eingebaut ...*toitoitoi – Frage: wann haben Sie Ihren letzten simplem Rentenantrag für einen Versicherten aufgenommen? Wenn Sie hier Arroganz mit Wissen assoziieren, bin ich gerne bei Ihnen :-) *Rein rethorisch: Sie müssen sich mit einer weiteren Antwort nicht noch lächerlicher machen und unwissende Nachfragende damit verunsichern ;-) Gruß w.
Oh Mannam 07.10.2020 | 06:22
Zitat von W°lfgang anzeigen
(...)
Hallo Oh Mann, ich merke schon, bei Ihnen ist wahrlich die vollumfängliche Ahnung zum simplen Antragsgeschäft + Abwicklung eingebaut ...*toitoitoi – Frage: wann haben Sie Ihren letzten simplem Rentenantrag für einen Versicherten aufgenommen? Wenn Sie hier Arroganz mit Wissen assoziieren, bin ich gerne bei Ihnen :-) *Rein rethorisch: Sie müssen sich mit einer weiteren Antwort nicht noch lächerlicher machen und unwissende Nachfragende damit verunsichern ;-) Gruß w.
Danke für die Bestätigung meiner Einschätzung und gute Besserung. Wer sich hier ob seiner Wortwahl lächerlich macht, sei dahingestellt. Wissen und Arroganz sind bei Dir nicht mehr trennbar.
Interessentam 14.10.2020 | 19:51
Wenn man den Antrag in der DRV-Stelle stellt, dann kopieren die es einem dort, da braucht man keine Gebühren zu zahlen.
Interessentam 14.10.2020 | 19:51
Wenn man den Antrag in der DRV-Stelle stellt, dann kopieren die es einem dort, da braucht man keine Gebühren zu zahlen.
Watteauam 15.10.2020 | 05:55
Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden, insoweit ist sie verpflichtet Bescheinigungen zur Vorlage bei der DRV kostenlos zu erstellen. übersendet man den Rentenantrag per Post, sollte dann der Original Perso mit geschickt werden? Sicher nicht. Dann lieber einen Dreizeiler an die Kommunalaufsicht und schon knickt die Kommune ein. Das war ein Versehen, die Sachbearbeiterin ist noch nicht lange im Amt usw. Wenn jede Behörde ihre Aufgaben geräuschlos durchführen würde, dann hätten diese auch ein höheres Ansehen.
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