Hallo Henri,
die Rente wird nach dem zum Tag des Rentenbeginns geltenden Recht berechnet.
Bei Ihnen das Recht zum 01.05.2018. Durch frühere Rentenantragsstellung können Sie sich nicht vor Rechtsänderungen schützen.
Im Übrigen ist der Aussage von Schade zu zustimmen, dass die Rente erst 3 Monate vor Rentenbeginn berechnet werden kann, da erst dann der Arbeitgeber die sogenannte gesonderte Meldung absetzen darf. Eine Antragsstellung 3 Monate vor Rentenbeginn ist völlig ausreichend.